Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 74 Abs 1 HGB, Art 45 AEUV, § 74a Abs 1 S 1 HGB
Karenzentschädigung - nachträgliches Wettbewerbsverbot - IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Nachträgliches Wettbewerbsverbot zu weit gefasst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 25.09.2019 - 4 Ca 416/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - Rn. 13, jeweils zitiert nach juris).Die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots in seinem unverbindlichen Teil tritt kraft Gesetzes ein; es findet eine geltungserhaltende Reduktion statt; das Wettbewerbsverbot bleibt in dem Umfang wirksam, der dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, aaO).
Rechtsfolge eines teilweise verbindlichen Wettbewerbsverbots ist, dass der Arbeitgeber insoweit ua. Unterlassung begehren kann und der Arbeitnehmer Anspruch auf die vereinbarte Karenzentschädigung hat, sofern er das Wettbewerbsverbot in seinem verbindlichen Teil beachtet (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 23, mwN, aaO).
Ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers an einem Wettbewerbsverbot iSd. § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB besteht, wenn es entweder dem Schutz von Betriebsgeheimnissen dient oder den Einbruch eines ausgeschiedenen Mitarbeiters in den Kunden- oder Lieferantenkreis unter Ausnutzung besonderer Kenntnisse oder persönlicher Kontakte verhindern soll; das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt hingegen nicht (vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15;… 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris).
Die Reichweite des Verbots muss sowohl sachlich als auch örtlich und zeitlich von einem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers gedeckt sein (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15, aaO).
Es muss ein Zusammenhang bestehen zwischen Inhalt und Umfang des Verbots und der bisherigen Funktion oder Tätigkeit des Arbeitnehmers (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 16, aaO).
Eine großzügige Entschädigung wird eine weiter gehende örtliche, zeitliche und gegenständliche Einschränkung der Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers rechtfertigen können (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 130/18 - Rn. 34 -, 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 17, jeweils zitiert nach juris).
(BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 18, aaO).
- BAG, 13.12.1968 - 3 AZR 434/67
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - Rn. 13, jeweils zitiert nach juris).Wollte man diese Beweisschwierigkeit des Arbeitgebers nicht anerkennen, würde einem Spitzelsystem Vorschub geleistet (BAG 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - Rn. 16, zitiert nach juris).
- BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Widersprüchliches Verhalten ist erst dann missbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (…vgl. BAG 9. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 57; 11. November 2014 - 3 AZR 849/11 - Rn. 64 mwN, jeweils zitiert nach juris).
- BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15
Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Widersprüchliches Verhalten ist erst dann missbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 9. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 57;… 11. November 2014 - 3 AZR 849/11 - Rn. 64 mwN, jeweils zitiert nach juris). - EuGH, 27.01.2000 - C-190/98
EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Nimmt man zugunsten des Klägers an, dass die grenzüberschreitende Wettbewerbsvereinbarung zumindest eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellen könnte, da sie ihn als Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates davon abhalten könnte, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen (…vgl. zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit: EuGH vom 15. Dezember 1995 - C-415/93 - Bosman - Rn. 94, vom 27. Januar 2000 - C-190/98 - Graf - Rn. 21, zitiert nach juris) , so wäre diese nichtdiskriminierende Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Auffassung der Berufungskammer aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt. - LAG Hamm, 14.02.2012 - 14 Sa 1385/11
Rechte des Arbeitnehmers bei Einhaltung eines für ihn unverbindlichen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Nachdem die Beklagte bereits erstinstanzlich eine Teil-Identität des Produktportfolios beider Firmen von mehr als 10 % behauptet hat, konnte der Kläger, der nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen seines Karenzentschädigungsanspruchs trägt (vgl. LAG Hamm 14. Dezember 2012 - 14 Sa 1385/11 - Rn. 38, vgl. LAG Niedersachen 16. Juli 2009 - 4 SaGa 697/09 - Rn. 9, jeweils zitiert nach juris), sich in seiner Berufungsbegründung (S. 9 = Bl. 179 d. A.), nicht auf den bloßen Vortrag beschränken, die Beklagte habe nicht bestritten und widerlegt, dass die Z. - BAG, 28.01.1966 - 3 AZR 374/65
Steuerberatungsgesellschaft - GmbH - Handelsgesellschaft - Vorschriften für …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Maßgeblich für die Beurteilung der Reichweite eines Wettbewerbsverbots ist der Zeitpunkt, in dem die Wettbewerbsenthaltung des Arbeitnehmers eintreten soll und der Arbeitgeber in Anspruch genommen wird (BAG 28. Januar 1966 - 3 AZR 374/65 - Rn. 36, zitiert nach juris). - BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers an einem Wettbewerbsverbot iSd. § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB besteht, wenn es entweder dem Schutz von Betriebsgeheimnissen dient oder den Einbruch eines ausgeschiedenen Mitarbeiters in den Kunden- oder Lieferantenkreis unter Ausnutzung besonderer Kenntnisse oder persönlicher Kontakte verhindern soll; das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt hingegen nicht (…vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 15; 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris). - EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Nimmt man zugunsten des Klägers an, dass die grenzüberschreitende Wettbewerbsvereinbarung zumindest eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellen könnte, da sie ihn als Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates davon abhalten könnte, sein Herkunftsland zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen (vgl. zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit: EuGH vom 15. Dezember 1995 - C-415/93 - Bosman - Rn. 94…, vom 27. Januar 2000 - C-190/98 - Graf - Rn. 21, zitiert nach juris) , so wäre diese nichtdiskriminierende Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Auffassung der Berufungskammer aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt. - LAG Niedersachsen, 16.07.2009 - 4 SaGa 697/09
Darlegungs- und Beweislast im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Nachdem die Beklagte bereits erstinstanzlich eine Teil-Identität des Produktportfolios beider Firmen von mehr als 10 % behauptet hat, konnte der Kläger, der nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen seines Karenzentschädigungsanspruchs trägt (vgl. LAG Hamm 14. Dezember 2012 - 14 Sa 1385/11 - Rn. 38, vgl. LAG Niedersachen 16. Juli 2009 - 4 SaGa 697/09 - Rn. 9, jeweils zitiert nach juris), sich in seiner Berufungsbegründung (S. 9 = Bl. 179 d. A.), nicht auf den bloßen Vortrag beschränken, die Beklagte habe nicht bestritten und widerlegt, dass die Z. - BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung - …
- EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)