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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19 (https://dejure.org/2020,11675)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19 (https://dejure.org/2020,11675)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 7 TaBV 14/19 (https://dejure.org/2020,11675)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 37 Abs 6 S 1 BetrVG, § 40 Abs 1 BetrVG, § 2 Abs 1 BetrVG
    Erstattung von Reisekosten - Betriebsratsschulung - Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

  • IWW

    § 80 BetrVG, § ... 40 Abs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG, § 40 BetrVG, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 37 Abs. 2, 6 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 89 Abs. 1, 2, 87 Abs. 2 Satz 1, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, §§ 89 Abs. 2 Satz 2, 87 Abs. 2, § 520 ZPO, §§ 80 ff. ArbGG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 37 BetrVG, § 37 Abs. 6 Satz 5 BetrVG, §§ 291, 288 BGB, §§ 92, 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit gilt auch für Schulungen von Betriebsräten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Neben den eigentlichen Seminargebühren hat der Arbeitgeber auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds zu tragen (BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/10 - Rn.11; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 9, jeweils mwN.).

    Nach § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10).

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn.10; 29. April 1992 - 7 ABR 61/91 - Rn. 12 mwN.).

    Dieser entbindet ihn jedoch nicht von der Obliegenheit, im Streitfall darzulegen, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 11 mwN.; vgl. auch 6. November 1973 --1 ABR 8/73 - Rn. 47).

    Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Betriebsrats ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 12 mwN.).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Das Bundesarbeitsgericht (vgl. nur 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - Rn. 37) unterscheidet zwischen der Vermittlung sogenannter Grundkenntnisse und anderen Schulungsveranstaltungen.

    Dieser entbindet ihn jedoch nicht von der Obliegenheit, im Streitfall darzulegen, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 11 mwN.; vgl. auch 6. November 1973 --1 ABR 8/73 - Rn. 47).

    Wegen der Notwendigkeit des Betriebsrats, in einer bestimmten Situation entscheiden zu müssen, ist es unerheblich, ob rückblickend gesehen die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung wirklich im streng objektiven Sinn erforderlich war (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - Rn. 12 mwN.; 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - Rn. 39).

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87

    Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegen den Arbeitgeber auf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Dies folgt aus § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 iVm. den §§ 80 ff. ArbGG (vgl. BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - Rn. 12).

    Dies gilt auch dann, wenn nicht der Betriebsrat als betriebsverfassungsrechtliches Organ die Erstattung der Kosten an eines seiner Mitglieder nach § 40 Abs. 1 BetrVG geltend macht, sondern wenn ein einzelnes Betriebsratsmitglied die Erstattung von Kosten an sich selbst verlangt, die ihm persönlich entstanden sind (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87 - Rn. 12 mwN.).

    Einem Betriebsratsmitglied stehen Verzugs- oder Prozesszinsen auf seine Forderung auf Erstattung von ihm bereits aufgewendeter Kosten für seine Betriebsratstätigkeit zu, wenn die Voraussetzungen hierfür im Übrigen gegeben sind (BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 89/87- Rn. 22).

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Wegen der Notwendigkeit des Betriebsrats, in einer bestimmten Situation entscheiden zu müssen, ist es unerheblich, ob rückblickend gesehen die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung wirklich im streng objektiven Sinn erforderlich war (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - Rn. 12 mwN.; 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - Rn. 39).

    Die gerichtliche Kontrolle muss sich darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - Rn. 12 mwN.).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Der erforderliche konkrete betriebsbezogene Anlass ist nicht im Sinne eines akuten Ereignisses, sondern im Sinne eines gegenwärtigen Bedürfnisses zu verstehen (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - Rn. 29 mwN.).

    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - Rn.32 mwN.).

  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Es geht letztlich um die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auch in der Betriebsverfassung (BAG 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 35 mwN.).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Sie müssen dabei auch auf die Interessen anderer Betriebsparteien Rücksicht nehmen (vgl. BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - Rn. 33).
  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Eine sachgerechte Betriebsratsarbeit erfordert ausreichende Kenntnisse über den für den Betrieb geltenden Manteltarifvertrag (vgl. BAG 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - Rn. 19: nähere Kenntnisse des für den Betrieb geltenden Tarifrechts; LAG Hamm 17. August 2007 - 13 TaBV 30/07 - Rn. 35: jeweils aktuell Kenntnisse über den [geänderten] Inhalt von Tarifverträgen, sofern diese im Betrieb zur Anwendung gelangen; 11. März 1981 - 3 TaBV 125/80; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz , 30. Aufl. 2020, BetrVG § 37 Rn. 165; GK-BetrVG/ Weber , 11. Aufl 2018, § 37 Rn. 197: Tarifverträge, die für die Arbeit des Betriebsrats von Bedeutung sind; jeweils mwN.).
  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92

    Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Hatten die Betriebspartner jedoch nach der bisherigen Praxis eine derartige Schulung als erforderlich angesehen, so durfte der Beteiligte zu 3) erwarten, dass es auch in Zukunft bei dieser Einschätzung verbleibt (vgl. auch BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 387/92 - Rn. 49).Wenn die Beteiligte zu 2) als Arbeitgeberin an der bisherigen Praxis nicht mehr festhalten wollte, so war sie auf Grund des Gebotes der vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet, die Betriebsvertretung hiervon zu unterrichten.
  • LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 30/07

    Schulung; Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit; Tarifvertrag; aktueller

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19
    Eine sachgerechte Betriebsratsarbeit erfordert ausreichende Kenntnisse über den für den Betrieb geltenden Manteltarifvertrag (vgl. BAG 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - Rn. 19: nähere Kenntnisse des für den Betrieb geltenden Tarifrechts; LAG Hamm 17. August 2007 - 13 TaBV 30/07 - Rn. 35: jeweils aktuell Kenntnisse über den [geänderten] Inhalt von Tarifverträgen, sofern diese im Betrieb zur Anwendung gelangen; 11. März 1981 - 3 TaBV 125/80; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz , 30. Aufl. 2020, BetrVG § 37 Rn. 165; GK-BetrVG/ Weber , 11. Aufl 2018, § 37 Rn. 197: Tarifverträge, die für die Arbeit des Betriebsrats von Bedeutung sind; jeweils mwN.).
  • LAG Hamm, 11.03.1981 - 3 TaBV 125/80
  • BAG, 22.05.1959 - 1 ABR 2/59

    Liste über Lohngruppenzugehörigkeit - Weitergabe einer Liste -

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 61/91

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme zu Arbeitssicherheit

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