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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20 (https://dejure.org/2021,58475)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.10.2021 - 7 Sa 135/20 (https://dejure.org/2021,58475)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 7 Sa 135/20 (https://dejure.org/2021,58475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 72 Abs 1 BPersVG, § 72 Abs 2 S 1 BPersVG, § 79 Abs 1 S 1 BPersVG, § 79 Abs 4 BPersVG, § 383 Abs 1 SGB 3
    Kündigung - Personalratsbeteiligung - ständige Praxis einer Stellungnahmefrist - Vollmachtsurkunde - Geschäftsführerin Agentur für Arbeit

  • IWW

    § 174 BGB, HPG Abschnitt 1.1, § 178 Abs... . 2 S. 3 SGB IX, § 178 Abs. 2 SGB IX, § 174 Satz 2 BGB, § 381 Abs. 1 SGB III, Anlage A zum HPG, § 383 SGB III, § 387 Abs. 2 SGB III, § 174 S. 2 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 168 ff. SGB IX, § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 BGB, § 174 S. 1 BGB, § 177 BGB, § 383 Abs. 1 SGB III, § 14 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG, §§ 164 ff. BGB, § 174 S. 2 BGB, § 178 Abs. 2 S. 1, 3 SGB IX, §§ 286 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkung; Personalrat; Stellungnahmefrist; Vollmacht; Ordentliche Kündigung in der Probezeit

  • rechtsportal.de

    Mitwirkung; Personalrat; Stellungnahmefrist; Vollmacht; Ordentliche Kündigung in der Probezeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    Das Recht zur Zurückweisung besteht auch im Fall der organschaftlichen Vertretung grundsätzlich nicht (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 40 mwN., juris).

    Die organschaftliche Vertretung steht der gesetzlichen Vertretung zumindest nahe (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 40 mwN., juris).

    Hierzu gehört die Vertreterstellung auf Grund der Satzung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf einer gesetzlichen Satzungsermächtigung beruht (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 41 mwN., juris).

    § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 34; LAG Baden-Württemberg 6. Juli 2010 - 22 Sa 74/09 - Rn. 48, jeweils juris).

    In beiden Fällen können beispielsweise eine Vollmachtsüberschreitung, ein Vollmachtsmissbrauch oder überhaupt nur Zweifel am Bestehen einer Vollmacht vorliegen, so dass der Dritte geschützt werden muss (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 35 mwN., juris).

    Es reicht für sich allein nicht aus, Vertretungsregelungen ins Intranet einzustellen (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 50 mwN., juris).

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    Folge der Zurückweisung iSd. § 174 S. 1 BGB ist - unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 12 mwN., juris).

    Das In-Kenntnis-Setzen nach § 174 Satz 2 BGB muss ein gleichwertiger Ersatz für die Vorlage einer Vollmachtsurkunde sein (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 19; 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, jeweils mwN., juris).

    Folge der Zurückweisung ist - unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 12, juris).

    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 -, Rn. 20, juris mwN.):.

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    85 Das Bundesverwaltungsgericht (9. Dezember 1992 - 6 P 16/91 - Rn. 39 mwN, juris. zu § 69 Abs. 2 S. 5 BPersVG aF.) hat die - in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung und der Literatur umstrittene - Frage, ob eine einvernehmliche Verlängerung der Stellungnahmefrist möglich ist, bislang offengelassen, eine gewisse zeitliche Dispositionsbefugnis und die insoweit bestehende Verantwortlichkeit des Dienststellenleiters aber hervorgehoben.

    Die gesetzgeberischen Zielsetzungen werden nicht dadurch unterlaufen, wenn Regelungen getroffen werden, die unnötigen Aufwand ersparen, der etwa entstehen kann, wenn erst ermittelt werden müsste, ob die Einleitung des Verfahrens zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Rücksicht auf den Geschäftsanfall beim Personalrat oder den Sitzungsturnus des Gremiums tunlich ist, oder aber sonst dokumentiert werden müsste, wann genau der Antrag "dem Personalrat" zugegangen ist (BVerwG 9. Dezember 1992 - 6 P 16/91 - Rn. 40, juris).

    Wenn und soweit aber in kurzen Abständen regelmäßig Personalratssitzungen stattfinden, ist eine Umgehung der gesetzlichen Frist durch eine derartige Regelung nicht zu besorgen (BVerwG 9. Dezember 1992 - 6 P 16/91 - Rn. 41, juris; Richardi/Dörner/Weber/Weber, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 69 Rn. 40).

    Auf die Folgen einer nach dieser Praxis rechtzeitigen, in Wahrheit aber verspäteten Zustimmungsverweigerung kann er sich dann nach Treu und Glauben sowie nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht berufen (BVerwG 9. Dezember 1992 - 6 P 16/91 - Rn. 43, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 8 Sa 612/10

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    Wie sich aus § 14 Abs. 2 S. 1 KSchG ergibt, können Einstellungs- und Entlassungsbefugnis auseinanderfallen ("soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind"; LAG Rheinland-Pfalz 8. Juni 2011 - 8 Sa 612/10 - Rn. 37 mwN., juris).

    Darüber hinaus kann das In-Kenntnis-Setzen nicht durch den Vertreter oder einem von diesem beauftragten Dritten erfolgen, sondern muss durch den Vertretenen selbst vorgenommen werden ( LAG Rheinland-Pfalz 10. Dezember 2014 - 4 Sa 377/14 - Rn. 43 ; 8. Juni 2011 - 8 Sa 612/10 - Rn. 35, 37, beide mwN., juris).

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Befugnis zur Einstellung und die Befugnis zur Entlassung zusammenfallen (BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - Rn. 16, juris).

    ee) Ein In-Kenntnis-Setzen im Sinn des § 174 S. 2 BGB liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter - zum Beispiel durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung - in eine Stelle berufen hat, mit der üblicherweise ein Kündigungsrecht verbunden ist (st. Rspr. seit BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - Rn. 14, juris).

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    Das In-Kenntnis-Setzen nach § 174 Satz 2 BGB muss ein gleichwertiger Ersatz für die Vorlage einer Vollmachtsurkunde sein (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 19; 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, jeweils mwN., juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09

    Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 34; LAG Baden-Württemberg 6. Juli 2010 - 22 Sa 74/09 - Rn. 48, jeweils juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    In einem ungekündigten Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 8 Sa 265/08

    Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 174 S 1 BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    (5) Im Übrigen verlangt § 174 S.2 BGB gerade keine Nachforschungen vom Erklärungsempfänger über die Bevollmächtigung des Erklärenden, sondern ein In-Kenntnis-Setzen und damit ein Handeln des Vertretenen zur Information des Erklärungsempfängers (LAG Rheinland-Pfalz 29. Oktober 2008 - 8 Sa 265/08 - Rn. 42, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14

    Fehlende Vollmachtsvorlage - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20
    Darüber hinaus kann das In-Kenntnis-Setzen nicht durch den Vertreter oder einem von diesem beauftragten Dritten erfolgen, sondern muss durch den Vertretenen selbst vorgenommen werden ( LAG Rheinland-Pfalz 10. Dezember 2014 - 4 Sa 377/14 - Rn. 43 ; 8. Juni 2011 - 8 Sa 612/10 - Rn. 35, 37, beide mwN., juris).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98

    Kündigungswiderspruch des Personalrats wegen nicht ordnungsgemäßer Vertretung der

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