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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 159/16   

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https://dejure.org/2016,28160
LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 159/16 (https://dejure.org/2016,28160)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.2016 - 3 Sa 159/16 (https://dejure.org/2016,28160)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 3 Sa 159/16 (https://dejure.org/2016,28160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 84 Abs 2 S 1 SGB 9, § 81 Abs 4 S 1 SGB 9, § 615 BGB
    Aufhebungsvertrag - Wirksamkeit einer Abgeltungsklausel - Pflichtverletzung des Arbeitgebers - Annahmeverzug - fortgesetzte Krankschreibung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • IWW

    § 84 Abs. 2 SGB IX, § ... 75 Abs. 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 397 Abs. 2 BGB, § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, §§ 615, 293 ff. BGB, § 615 BGB, § 106 GewO, § 296 Abs. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, Artikel 3 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag - Wirksamkeit einer Abgeltungsklausel - Pflichtverletzung des Arbeitgebers - Annahmeverzug - fortgesetzte Krankschreibung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Erledigungsklausel in der Aufhebungsvereinbarung eines dreiseitigen Vertrages zur Beschäftigung in einer Transfergesellschaft; Unbegründete Verzugslohnklage bei wirksamem Verzicht auf rechtshängige Ansprüche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 397 Abs. 2
    Auslegung einer Erledigungsklausel in der Aufhebungsvereinbarung eines dreiseitigen Vertrages zur Beschäftigung in einer Transfergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 159/16
    Ist der Arbeitnehmer aber nicht in der Lage, der gesamten Bandbreite der arbeitsvertraglich an sich möglichen Leistungsbestimmung im Rahmen des § 106 GewO gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber zwar nach Möglichkeit und billigem Ermessen Rücksicht nehmen (BAG 09.04.2014, NZA 2014, 719).

    Annahmeverzug tritt in derartigen Fällen aber dann, wenn der Arbeitgeber die Annahme der Arbeit abgelehnt hat, nur dann ein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in dem Umfang angeboten hat, in dem der Arbeitgeber die Leistungsbestimmung (noch) vornehmen darf (BAG 09.04.2014, a.a.O.).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 159/16
    Ansprüche des Arbeitnehmers aus Annahmeverzug gemäß § 615 BGB bestehen aber nicht, wenn ihm die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung aufgrund seiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit unmöglich ist (BAG 04.10.2005, NZA 2006, 442).
  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 881/98

    Anspruch auf die tarifliche Tätigkeitszulage aufgrund eines deklaratorischen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 159/16
    Von daher ist die Auslegung einer Erledigungsklausel anhand des erklärten Parteiwillens unter Berücksichtigung des Vertragszweckes, der beiderseitigen Interessenlage, der Verkehrsauffassung und alle Umstände des Vertragsschlusses durchzuführen (vgl. BAG 15.12.1999 - 10 AZR 881/98, u.v. 31.07.2002, EzA § 74 HGB Nr. 63).
  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00

    Aufhebungsvertrag: Rechtsnatur einer Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 159/16
    Die Einordnung einer Ausgleichsklausel als negatives Schuldanerkenntnis im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB setzt allerdings voraus, dass die Parteien bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages tatsächlich den Willen hatten, auf alle bekannten oder unbekannten Forderungen zu verzichten (vgl. LAG Hamm, 07.12.2000, NZA-RR 2002, 15).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 159/16
    An die Feststellung eines entsprechenden Willens sind strenge Anforderungen zu stellen, da nicht vermutet werden kann, dass eine Partei insbesondere auf bekannte Ansprüche verzichtet (vgl. BGH 16.11.1993, NJW 1994, 379).
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