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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17 (https://dejure.org/2017,45660)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2017 - 8 Sa 76/17 (https://dejure.org/2017,45660)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2017 - 8 Sa 76/17 (https://dejure.org/2017,45660)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung; Berufungsbegründun; fehlender förmlicher Berufungsantrag; Schadensersatz; Zulässige Berufung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 503/14

    Ehe- und Familienstreitsachen: Fehlerhafte Verwerfung eines Rechtsmittels wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Doch reicht es nach Auffassung des BGH (std. Rspr. des BGH vgl. zB. BGH 01.04.2015 - XII ZB 503/14, NJW 2015, 1606, 1607; 15.12.2009 - IX ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424, 425), der sich die Berufungskammer anschließt, aus, dass der Berufungsbegründung im Ganzen das Berufungsbegehren eindeutig erkennen lässt.

    Durch die Vorschrift soll nämlich der Berufungskläger im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens dazu angehalten werden, sich eindeutig über Umfang und Ziel seines Rechtsmittels zu erklären und Berufungsgericht sowie Prozessgegner über Umfang und Inhalt seiner Angriffe möglichst schnell und zuverlässig ins Bild zu setzen (vgl. z.B. BGH 01.04.2015 - XII ZB 503/14, NJW 2015, 1606, 1607).

    Daher reicht es aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (std. Rspr. des BGH vgl. z.B. BGH 01.04.2015 - XII ZB 503/14, NJW 2015, 1606, 1607; 15.12.2009 - IX ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424, 425).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Doch reicht es nach Auffassung des BGH (std. Rspr. des BGH vgl. zB. BGH 01.04.2015 - XII ZB 503/14, NJW 2015, 1606, 1607; 15.12.2009 - IX ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424, 425), der sich die Berufungskammer anschließt, aus, dass der Berufungsbegründung im Ganzen das Berufungsbegehren eindeutig erkennen lässt.

    Daher reicht es aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (std. Rspr. des BGH vgl. z.B. BGH 01.04.2015 - XII ZB 503/14, NJW 2015, 1606, 1607; 15.12.2009 - IX ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424, 425).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 Sa 928/04

    Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BGH 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; hessisches LAG 17.06.2014 - 15 Sa 240/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).

    Dabei muss sich, wenn in einem arbeitsgerichtlichen Urteil über im Wege der objektiven Klagehäufung sowie zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen und einen Anspruch, der im Wege der (Hilfs-)Widerklage geltend gemacht worden ist, entschieden worden ist, die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem einzelnen Antrag und Anspruch auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 635/95, NZA 1998, 45; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Dabei muss sich, wenn in einem arbeitsgerichtlichen Urteil über im Wege der objektiven Klagehäufung sowie zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen und einen Anspruch, der im Wege der (Hilfs-)Widerklage geltend gemacht worden ist, entschieden worden ist, die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem einzelnen Antrag und Anspruch auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 635/95, NZA 1998, 45; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).

    Etwas anderes gilt nur in dem hier nicht vorliegenden Fall, dass die Begründetheit oder Unbegründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 635/95, NZA 1998, 45).

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZB 36/09

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Doch reicht es nach Auffassung des BGH (std. Rspr. des BGH vgl. zB. BGH 01.04.2015 - XII ZB 503/14, NJW 2015, 1606, 1607; 15.12.2009 - IX ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424, 425), der sich die Berufungskammer anschließt, aus, dass der Berufungsbegründung im Ganzen das Berufungsbegehren eindeutig erkennen lässt.

    Daher reicht es aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (std. Rspr. des BGH vgl. z.B. BGH 01.04.2015 - XII ZB 503/14, NJW 2015, 1606, 1607; 15.12.2009 - IX ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424, 425).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Dabei muss sich, wenn in einem arbeitsgerichtlichen Urteil über im Wege der objektiven Klagehäufung sowie zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen und einen Anspruch, der im Wege der (Hilfs-)Widerklage geltend gemacht worden ist, entschieden worden ist, die Berufungsbegründung im vorgenannten Umfang mit jedem einzelnen Antrag und Anspruch auseinandersetzen, der in das Berufungsverfahren gelangen soll (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 635/95, NZA 1998, 45; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).

    Etwas anderes gilt nur in dem hier nicht vorliegenden Fall, dass die Begründetheit oder Unbegründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG 16.04.1997 - 4 AZR 635/95, NZA 1998, 45).

  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Der Umfang der Rechtskraft darf indes nicht unklar bleiben, § 322 Abs. 2 ZPO (BAG 22.03.2000 - 4 AZR 120/99).

    Das Gericht ist angesichts des Beibringungsgrundsatzes im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess zur Ermittlung des betreffenden Sachverhaltes nicht verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln, welche Vergütungsdifferenzen der Arbeitnehmer nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu beanspruchen hat (vgl. BAG 22.03.2000 - 4 AZR 120/99 - Rn. 13, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 17.06.2014 - 15 Sa 240/14

    Objektive Klagehäufung; unzulässige Berufung; Widerklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BGH 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; hessisches LAG 17.06.2014 - 15 Sa 240/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 569/01

    Unzulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Die Arbeitgeberin trägt vielmehr auch die Darlegungslast dafür, dass ihre Aufrechnung gegen den gemäß § 850 Abs. 1 ZPO nur nach Maßgabe des §§ 850 a bis 850 i ZPO pfändbaren Anspruchs des Arbeitnehmers auf Lohn und Überstundenvergütung das Erlöschen oder den teilweisen Untergang dieser Forderungen bewirkt hat (§ 389 BGB) (vgl. BAG 05. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 76/17
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BGH 24.01.2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576; hessisches LAG 17.06.2014 - 15 Sa 240/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.03.2005 - 2 Sa 928/04 - zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 5 Sa 221/18

    Lohnkürzung - Schweigen des Arbeitnehmers - fehlende Willenserklärung

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Ansprüche trägt derjenige, der diesen Einwand geltend macht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2017 - 8 Sa 76/17 - Rn. 42, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2018 - 8 Sa 378/17

    Kleinbetrieb - Ordentliche Kündigung - Maßregelungsverbot

    Hierfür reicht es zunächst aus, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (vgl. BAG 18.02.2016 - 8 AZR 426/14 Rn. 21, juris; 20.06.1989 - 3 AZR 504/87 - zu I 3 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 29.08.2017 - 8 Sa 76/17, juris;std.Rspr. des BGH vgl. z.B. BGH 01.04.2015 - XII ZB 503/14, NJW 2015, 1606, 1607; 15.12.2009 - IX ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424, 425).
  • LAG Köln, 16.02.2018 - 4 Sa 1069/16

    Anspruch eines Rettungsassistenten auf Zahlung eines Zuschlags für

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG, Urteil vom 15.03.2005 - 9 AZR 502/03 -, Rn. 54, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2017 - 8 Sa 76/17 -, Rn. 46, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2021 - 8 Sa 393/20

    Entbehrlichkeit eines Angebots i.S.d. § 296, S. 1, BGB

    Der hat die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 2017 - 8 Sa 76/17 , Rn. 36 , juris; Urteil vom 15.03.2005 - 2 Sa 928/04; Hessisches LAG, Urteil vom 17.06.2014 - 15 Sa 240/14).
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