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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17 (https://dejure.org/2018,19949)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2018 - 3 Sa 60/17 (https://dejure.org/2018,19949)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 3 Sa 60/17 (https://dejure.org/2018,19949)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 Abs 1 BetrAVG
    Angemessene Eigenkapitalverzinsung

  • IWW

    § 16 BetrAVG, §§ ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 16 Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, §§ 187 ff. BGB, § 277 Abs. 3, 4 HGB, § 274 Abs. 1 S. 2 HGB, § 242 BGB, § 17 Abs. 3 BetrAVG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16 Abs. 1
    Angemessene Eigenkapitalverzinsung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 16 Abs. 2
    Anpassung der Betriebsrente unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung bei Gewinnen nach wirtschaftlicher Krise und Verlustübernahme durch Drittunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    69 Gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG darf der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung die eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10, JruionRS 2012, 29000; 11.12.2012 - 3 AZR 615/10, JurionRS 2012, 36824; 20.08.2013 - 3 AZR 750/11, JurionRS 2013, 47263; LAG BW 20.06.2013, LAGE § 16 BetrAVG Nr. 15), das gilt nach seinem Betriebsübergang auch für den beim Betriebsveräußerer erworbenen Teil des Versorgungsanspruchs.

    Allerdings sind die betriebswirtschaftlich gebotenen Korrekturen vorzunehmen (§ 277 Abs. 3, 4 HGB; BAG 15.04.2014 EzA § 16 BetrAVG Nr. 68; s. a. BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10, JurionRS 2012, 29000; 21.04.2015 EzA § 16 BetrAVG Nr. 75; 21.02.2017 EzA § 16 BetrAVG Nr. 80; § 274 Abs. 1 S. 2 HGB).

    Nicht erforderlich für den Ausschluss einer Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung gem. § 16 BetrAVG ist es, dass sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Notlage befindet (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10, JurionRS 2012, 29000; 19.05.1981 EzA § 16 BetrAVG Nr. 11; LAG Rhld.-Pf. 30.07.2008 NZA-RR 2009; 212).

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    69 Gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG darf der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung die eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10, JruionRS 2012, 29000; 11.12.2012 - 3 AZR 615/10, JurionRS 2012, 36824; 20.08.2013 - 3 AZR 750/11, JurionRS 2013, 47263; LAG BW 20.06.2013, LAGE § 16 BetrAVG Nr. 15), das gilt nach seinem Betriebsübergang auch für den beim Betriebsveräußerer erworbenen Teil des Versorgungsanspruchs.

    Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (BAG 11.12.2012 - 3 AZR 615/10, JurionRS 2012, 36824; 21.10.2014 EzA § 16 BetrAVG Nr. 70; 21.04.2015 EzA § 16 BetrAVG Nr. 75), die grundsätzlich anhand der bisherigen Entwicklung - in der Regel in den letzten drei Jahren vor dem Anpassungsstichtag - zu ermitteln ist (BAG 15.04.2014 EzA § 16 BetrAVG Nr. 68; 25.04.2006 EzA § 16 BetrAVG Nr. 49; 11.11.2014 EzA § 16 BetrAVG Nr. 73, 21.02.2017 EzA § 16 BetrAVG Nr. 80).

    Unternehmen, die nach einer wirtschaftlichen Krise wieder Gewinne erzielen, ist es gestattet, die prognostizierten Jahresüberschüsse zum Ausgleich der durch die vorherigen Verluste eingetretene Schwächung der angemessenen Eigenkapitalausstattung zu verwenden (BAG 11.12.2012 - 3 AZR 615/10).

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 750/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    Damit soll den Betriebsrentnern ein Verfahren zur Anpassung ihrer Versorgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, mit dem sie trotz des Verlusts ihrer Arbeitskampffähigkeit und damit der Möglichkeit kollektivrechtlicher Maßnahmen den Kaufkraftschwund in etwas ausgleichen können (BAG 20.08.2013 - 3 AZR 750/11, JurionRS 2013, 47263.

    69 Gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG darf der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung die eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen (BAG 21.08.2012 - 3 ABR 20/10, JruionRS 2012, 29000; 11.12.2012 - 3 AZR 615/10, JurionRS 2012, 36824; 20.08.2013 - 3 AZR 750/11, JurionRS 2013, 47263; LAG BW 20.06.2013, LAGE § 16 BetrAVG Nr. 15), das gilt nach seinem Betriebsübergang auch für den beim Betriebsveräußerer erworbenen Teil des Versorgungsanspruchs.

    Nicht absehbare Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 20.08.2013 - 3 AZR 750/11, JurionRS 2013, 47263; BAG 11.11.2014 EzA § 16 BetrAVG Nr. 73; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Arbeitsrechts, 14. Aufl. 2018, Kap. 3 Rdnr. 3803 ff.).

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    Dementsprechend ist eine Vereinbarung, die eine Verzögerung der Anpassung - unter Berücksichtigung eines gegebenenfalls dem Arbeitgeber zuzugestehenden Frist zur Vereinheitlichung der Anpassungsentscheidung - vorsieht, auch unwirksam (vergleiche insofern BAG, Urteil vom 11.11.2014, 3 AZR 117/13, NZA 2015, 1076).

    Zwar zwingt der gesetzlich vorgeschriebene Drei-Jahresrhytmus nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen, die Anpassungsprüfung darf sich aber auch im Falle einer an sich zulässigen Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin allenfalls um 6 Monate verzögern (BAG 11.11.2014 - 3 AZR 117/13).

