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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13   

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LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13 (https://dejure.org/2014,8896)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2014 - 6 Sa 342/13 (https://dejure.org/2014,8896)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 6 Sa 342/13 (https://dejure.org/2014,8896)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 3 BUrlG, § 1 TVG, § 305 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 74 SGB 5
    Ersatzurlaub als Schadensersatz - stufenweisen Wiedereingliederung - Jahressondervergütung - feinkeramische Industrie

  • IWW

    BGB § 249 Abs. 1 BGB § ... 275 Abs. 1 BGB § 275 Abs. 4 BGB § 280 Abs. 1 BGB § 280 Abs. 3 BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB § 287 S. 2 BUrlG § 1 BUrlG § 3 Abs. 1 BUrlG § 7 Abs. 3 MTV-Feinkeramische-Industrie § 11 SGB-V § 74

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung und Verfall von Urlaub im Falle fortdauernder Erkrankung in der Feinkeramischen Industrie; Schadensersatzanspruch auf Gewährung von Ersatzurlaub bei nicht gewährtem tariflichen Urlaub; Klage auf tarifliche Jahressonderzahlung bei Wiedereingliederung nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung und Verfall von Urlaub im Falle fortdauernder Erkrankung in der Feinkeramischen Industrie

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Tariflicher Mehrurlaub aus dem MTV Feinkeramische Industrie erlischt nicht im Krankheitsfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 11.Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 19; 12. April 2011- 9 AZR 80/10 - Rn. 19, 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff., jeweils zitiert nach juris) , nach der § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform so auszulegen ist, dass der gesetzliche Urlaub nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist , ist auch auf den tariflichen Mehrurlaub aus dem MTV Feinkeramische Industrie anzuwenden.

    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EuGH kein Unionsrecht entgegen (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23 mwN; jeweils zitiert nach juris ).

    Von ihrer freien Regelungsmacht haben die Tarifvertragsparteien dann Gebrauch gemacht, wenn sie entweder bei ihrer Verfallsregelung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tarifvertraglichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige vom BUrlG abweichende Regelungen zur Übertragung und zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 22; zitiert nach juris).

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist dann nicht notwendig (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 23, 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 50, jeweils aaO; LAG Rheinland-Pfalz 10. August 2010 - 10 Sa 244/10 - Rn. 31; zitiert nach juris).

    Allein ein Abweichen von der Zwölftelungsregelung des § 5 BUrlG im Tarifvertrag führt nicht bereits zu einem eigenständigen, dem Gleichlauf von Mindest- und Mehrurlaub entgegenstehenden Regelungswillen der Tarifvertragsparteien; entscheidend ist vielmehr, ob vom Fristenregime des BurlG abgewichen oder zumindest durch die Differenzierung zwischen Mindest- und Mehrurlaub erkennbar gemacht wird, dass der Arbeitnehmer für den Mehrurlaub das Verlustrisiko tragen soll (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 28, aaO).

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 28, 16. November 2010 - 9 AZR 589/09 - Rn. 15; 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35 ; jeweils zitiert nach juris).

    Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadenersatzanspruch um (BAG 06. August 2013 - 9 AZR 956/11 - Rn. 14, 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10

    Mindest- und Mehrurlaub - Tilgungsbestimmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Treffen gesetzliche und tarif- oder arbeitsvertragliche Erholungsurlaubsansprüche zusammen, handelt es sich, soweit sich diese Ansprüche decken , grundsätzlich nicht um selbstständige Urlaubsansprüche, sondern um einen einheitlichen Anspruch auf Erholungsurlaub, der auf verschiedenen Anspruchsgrundlagen beruht (BAG 07. August 2012 - 9 AZR 760/10 - Rn. 12, mwN, zitiert nach juris).

