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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18 (https://dejure.org/2019,7065)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2019 - 6 Sa 192/18 (https://dejure.org/2019,7065)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 6 Sa 192/18 (https://dejure.org/2019,7065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 64 Abs 6 ArbGG, § 520 Abs 3 S 2 ZPO
    Überstundenvergütung - Darlegungslast

  • IWW

    § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, § 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, §§ 611 a, 612 Abs. 1 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Arbeitnehmer trifft Darlegungslast bei Vergütung von Überstunden

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Arbeitnehmer trifft Darlegungslast bei Vergütung von Überstunden

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Überstundenvergütung - Billigung von Überstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a ; BGB § 612 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vergütung von Überstunden

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 64 Abs. 6 ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
    Anordnung; ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Billigung; Darlegungslast; Duldung; Überstundenvergütung; arbeitgeberseitige Veranlassung; Zurechnung; Überstundenvergütung; Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Müssen Arbeitgeber nicht gebilligte Überstunden bezahlen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 11; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).

    Weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung ist, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 mwN, aaO).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass geleistete Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren, trägt der Arbeitnehmer als derjenige, der den Anspruch erhebt (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15 aaO, vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 15 mwN, zitiert nach juris).

    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung formuliert das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 f. mwN, aaO).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (vgl. insgesamt BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 f., mwN, aaO).

    Erst wenn dieses feststeht, ist es Sache des Arbeitgebers, darzulegen, welche Maßnahmen er zur Unterbindung der von ihm nicht gewollten Überstundenleistung ergriffen hat (vgl. insgesamt BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19, 21, mwN, aaO).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    § 612 Abs. 1 BGB bildet nicht nur in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, sondern auch dann die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf die Vergütung, wenn der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers quantitativ mehr arbeitet als von der Vergütungsabrede erfasst (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 15, zitiert nach juris).

    Diese Grundsätze dürfen nicht gleichsam schematisch angewandt werden, sondern bedürfen stets der Berücksichtigung der im jeweiligen Streitfall zu verrichtenden Tätigkeit und der konkreten betrieblichen Abläufe (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, mwN, aaO).

    Derartiger Vortrag kann lediglich der Darlegungslast für Überstunden auf der ersten Stufe hinsichtlich der Leistung von Überstunden genügen (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 22, aaO).

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10 mwN, zitiert nach juris).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13 f. mwN, zitiert nach juris; BAG 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10 mwN, aaO).

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, dann ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (vgl. BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 130/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    Der Abrechnungsanspruch entsteht danach erst, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird und ist vorher nicht klagbar (BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 16, 13. Oktober 2015 - 1 AZR 130/14 - Rn. 29; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 34 ff. mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    Der Abrechnungsanspruch entsteht danach erst, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird und ist vorher nicht klagbar (BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 16, 13. Oktober 2015 - 1 AZR 130/14 - Rn. 29; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 34 ff. mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    Der Abrechnungsanspruch entsteht danach erst, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird und ist vorher nicht klagbar (BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 16, 13. Oktober 2015 - 1 AZR 130/14 - Rn. 29; 16. Dezember 2015 - 5 AZR 567/14 - Rn. 34 ff. mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass geleistete Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren, trägt der Arbeitnehmer als derjenige, der den Anspruch erhebt (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 15 aaO, vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 15 mwN, zitiert nach juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 11; 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13 f. mwN, zitiert nach juris; BAG 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10 mwN, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 4 Sa 79/17

    Befristungskontrollklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20

    Abrufarbeitsverhältnis - Berichtigung bereits erteilter Abrechnungen

    Der Abrechnungsanspruch entsteht danach erst, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird und ist vorher nicht klagbar (vgl. BAG 27.01.2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 32 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 29.01.2019 - 6 Sa 192/18 - Rn. 55 mwN).
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