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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16   

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https://dejure.org/2017,32251
LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16 (https://dejure.org/2017,32251)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.06.2017 - 5 Sa 508/16 (https://dejure.org/2017,32251)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 5 Sa 508/16 (https://dejure.org/2017,32251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 S 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beginn - Darlegungslast - Beweislast

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 615 Satz 1 BGB, §§ 295, 296 BGB, § 297 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 287 ZPO, § 249 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Beginns der Frist für den Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Rechtsfolgen einer unwirksamen fristlosen Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 280; BGB § 615; BGB § 626 Abs. 2
    Firmenwagen; Kündigung, außerordentliche; Privatnutzung; Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Beginns der Frist für den Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16
    Die Beklagte ist nach Ausspruch ihrer unwirksamen fristlosen Kündigung in Annahmeverzug geraten, ohne dass es eines - auch nur wörtlichen - Arbeitsangebots des Klägers bedurfte, §§ 295, 296 BGB (BAG 19.01.2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 34 mwN).

    Da der Arbeitgeber mit der unwirksamen Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer den entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht hat, kann der Arbeitnehmer regelmäßig eine Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers abwarten (BAG 19.01.2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 34 mwN).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16
    Das Bestreiten mit Nichtwissen war unzulässig, weil der Arbeitgeber das Fehlen der subjektiven Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers darzulegen und zu beweisen hat (BAG 17.08.2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 17 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 6 Sa 414/12

    Aufrechnung des Arbeitgebers gegen eine Bruttolohnforderung des Arbeitnehmers -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16
    Gegen Bruttolohnforderungen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht mit Nettobeträgen wirksam aufrechnen, es sei denn, die Höhe der Abzüge ist bekannt (BAG 22.03.2000 - 4 AZR 120/99; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2013 - 6 Sa 414/12).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16
    Gegen Bruttolohnforderungen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht mit Nettobeträgen wirksam aufrechnen, es sei denn, die Höhe der Abzüge ist bekannt (BAG 22.03.2000 - 4 AZR 120/99; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2013 - 6 Sa 414/12).
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte den Zeitaufwand durch außergerichtliche Tätigkeit zur Wahrung seiner Entschädigungsansprüche regelmäßig nicht ersetzt verlangen, mag er die Bearbeitung des Schadensfalls persönlich vorgenommen, oder Angestellten übertragen haben (so schon BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79; 06.11.1979 - VI ZR 254/77).
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte den Zeitaufwand durch außergerichtliche Tätigkeit zur Wahrung seiner Entschädigungsansprüche regelmäßig nicht ersetzt verlangen, mag er die Bearbeitung des Schadensfalls persönlich vorgenommen, oder Angestellten übertragen haben (so schon BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79; 06.11.1979 - VI ZR 254/77).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16
    Dies gilt allerdings nur solange, wie er aus verständigen Gründen und mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchführt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54 mwN).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 5 Sa 508/16
    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - Rn. 21 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19

    Außerordentliche Kündigung - Entwendung von Dieselkraftstoff - entbehrliche

    Insoweit muss der Kündigende die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB darlegen und beweisen ( LAG Rheinland-Pfalz 29.06.2017 - 5 Sa 508/16 , NZA-RR 2017, 527 ).

    qualifiziert zu bestreiten, muss grundsätzlich angegeben werden, wie es zu der Aufdeckung der Kündigungsgründe gekommen sein soll (LAG Rheinland-Pfalz 29.06.2017, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage -

    Insoweit muss der Kündigende die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB darlegen und beweisen ( LAG Rheinland-Pfalz 29.06.2017 - 5 Sa 508/16 , NZA-RR 2017, 527 ).

    qualifiziert zu bestreiten, muss grundsätzlich angegeben werden, wie es zu der Aufdeckung der Kündigungsgründe gekommen sein soll (LAG Rheinland-Pfalz 29.06.2017, a.a.O.).

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