Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 1 Ta 22/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 49 RVG, § 33 Abs 3 S 1 RVG
Berechnung der Beschwerdegegenstandswertes bei Prozesskostenhilfe - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung ist bzgl. des Werts der Beschwerde eines beigeordneten Anwalts auf die reduzierten Gebühren aus § 49 RVG abzustellen; Anforderungen an die Berechnung des Wertes einer Beschwerde gegen die Festsetzung des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 33 Abs. 3 S. 1; RVG § 49; RVG § 50
Mangels Beschwer unzulässige Beschwerde des beigeordneten Anwalts bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Beschwerde gegen Wertfestsetzung bei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung erschwert
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 18.01.2011 - 12 Ca 1388/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 1 Ta 22/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2009 - 1 Ta 240/09
Berechnung des Beschwerdegegenstandswertes
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 1 Ta 22/11
Unter dem Wert des Beschwerdegegenstandes sind bei der Beschwerde gegen die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit die Kosten zu verstehen, um die sich der Beschwerdeführer bei Festsetzung des begehrten Gegenstandswertes verbessern würde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 Ta 240/09). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 1 Ta 58/08
Zur Berechnung des Gegenstandswertes bei Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2011 - 1 Ta 22/11
In solchen Fällen sind daher bei der Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstands i.S.d. § 33 Abs. 3 RVG die reduzierten Gebühren aus § 49 RVG maßgeblich (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.05.2008 - 1 Ta 58/08).