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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21   

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https://dejure.org/2021,63916
LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21 (https://dejure.org/2021,63916)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21 (https://dejure.org/2021,63916)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. September 2021 - 8 TaBV 13/21 (https://dejure.org/2021,63916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 77 BetrVG, § 256 ZPO
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel

  • IWW

    §§ 78 Satz 1, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, §§ 92 Abs. 1 S. 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 ; ZPO § 256
    Abstandsgebot; Antragsbefugnis; AT-Mitarbeiter; Betriebsvereinbarung; Jahresgehalt; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Abstandsklausel

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 ; ZPO § 256
    Abstandsgebot; Antragsbefugnis; AT-Mitarbeiter; Betriebsvereinbarung; Jahresgehalt; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Abstandsklausel

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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2022 - 5 Sa 173/21

    AT-Beschäftigter - Entgeltanspruch - Tantieme - Mindestabstand zur höchsten

    Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat in einem vom Betriebsrat eingeleiteten Beschlussverfahren mit - inzwischen rechtskräftigem - Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 ) festgestellt, dass bei der Untergrenze des Jahresgehalts eines außertariflichen Arbeitnehmers der Beklagten (dort: Beteiligte zu 2) gemäß § 3 BV-AT Bonuszahlungen nach individuellen Zielvereinbarungen nicht zu berücksichtigen sind.

    Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat mit - inzwischen rechtskräftigem - Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 ) in einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeit zwischen dem Betriebsrat und der Beklagten (dort: Beteiligte zu 2) festgestellt, dass bei der Untergrenze des Jahresgehalts eines außertariflichen Beschäftigten gemäß § 3 BV-AT Bonuszahlungen nach individuellen Zielvereinbarungen nicht zu berücksichtigen sind.

    b) Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 - zu II 2b der Gründe) rechtskräftig festgestellt, dass bei der Untergrenze des Jahresgehalts eines außertariflichen Beschäftigten der Beklagten (dort: Beteiligte zu 2) gemäß § 3 BV-AT Bonuszahlungen nach individuellen Zielvereinbarungen nicht zu berücksichtigen sind.

    Die 8. Kammer hat im Beschlussverfahren 8 TaBV 13/21 den Begriff des "Jahresgehalts" iSd § 3 BV-AT ausgelegt und angenommen, dass variable Gehaltsbestandteile aus individuellen Zielvereinbarungen nicht in das Jahresgehalt einzurechnen seien.

    Wie bereits die 8. Kammer im Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 - zu II 2b der Gründe) ausgeführt hat, ist § 3 BT-AT nicht wegen Verstoßes gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam.

    Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 28.09.2021 ( 8 TaBV 13/21 - zu II 2b der Gründe) rechtskräftig festgestellt, dass bei der Untergrenze des Jahresgehalts eines außertariflichen Beschäftigten der Beklagten (dort: Beteiligte zu 2) gemäß § 3 BV-AT Bonuszahlungen nach individuellen Zielvereinbarungen nicht zu berücksichtigen sind.

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