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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17   

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https://dejure.org/2017,34131
LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17 (https://dejure.org/2017,34131)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.2017 - 8 Sa 4/17 (https://dejure.org/2017,34131)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 (https://dejure.org/2017,34131)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 106 S 1 GewO, § 315 Abs 3 S 1 BGB
    Zuweisung einer anderen Tätigkeit - Anordnung einer Schulungsteilnahme im Wege des Direktionsrechts

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 106 S. 1 GewO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB, § 106 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit der Anordnung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer Schulung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106 S. 1; BGB § 315 Abs. 3 S. 1
    Arbeitsvertrages, Konkretisierung des; Direktionsrecht; Ermessen, billiges; Schulungsteilnahme

  • rechtsportal.de

    GewO § 106 S. 1; BGB § 315 Abs. 3 S. 1
    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 89 mwN, BAGE 135, 128, BAG 30.11.2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28 m.w.N., AP Nr. 32 zu § 106 GewO)).

    (std. Rspr., zuletzt z.B. BAG 30.11.2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 29 m.w.N., AP Nr. 32 zu § 106 GewO).

    Eine Sozialauswahl findet im Rahmen der Ausübung des Direktionsrechts nicht statt (vgl. BAG 30.11.2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 29 m.w.N., AP Nr. 32 zu § 106 GewO).

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung dieser Grenzen hat der Bestimmungsberechtigte (st. Rspr., zuletzt zB BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26).
  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Deshalb kann hinsichtlich des Antrags zu 2) dahinstehen, ob ein Feststellungsinteresse des Klägers nach § 256 Abs. 1 ZPO vorliegt, denn dieses ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG 23.03.2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 18 mwN; BAG 15.07.2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12 mwN).
  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (std. Rspr., vgl. zB BAG 10.12.2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 15 mwN).
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1082/12

    Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Denn dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB allein die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1082/12 - Rn. 41; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 Sa 355/12

    Abmahnung wegen Nichtteilnahme an einer im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO grundsätzlich berechtigt, den Arbeitnehmer anzuweisen, an Schulungen teilzunehmen, soweit diese Schulungen bzw. Fortbildungsmaßnahmen der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit förderlich sind, d.h. soweit die im Rahmen der Schulung vermittelten Kenntnisse typischerweise im vereinbarten Tätigkeitsbereich einzusetzen sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23.01.2013 - 8 Sa 355/12 - Rn. 40, LAG Hessen 11.04.2007 - 8 Sa 1279/06 - zitiert nach Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Der Arbeitgeber muss in einer solchen Situation auch nicht mit aus seiner Sicht ungewissen Ergebnissen daraufhin prüfen, wer die Ursache für den Konflikt gesetzt hat, sondern kann unmittelbar auf die für ihn einfachste und nachhaltigste und aus seiner Sicht zweckmäßigste Maßnahme zurückgreifen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15.02.2013 - 6 Sa 441/12).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2011 - 5 Sa 269/10

    Versetzung der Redakteurin einer Tageszeitung in eine andere Lokalredaktion

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Erst dann, wenn sich einem objektiven Beobachter aufdrängen muss, dass der Arbeitgeber hier zu einer Maßnahme gegriffen hat, die deutlich über das Ziel, welches er mit ihr verfolgt hinausschießt, und die Maßnahme den Arbeitnehmer damit sozusagen unnötig belastet, kann sie gegen billiges Ermessen verstoßen (vgl. so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 08.03.2011 - 5 Sa 269/10 -).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 89 mwN, BAGE 135, 128, BAG 30.11.2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28 m.w.N., AP Nr. 32 zu § 106 GewO)).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08

    Entnahmen aus Spielbanktronc

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17
    Deshalb kann hinsichtlich des Antrags zu 2) dahinstehen, ob ein Feststellungsinteresse des Klägers nach § 256 Abs. 1 ZPO vorliegt, denn dieses ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BAG 23.03.2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 18 mwN; BAG 15.07.2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12 mwN).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

  • LAG Hessen, 11.04.2007 - 8 Sa 1279/06

    Weisungsrecht: Verpflichtung des Arbeitnehmers an Teilnahme von Schulungen;

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06

    Versetzung von Arbeitnehmern zur Lösung innerbetrieblicher Konflikte

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19

    Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche

    Erst dann, wenn sich einem objektiven Beobachter aufdrängen muss, dass der Arbeitgeber zu einer Maßnahme gegriffen hat, die deutlich über das Ziel, welches er mit ihr verfolgt, hinausschießt, und die Maßnahme den Arbeitnehmer damit sozusagen unnötig belastet, kann sie gegen billiges Ermessen verstoßen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. November 2019 - 8 Sa 28/19, Rn. 168, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17, Rn. 38, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 233/18

    Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte

    Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, bestehende Konflikte zu lösen bzw. sich anbahnende Konflikte zu vermeiden, um so einen möglichst reibungslosen Produktionsablauf und den Betriebsfrieden sicherzustellen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 - Rn. 36, juris).
  • LAG Düsseldorf, 31.07.2018 - 3 Sa 130/18

    Umsetzung/Versetzung; Billigkeit; Darlegungs- und Beweislast; innerbetriebliche

    Richtig ist dabei ihre Grundannahme, dass eine Weisung auch als Reaktion auf eine konkrete Konfliktlage zur Sicherung oder Wiederherstellung des Betriebsfriedens und/oder -ablaufs erfolgen kann; hierin liegt ein berechtigtes betriebliches Interesse zur Begründung der Billigkeit der Direktionsrechtsausübung (BAG vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, juris, Rz. 11 ff., 15; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.03.2018 - 5 Sa 1575/17, juris, Rz. 31; Sächsisches LAG vom 18.10.2017 - 5 Sa 8/17, juris, Rz. 43; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.06.2017 - 8 Sa 4/17, juris, Rz. 36; LAG Schleswig-Holstein vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, juris, Rz. 36 ff.; HWK/Lembke, 8. Auflage, § 106 GewO Rn. 120).

    Es ist auch grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf solche Konfliktlagen reagieren will; insbesondere ist er nicht gehalten, in solchen Situationen anstelle einer Umsetzung eine Abmahnung auszusprechen oder zunächst die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die entstandenen Konflikte im Einzelnen aufzuklären (BAG vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, juris, Rz. 15; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.03.2018 - 5 Sa 1575/17, juris, Rz. 31; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.06.2017 - 8 Sa 4/17, juris, Rz. 36).

    Ist sie gegeben, wird von dem Arbeitgeber aus den dargelegten Gründen der Gewährleistung des ungestörten Betriebsablaufs nicht erwartet, vor dem Ergreifen von Abhilfemaßnahmen noch aufwändig aufzuklären, welcher der betroffenen Mitarbeiter welchen Verursachungsbeitrag an der Konfliktlage hatte, wer also der überwiegend oder allein "Schuldige" sein könnte (vgl. BAG vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, juris, Rz. 15; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.03.2018 - 5 Sa 1575/17, juris, Rz. 31; Sächsisches LAG vom 18.10.2017 - 5 Sa 8/17, juris, Rz. 45 ff; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.06.2017 - 8 Sa 4/17, juris, Rz. 36; LAG Schleswig-Holstein vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, juris, Rz. 36 f.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 20 Sa 264/19

    Versetzung aufgrund einer betrieblichen Konfliktlage - fehlende Anhörung

    Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, bestehende Konflikte zu lösen bzw. sich anbahnende Konflikte zu vermeiden, um so einen möglichst reibungslosen Produktionsablauf und den Betriebsfrieden sicherzustellen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Juli 2019 - 5 Sa 233/18 -, Rn. 44; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 - Rn. 36).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 8 Sa 28/19

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort - Anhörung des Arbeitnehmers - Deutscher

    Erst dann, wenn sich einem objektiven Beobachter aufdrängen muss, dass der Arbeitgeber zu einer Maßnahme gegriffen hat, die deutlich über das Ziel, welches er mit ihr verfolgt, hinausschießt, und die Maßnahme den Arbeitnehmer damit sozusagen unnötig belastet, kann sie gegen billiges Ermessen verstoßen ( Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 - Rn. 38 , juris).

    Da über den reinen Zeitablauf hinaus keine besonderen Umstände ersichtlich sind, aufgrund derer der Kläger auf die Einteilung hätte vertrauen dürfen, kann er allein aus seiner langen Betriebszugehörigkeit und der bisherigen Zuweisung von Rufbereitschaftsdiensten keine Ansprüche auf Zuweisung bestimmter gleichartiger Arbeiten für alle Zukunft ableiten (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 - Rn. 30 ; BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 50, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter

    Bei der vorzunehmenden Abwägung ist auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts abzustellen (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28; BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe; LAG Düsseldorf 2. Oktober 2017 - 3 Sa 669/16 - juris-Rn. 35 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 - juris-Rn. 33 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 8 Sa 372/18

    Versetzung - Gleichwertigkeit der Tätigkeit - öffentlicher Dienst - Leiter einer

    Erst dann, wenn sich einem objektiven Beobachter aufdrängen muss, dass der Arbeitgeber zu einer Maßnahme gegriffen hat, die deutlich über das Ziel, welches er mit ihr verfolgt, hinausschießt, und die Maßnahme den Arbeitnehmer damit sozusagen unnötig belastet, kann sie gegen billiges Ermessen verstoßen (LAG Rheinland-Pfalz, 27. Juni 2017 - 8 Sa 4/17 - Rn. 38, juris).
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