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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17   

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https://dejure.org/2018,19772
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17 (https://dejure.org/2018,19772)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2018 - 1 Sa 361/17 (https://dejure.org/2018,19772)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2018 - 1 Sa 361/17 (https://dejure.org/2018,19772)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 MiLoG, § 1 Abs 2 S 1 MiLoG, § 20 MiLoG, § 4 S 1 ArbZG, § 2 Abs 1 ArbZG
    Pausenzeiten eines Taxifahrers - Mindestlohn

  • IWW

    § 4 ArbZG, § ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1 Abs. 1 MiLoG, § 3 MiLoG, § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 297 BGB, § 4 Satz 1 ArbZG, § 286 Abs. 1 Satz 2, § 288 Abs. 1 BGB, § 72 Abs. 2 ArbGG, §§ 91, 92 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestlohnanspruch eines Taxifahrers unter Berücksichtigung von Arbeitsbereitschaft und Pausenzeiten

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit; Mindestlohn; Ruhepausen; Pausenzeiten eines Taxifahrers

  • rechtsportal.de

    BGB § 297 ; ArbZG § 4 S. 1; GewO § 106 S. 1
    Mindestlohnanspruch eines Taxifahrers unter Berücksichtigung von Arbeitsbereitschaft und Pausenzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17
    Damit entbindet die Norm gleichzeitig den Arbeitgeber von der Verpflichtung, Arbeitsleistung anzunehmen und setzt den Arbeitnehmer außerstande, seine Arbeitsleistung zu bewirken (BAG 25.02.2015 -5 AZR 886/12-, juris, Rn. 39).

    Ebenfalls ausreichend ist es, wenn dem Arbeitnehmer Beginn und Dauer der Ruhepause zu Beginn der täglichen Arbeitszeit mitgeteilt werden (BAG 25.02.2015 -5 AZR 886/12-, juris, Rn. 28).

  • ArbG Berlin, 10.08.2017 - 41 Ca 12115/16

    Mindestlohn für Taxifahrer - Arbeitsbereitschaft - Kontrollsystem - gestufte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17
    Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Ruhepausen zu nehmen, kann er solche Zeiten dem Arbeitgeber nicht als Arbeitszeit "aufdrängen" (vgl. ArbG Berlin10.08.2017 -41 Ca 12115/16-, juris, Rn.82).

    Er kann die ihm obliegende Verpflichtung auch dadurch erfüllen, dass er sein Bestimmungsrecht auf die Arbeitnehmer delegiert (vgl. Baeck/Deutsch, ArbZG, 3. Aufl., § 4 Rn. 30-32, zur Delegation auf den Arbeitnehmer auch ArbG Berlin 10.08.2017, aaO., Rn. 78).

  • BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90

    Ruhepausen des Krankenpflegepersonals

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17
    Dieser Anforderung kann aber auch dadurch Genüge getan werden, dass für die Gewährung der Ruhepause ein bestimmter zeitlicher Rahmen vorgegeben wird, innerhalb dessen der Arbeitnehmer seine Ruhepause nach seiner eigenen Entscheidung nehmen kann (vgl. Baeck/Deutsch, aaO., Rn. 24 mwN.; vgl. auch BAG 27.2.1992 -6 AZR 478/90, juris).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17
    Es ist zudem zumindest erforderlich, dass dem Arbeitnehmer spätestens bei Beginn der Ruhepause deren Dauer bekannt sein muss (vgl. BAG 29.10.2002 -1 AZR 603/01-, juris, Rn. 26).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17
    Offenbleiben kann daher, ob dem Kläger auch ein arbeitsvertraglicher Anspruch zusteht und ob die nach In-Kraft-Treten des MiLOG vereinbarte formularmäßige Ausschlussklausel in Ziff. 22 wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB möglicherweise unwirksam ist, weil sie auch unabdingbare Ansprüche, wie etwa nach dem MiLOG ihrem Wortlaut nach erfasst (vgl. BAG 24.08.2016 -5 AZR 703/15-, juris; ErfK/Franzen, 18. Aufl., § 3 MiLOG, Rn. 3a mwN zum Meinungsstand).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17
    Die Schlüssigkeit einer Klagebegründung zur Geltendmachung eines Differenzvergütungsanspruchs nach dem MiLOG setzt grundsätzlich die schlüssige Darlegung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden voraus (BAG 21.12.2016 -5 AZR 374/16- , juris, Rn. 13).
  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

    Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17
    Dabei sind alle im Synallagma stehenden Entgeltleistungen des Arbeitgebers geeignet, den Mindestlohnanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen (vgl. nur BAG 20.09.2017 -10 AZR 171/16-, juris, Rn. 13).
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17
    Der Arbeitnehmer kann während des Bereitschaftsdienstes nicht frei über die Nutzung dieses Zeitraumes bestimmen, sondern muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (BAG 11.10.2017 -5 AZR 591/16-, juris, Rn. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der

    dadurch Genüge getan werden, dass für die Gewährung der Ruhepause ein bestimmter zeitlicher Rahmen vorgegeben wird, innerhalb dessen der Arbeitnehmer seine Ruhepause nach seiner eigenen Entscheidung nehmen kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 27. April 2018 - 1 Sa 361/17, Rn. 41; vgl. auch BAG 27. Februar 1992 - 6 AZR 478/90, zur Frage der Delegation an Arbeitnehmer, Frage dort offen gelassen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers: Darlegungs- und Beweislast

    Dabei sind alle im Synallagma stehenden Entgeltleistungen des Arbeitgebers geeignet, den Mindestlohnanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen (§ 362 Abs. 1 BGB) (BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 13; LAG Rheinland-Pfalz 27. April 2018 - 1 Sa 361/17 - Rn. 35, jeweils zitiert nach juris).
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