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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19   

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https://dejure.org/2019,51174
LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19 (https://dejure.org/2019,51174)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.11.2019 - 2 Sa 121/19 (https://dejure.org/2019,51174)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. November 2019 - 2 Sa 121/19 (https://dejure.org/2019,51174)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Außerordentliche Kündigung - eigenmächtige Urlaubsnahme - unentschuldigtes Fehlen

  • IWW

    § 626 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, §§ 91 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung - eigenmächtige Urlaubsnahme - unentschuldigtes Fehlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Abmahnung; Betriebsablaufstörung; Selbstbeurlaubung; Vertrauensverhältnis; Zusatzurlaub; Außerordentliche Kündigung; eigenmächtige Urlaubsnahme

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen unentschuldigter Abwesenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19
    Sodann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht ( BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, NZA 2019, 445; BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 27, NZA 2018, 646 ).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen ( BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 39 und 40, juris; BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29 und 30, NZA 2019, 445 ).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist ( BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, NZA 2019, 445 ).

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19
    Der Arbeitnehmer, der sich selbst beurlaubt, verletzt nicht eine bloße Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, er verletzt vielmehr die Hauptpflicht zur Arbeitsleistung, von der er mangels einer Urlaubsbewilligung durch den Arbeitgeber nicht wirksam entbunden ist ( BAG 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - Rn. 21, NZA 1998, 708; BAG 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - Rn. 24, NZA 1994, 548 ).
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19
    Sodann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht ( BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, NZA 2019, 445; BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 27, NZA 2018, 646 ).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19
    Unentschuldigtes Fehlen und eine eigenmächtige Urlaubsnahme eines Arbeitsnehmers sind an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen ( BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 36, NZA 2000, 1332 ).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19
    Der Arbeitnehmer, der sich selbst beurlaubt, verletzt nicht eine bloße Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, er verletzt vielmehr die Hauptpflicht zur Arbeitsleistung, von der er mangels einer Urlaubsbewilligung durch den Arbeitgeber nicht wirksam entbunden ist ( BAG 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - Rn. 21, NZA 1998, 708; BAG 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - Rn. 24, NZA 1994, 548 ).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19
    Würden bei einem unentschuldigten Fehlen des Arbeitnehmers, das zudem ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers erfolgt, solche Betriebsablaufstörungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann ( BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - Rn. 15, juris ).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 2 Sa 121/19
    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen ( BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 39 und 40, juris; BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29 und 30, NZA 2019, 445 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    (1) Grundsätzlich gilt: Eine eigenmächtige Urlaubsnahme ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB zu bilden (vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - zu II 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179; LAG Köln 28. Juni 2013 - 4 Sa 8/13 - Rn. 26, NZA-RR 2014, 13; LAG Rheinland-Pfalz 28. November 2019 - 2 Sa 121/19 - Rn. 36, juris; LAG Nürnberg 3. Juli 2013 - 4 Sa 98/13 - Rn. 38, juris; LAG Baden-Württemberg 22. September 2003 - 15 Sa 49/03 - zu II 1 der Gründe, juris) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 54/20

    Außerordentliche Kündigung - unentschuldigtes Fehlen - Klagefrist -

    Würden bei einem unentschuldigten Fehlen des Arbeitnehmers, das zudem ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers erfolgt, solche Betriebsablaufstörungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - Rn. 15 mwN., zitiert nach juris ; LAG Rheinland-Pfalz 28. November 2019 - 2 Sa 121/19 - Rn. 36).
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