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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2010 - 3 Sa 151/10   

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https://dejure.org/2010,21308
LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2010 - 3 Sa 151/10 (https://dejure.org/2010,21308)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.09.2010 - 3 Sa 151/10 (https://dejure.org/2010,21308)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. September 2010 - 3 Sa 151/10 (https://dejure.org/2010,21308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 125 Abs 1 InsO, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 111 BetrVG, § 17 Abs 1 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung - Betrieb i.S.d. § 17 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste bei Betriebsänderung durch Betriebsstilllegung; Darlegungen der Arbeitnehmerin zum Betriebsübergang eines "Reiseschalters" sowie zur Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs nach entsprechender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste bei Betriebsänderung durch Betriebsstilllegung; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitnehmerin zum Betriebsübergang eines "Reiseschalters" sowie zur Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs nach ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2010 - 3 Sa 151/10
    Die Klägerin geht lediglich davon aus, dass die vom EuGH (- "Klarenberg" - Urt. v. 12.02.2009 - C-466/07 -) genannte Voraussetzung erfüllt sei, ohne dazu aber in tatsächlicher Hinsicht genügend vorzutragen.
  • BAG, 11.03.1980 - 6 AZR 4/78
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2010 - 3 Sa 151/10
    Da in der - räumlich weit von N. entfernten - Betriebsstätte "L. BK" selbst unstreitig kein Betriebsrat bestand, hätte die Klägerin die Tatsachen vortragen müssen, aus denen sich etwa eine Anhörungspflicht des im Hauptbetrieb bestehenden Betriebsrates hätte ergeben können (vgl. BAG 11.03.1980 - 6 AZR 4/78 - dort unter Ziffer II. 2. c)).
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. September 2010 - 3 Sa 151/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1665/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Zurückverweisung -

    Der Betriebsbegriff in § 17 Abs. 1 KSchG entspricht dem der §§ 1, 4 BetrVG; daher sind in Betriebsteilen und Nebenbetrieben beschäftigte Arbeitnehmer beim Fehlen der Voraussetzungen von § 1 BetrVG dem Hauptbetrieb zuzuordnen (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 13; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 28. September 2010 - 3 Sa 151/10 -nv., juris) .
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1666/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung -

    Der Betriebsbegriff in § 17 Abs. 1 KSchG entspricht dem der §§ 1, 4 BetrVG; daher sind in Betriebsteilen und Nebenbetrieben beschäftigte Arbeitnehmer beim Fehlen der Voraussetzungen von § 1 BetrVG dem Hauptbetrieb zuzuordnen (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 13; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 28. September 2010 - 3 Sa 151/10 -nv., juris) .
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1667/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Betriebsratsanhörung -

    Der Betriebsbegriff in § 17 Abs. 1 KSchG entspricht dem der §§ 1, 4 BetrVG; daher sind in Betriebsteilen und Nebenbetrieben beschäftigte Arbeitnehmer beim Fehlen der Voraussetzungen von § 1 BetrVG dem Hauptbetrieb zuzuordnen (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 13; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 28. September 2010 - 3 Sa 151/10 - nv., juris) .
  • LAG Hessen, 25.02.2011 - 3 Sa 1095/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessensausgleich mit Namensliste - Verkennung

    Der Betriebsbegriff denkt sich im Rahmen von § 17 KSchG weitgehend mit dem des BetrVG ( KR/Weigand, a.a.O., § 17 KSchG Rz. 16; LAG Rheinland-Pfalz 28.09.2010 - 3 Sa 151/10 - Juris ).
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