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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20 (https://dejure.org/2020,48448)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.11.2020 - 1 Sa 55/20 (https://dejure.org/2020,48448)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. November 2020 - 1 Sa 55/20 (https://dejure.org/2020,48448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 TVöD, Anl 1 Teil A Abschn I Nr 3 Entgeltgr 11 TVöD
    Eingruppierung eines Teamleiters "Leistungsgewährung" in einem Jobcenter

  • IWW

    § 44d SGB II, § 64 Abs. 1, 2b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20
    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (so zur insoweit entsprechenden VergGr Vb Fallgr 1a BAT: BAG 05.07.2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 24, juris).

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (BAG 05.07.2017, aaO.) Dass bei juristisch geprägten Arbeitsgebieten die jeweils maßgebliche Rechtsprechung zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden muss, begründet keine besondere Schwierigkeit, sondern gehört zu der jeden Beschäftigten der Entgeltgruppe 9b betreffenden Notwendigkeit, die gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse aktuell zu halten.

  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20
    Diese erhöhte Qualifizierung kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa Spezialkenntnissen (vgl. zu den entsprechenden Vorgängerregelungen der Eingruppierungsmerkmale nach dem BAT etwa: BAG 19.05.2010 -4AZR 912/08- Rn. 37; 11.02.2004 -4 AZR 684/02- Rn. 42, juris).

    Unter diesem Gesichtspunkt kommt vielmehr die Erfüllung des Merkmals der "besonderen Schwierigkeit" nur in Betracht, wenn die Tätigkeit außergewöhnliche Erfahrungen voraussetzt (BAG 19.05.2010 -4AZR 912/08- Rn. 37, 11.02.2004 -4 AZR 684/02- Rn. 42, juris).

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20
    Der Kläger schildert letztlich Führungs- und Kontrollaufgaben, die begründen können, dass sich seine Tätigkeit gegenüber der "normalen", in Entgeltgruppe 9b vorausgesetzten Verantwortung in gewichtiger, beträchtlicher Weise heraushebt, was Voraussetzung der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c ist (zur entsprechenden Vergütungsgruppe des BAT vgl. BAG 24.02.1999 - 4 AZR 8/98 -, Rn. 52, juris).

    Der Begriff der Verantwortung darf jedoch nicht mit den tariflichen Merkmalen der Schwierigkeit und Bedeutung vermischt werden (BAG 24.02.1999 aaO.; LAG Berlin-Brandenburg 03.12.2014 -24 Sa 1228/14- Rn. 50, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1228/14

    Grundsätze zum Nachweis der Entreicherung gegenüber Ansprüchen auf Erstattung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20
    Der Begriff der Verantwortung darf jedoch nicht mit den tariflichen Merkmalen der Schwierigkeit und Bedeutung vermischt werden (BAG 24.02.1999 aaO.; LAG Berlin-Brandenburg 03.12.2014 -24 Sa 1228/14- Rn. 50, juris).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20
    Diese Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21.03.2012 -4 AZR 292/10- Rn. 18; 21.01.2015 -4 AZR 253/13- Rn. 34, juris).
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20
    Diese Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21.03.2012 -4 AZR 292/10- Rn. 18; 21.01.2015 -4 AZR 253/13- Rn. 34, juris).
  • KAGH, 30.04.2021 - M 25/20
    Unter Verantwortung ist die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (vgl. BAG 21.01.2015 - 4 AZR 253/13; LAG Köln 27.09.2016 - 12 Sa 741/15; LAG Rheinland-Pfalz 27.11.2020 - 1 Sa 55/20).
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