    Differenziert eine Regelung in einem Arbeits- oder Tarifvertrag hinsichtlich des Umfangs des Urlaubsanspruchs nicht zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem übergesetzlichen Mehrurlaub, liegt in Höhe des gesetzlichen Urlaubs Anspruchskonkurrenz mit der Folge vor, dass ein Arbeitgeber mit der Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung auch ohne ausdrückliche oder konkludente Tilgungsbestimmung beide Ansprüche ganz oder teilweise erfüllt (BAG 07. August 2012 - 9 AZR 760/10 - Rn. 17, mwN, aaO).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Hierbei müssen für einen Regelungswillen, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, deutliche Anhaltspunkte bestehen (BAG vom 23.März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 35 ff.; zitiert nach juris).

    Eine ausdrückliche Differenzierung zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Ansprüchen ist dann nicht notwendig (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 23, 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 50, jeweils aaO; LAG Rheinland-Pfalz 10. August 2010 - 10 Sa 244/10 - Rn. 31; zitiert nach juris).

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Wiedereingliederung begründete Rechtsverhältnis ist ein solches eigener Art iSv. § 305 BGB, weil es nicht auf eine Arbeitsleistung im üblichen Sinne gerichtet ist, sondern als Maßnahme der Rehabilitation dem Arbeitnehmer ermöglichen soll, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen; ohne ausdrückliche Zusage steht dem Arbeitnehmer weder aus dem Wiedereingliederungsvertrag noch aus Gesetz ein Vergütungsanspruch zu (vgl. BAG 29. Januar 1992- 5 AZR 37/91- Rn. 19, zitiert nach juris).
  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Er tritt dem am 1. Januar des Urlaubsjahres neu erworbenen Urlaubsanspruch hinzu, unterliegt dann dessen Fristenregime und erlischt deshalb trotz lang andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr so rechtzeitig gesund und arbeitsfähig wird, dass er im aktuellen Urlaubsjahr oder spätestens während dessen Übertragungszeitraum seinen Urlaub nehmen kann (vgl. insgesamt BAG 10. Juli 2012 - 9 AZR 11/11 -Rn. 20, 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19 f.; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 3 Sa 319/10

    Unbegründete Arbeitnehmerklage auf Urlaubsabgeltung und weitergehender Vergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Tritt an die Stelle eines ursprünglichen Schadensersatzanspruches ein sogenannter Ersatz-Urlaubsanspruch als Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe, unterliegt dieser Schadensersatzanspruch weder der gesetzlichen (§ 7 Abs. 3 BUrlG), noch einer tariflichen Befristung (LAG Rheinland-Pfalz 23. November 2010 - 3 Sa 319/10 -, Rn. 80, zitiert nach juris) .
  • BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadenersatzanspruch um (BAG 06. August 2013 - 9 AZR 956/11 - Rn. 14, 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Er tritt dem am 1. Januar des Urlaubsjahres neu erworbenen Urlaubsanspruch hinzu, unterliegt dann dessen Fristenregime und erlischt deshalb trotz lang andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr so rechtzeitig gesund und arbeitsfähig wird, dass er im aktuellen Urlaubsjahr oder spätestens während dessen Übertragungszeitraum seinen Urlaub nehmen kann (vgl. insgesamt BAG 10. Juli 2012 - 9 AZR 11/11 -Rn. 20, 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19 f.; jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13
    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des EuGH kein Unionsrecht entgegen (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23 mwN; jeweils zitiert nach juris ).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 589/09

    Tarifvertragliche Ausgleichszahlungen an arbeitnehmerähnliche Personen - Kappung

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 10 Sa 244/10

    Tariflicher Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14

    Beanspruchung von Resturlaub durch Arbeitnehmerinnen wegen eines

    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche richtlinienkonforme Fortbildung des § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG beschränkt (vgl. BAG v. 12.04.2011 - 9 AZR 80/10; BAG v. 04.05.2010 - 9 AZR 183/09; BAG v. 24.03.2009 a.a.O., LAG Rheinland-Pfalz v. 28.01.2014 - 6 Sa 342/13, jeweils zitiert nach juris).
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