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    dazu Cisch/Kruip NZA 2010, 540 ff.; s. a. BAG 16.07.2007 BGHZ 173, 246; 28.04.2008 BGHZ 176, 204; LAG BW 03.07.2013 LAGE § 16 BetrAVG Nr. 15; s. Rolfs/Heikel NZA 2014, 1161 ff.) Verpflichtet sich die Konzernmutter gegenüber einem Gläubiger des konzernangehörigen Versorgungsschuldners, diesen finanziell so auszustatten, dass sein Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann (sog. konzernexterne harte Patronatserklärung), begründet dies keinen Berechnungsdurchgriff (BAG 29.09.2010 EzA § 16 BetrAVG Nr. 55, s. Vogt NZA 2013, 1250 ff.).

    Ein Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage eines anderen Unternehmens im Rahmen der Anpassungsprüfung auf der Grundlage der Rspr. des BGH (16.07.2007 BGHZ 173, 246; 28.04.2008 BGHZ 176, 204) zur Haftung wegen existenzvernichtendem Eingriff ist zudem generell ausgeschlossen.

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    dazu Cisch/Kruip NZA 2010, 540 ff.; s. a. BAG 16.07.2007 BGHZ 173, 246; 28.04.2008 BGHZ 176, 204; LAG BW 03.07.2013 LAGE § 16 BetrAVG Nr. 15; s. Rolfs/Heikel NZA 2014, 1161 ff.) Verpflichtet sich die Konzernmutter gegenüber einem Gläubiger des konzernangehörigen Versorgungsschuldners, diesen finanziell so auszustatten, dass sein Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann (sog. konzernexterne harte Patronatserklärung), begründet dies keinen Berechnungsdurchgriff (BAG 29.09.2010 EzA § 16 BetrAVG Nr. 55, s. Vogt NZA 2013, 1250 ff.).

    Ein Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage eines anderen Unternehmens im Rahmen der Anpassungsprüfung auf der Grundlage der Rspr. des BGH (16.07.2007 BGHZ 173, 246; 28.04.2008 BGHZ 176, 204) zur Haftung wegen existenzvernichtendem Eingriff ist zudem generell ausgeschlossen.

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    Dazu genügt es nicht, dass eine andere Konzerngesellschaft die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich dauernd und umfassend geführt hat und sich dabei konzerntypische Gefahren verwirklicht haben (BAG 15.01.2013 EzA § 16 BetrAVG Nr. 64 = NZA 2014, 87; 21.04.2015 EuA § 16 BetrAVG Nr. 75; 26.05.2009 EuA § 16 BetrAVG Nr. 53 = NZA 2010, 641; instr.
  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - 9 Sa 33/13

    Betriebsrentenanpassung - Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    Die Einbindung in einen Konzern ändert daran grds. nichts, solange und soweit der Versorgungsschuldner wirtschaftlich leistungsfähig ist, muss er die gesetzlich vorgesehene Anpassung vornehmen (BAG 21.04.2015 EzA § 16 BetrAVG Nr. 75; LAG BW 20.06.2013 LAGE § 16 BetrAVG Nr. 15 u. 14.10.2013 - 9 Sa 33/13, NZA-RR 2014, 209. Weisen die Bilanzen des Unternehmens mitsamt Gewinn - und Verlustrechnungen seit Jahren positive Geschäftsergebnisse aus und gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich daran etwas ändern könnte, kann sich das Unternehmen nicht auf eine schlechte wirtschaftliche Lage berufen. Dies gilt auch dann, wenn die Bilanzergebnisse (nur) deshalb stets positiv ausfallen, weil die Muttergesellschaft im Konzern, die alle hergestellten Produkte des versorgungspflichtigen Unternehmens abnimmt, dessen gesamte Herstellungskosten zuzüglich eines Aufschlags übernimmt (LAG BW 20.06.2013 LAGE § 16 BetrAVG Nr. 15 u. 14.10.2013 - 9 Sa 33/13, NZA-RR 2014, 209).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    Eine Anpassung der Betriebsrente kann allerdings nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sich die Ergebnisse einzelner Geschäftsbereiche des Unternehmens negativ entwickelt haben oder sich negativ entwickeln werden (BAG 28.05.2013 EzA § 16 BetrAVG Nr. 65 = NZA-RR 2013, 598; s. a. BAG 21.04.2015 EzA § 16 BetrAVG Nr. 75).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17
    Bezugsobjekt der Anpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG ist die Ausgangsrente, d.h. die Betriebsrente, die sich nach der Versorgungsvereinbarung zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls errechnet und vom Arbeitgeber gezahlt wird (BAG 14.02.2012 - 3 AZR 685/09, JurionRS 2012, 17357.
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 8 Sa 346/18

    Betriebsrentenanpassung; Berechnungsdurchgriff; wirtschaftliche Lage;

    Die Anpassungsprüfung darf sich - auch im Falle einer an sich zulässigen Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin - allenfalls um 6 Monate verzögern, um Nachteile für die Versorgungsempfänger, etwa durch Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners zu verhindern (LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2018 - 3 Sa 60/17 Rn. 92; BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13- Rn. 13, juris).

    Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm im Anschluss daran zu treffende Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entspricht (LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2018 - 3 Sa 60/17 - Rn. 80 f., 85 f., juris).

    Dabei ist zu beachten, dass maßgeblich die tatsächliche wirtschaftliche Lage ist und nicht die fiktive Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2018 - 3 Sa 60/17 - Rn. 76, juris).

    Darüber hinaus stellt die Nichtanpassung den Ausnahmefall dar (LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2018 - 3 Sa 60/17 - Rn. 77; BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 14; 29. September 2010 - 3 AZR 427/08 -, Rn. 23, juris).

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