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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 11 Ta 142/07   

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https://dejure.org/2007,14071
LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 11 Ta 142/07 (https://dejure.org/2007,14071)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.2007 - 11 Ta 142/07 (https://dejure.org/2007,14071)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 11 Ta 142/07 (https://dejure.org/2007,14071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen hinsichtlich der Kündigung eines Skippervertrages; Zuordnung eines Vertragstypus nach objektiv-rechtlichen Kriterien; Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers ...

  • Judicialis

    SeemG § 2; ; SeemG § 3; ; SeemG § ... 4; ; BetrVG § 114 Abs. 6; ; GVG § 17 a Abs. 4 S. 3; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b; ; ArbGG § 5; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 78; ; ZPO § 78 Abs. 5; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 569 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, b § 5
    Keine Arbeitsrechtsweg bei Streitigkeiten aus Skippervertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 11 Ta 142/07
    Letztlich kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls an (vgl. BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 347/04 - AP Nr. 117 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 11 Ta 142/07
    Dieser ergibt sich aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und aus deren tatsächlichen Durchführungen (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 -, AP Nr. 5 zu § 92 HGB).
  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

    Soweit der Arbeitsort bereits aufgrund der vereinbarten Geschäftsführertätigkeit mit einem feststehenden Dienstsitz vorgegeben wurde, wäre er auch insoweit nach dem Anstellungsvertag vertraglich vereinbart wäre mit der Folge, dass für einseitige Bestimmung des Arbeitsortes durch eine Weisung der Beklagten nach § 106 GewO kein Raum wäre (vgl. auch LAG Hamm, Beschluss v. 09.01.2014 - 2 Ta 373/13, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 27.06.2007 - 11 Ta 142/07, juris).
  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Kläger zur Teilnahme an den Sitzungen der Gesellschafterversammlungen verpflichtet war, zumal diese Verpflichtung des Klägers bereits in § 3 Abs. 3 des Anstellungsvertrages ausdrücklich geregelt und damit Gegenstand der vertraglich vereinbarten und vom Kläger geschuldeten Leitungspflicht ist, nicht dagegen Folge einer Weisung im Rahmen nur allgemein vereinbarten und geschuldeten Geschäftsführertätigkeit (vgl. dazu auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2007 - 11 Ta 142/07, juris, Rdnr. 27).
  • AG Oldenburg/Holstein, 08.05.2014 - 23 C 981/11

    Haftung des Vorstands eines Vereins für nicht abgeführte Sozialabgaben

    Dieses setzt vielmehr das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses tatbestandlich voraus, definiert aber nicht selbst, wann und unter welchen Umständen von einem solchen Arbeitsverhältnis- in Abgrenzung zu selbständiger Tätigkeit- auszugehen ist (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 11 Ta 142/07 = BeckRS 2007, 45673).

    Hiernach gilt in jedem Fall, dass nicht jeder Schiffsführer oder Skipper zwangsläufig immer Arbeitnehmer ist (so auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 11 Ta 142/07 = BeckRS 2007, 45673).

  • LAG Hamm, 25.05.2016 - 2 Ta 28/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Arbeitszeiteinteilung; Arbeitsort;

    Denn die vertraglich vereinbarte Tätigkeit konnte naturgemäß nur in den Haushalten des jeweiligen Kunden verrichtet werden, sodass der Arbeitsort durch die Art der vereinbarten Tätigkeit und nicht durch eine Weisung der Beklagten vorgegeben war (vgl. auch LAG Hamm, Beschluss v. 09.01.2014 - 2 Ta 373/13, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 27.06.2007 - 11 Ta 142/07, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2007 - 11 Ta 189/07

    Rechtswegverweisung - Nebentätigkeitsabrede - Weiterbildungsvereinbarung

    Bei der Prüfung der Eröffnung des Rechtswegs kommt es nicht auf die Rechtsansicht des Klägers an und ebenso wenig allein auf dessen Tatsachenvortrag (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007, 11 Ta 142/07 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 02.07.2012 - 2 Ta 71/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Ansprüche eines Schiffsarztes auf einem

    Denn der Kläger schuldete nach dem vereinbarten Inhalt des Honorarvertrages eine ärztliche Tätigkeit als Schiffsarzt am Bord des Schiffes "M2 S1 2", sodass der feste Arbeitsort für die Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger ebenfalls keinen Aussagewert hat (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.06.2007 - 11 Ta 142/07, juris).
  • SG Lübeck, 24.10.2019 - S 14 KR 656/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Dieses setzt vielmehr das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses tatbestandlich voraus, definiert aber nicht selbst, wann und unter welchen Umständen von einem solchen Arbeitsverhältnis - in Abgrenzung zu selbständiger Tätigkeit - auszugehen ist (LAG Rheinland-Pfalz 27. Juni 2007, Az. 11 Ta 142/07 = BeckRS 2007, 45673).
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