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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09   

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https://dejure.org/2009,5002
LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09 (https://dejure.org/2009,5002)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09 (https://dejure.org/2009,5002)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 6 TaBV 33/09 (https://dejure.org/2009,5002)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handyverbot in Altenpflegeheim; Begründetheit des Unterlassungsantrags eines Betriebsrats

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Handyverbot während der Arbeitszeit - Mitbestimmungsrecht Betriebsrat

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Handyverbot während der Arbeitszeit; kein Mitbestimmungsrecht

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Handyverbot während der Arbeitszeit; kein Mitbestimmungsrecht

  • hensche.de

    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Ordnungsverhalten, Weisungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Handyverbot in Altenpflegeheim; unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung bei Verbot der Handy-Nutzung während der Arbeitszeit

  • heise.de (Pressebericht, 06.12.2010)

    Verbot privater Handynutzung während der Arbeitszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Benutzungsverbot für private Handys - kein Mitbestimmungsrecht

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    AG dürfen Nutzung privater Handys während Arbeitszeit verbieten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Betriebsratszustimmung bei Handy-Verbot während Arbeitszeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arbeitgeber darf private Handynutzung verbieten

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Handyverbot am Arbeitsplatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbot des Arbeitgebers, das private Handy während der Arbeitszeit zu benutzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einseitiges Verbot der privaten Handynutzung durch den Arbeitgeber ist wirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyverbot: Arbeitgeber kann Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten - Es ist eine selbstverständliche Pflicht, das Handy nicht privat während der Arbeitszeit zu nutzen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrates bei Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit?

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Handyverbot am Arbeitsplatz

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot der privaten Handynutzung am Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96

    Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - seien nur Anordnungen mitbestimmungsfrei, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert würde.

    Das Arbeitsgericht ist vom zutreffenden Rechtsmaßstab (vgl. BAG Beschluss vom 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 -) ausgegangen und hat zwischen mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten unterschieden.

    Sie liegen auch auf der Schiene der von dem Betriebsrat angeführten Argumentation in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 -, in welcher zwar die Notwendigkeit eines Arztbesuches während der Arbeitszeit vom Arzt bescheinigen zu lassen als mitbestimmungswürdig angesehen wurde, jedoch die Linie zur Mitbestimmungsfreiheit bei einer Konkretisierung der Arbeitspflicht nicht verlassen wurde.

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
    Ausreichend sei nach einer weiteren Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - wenn die Maßnahme darauf gerichtet sei, das Verhalten der Arbeitnehmer zu steuern oder die Ordnung des Betriebes zu gewährleisten.

    Soweit die Beschwerde auf die weitere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - abhebt, ist zunächst zu sehen, dass es um die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung von Ethik-Richtlinien geht und damit ein deutlicher Eingriff in die private Lebensführung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - vorliegt, die durchaus eine Mitbestimmungspflichtigkeit berührt.

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
    der Beschwerde beantragt und erwidert, das Arbeitsgericht habe zu Recht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - abgestellt.

    Insoweit ist der Hinweis der Arbeitgeberin auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - im Zusammenhang mit einer Kündigung wegen Privatnutzung eines Dienstcomputers nicht unbeachtlich, denn dort wurde in einem solchen Verhalten des Arbeitnehmers eine deutliche Verletzung der Arbeitspflicht gesehen.

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
    Im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1986 - 1 ABR 75/83 - käme zum Ausdruck, dass der Betriebsrat in das Recht des Arbeitgebers zu bestimmen, welche Arbeiten in welcher Weise auszuführen seien, nicht eingreifen dürfe.

    Im Übrigen ist festzustellen, dass auch nicht auf die weiter angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 75/83 - abgestellt werden kann, da es dort um die Mitbestimmung bei Radiohören im Betrieb geht.

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
    Soweit die Beschwerde auf die weitere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - abhebt, ist zunächst zu sehen, dass es um die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung von Ethik-Richtlinien geht und damit ein deutlicher Eingriff in die private Lebensführung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - vorliegt, die durchaus eine Mitbestimmungspflichtigkeit berührt.
  • ArbG München, 18.11.2015 - 9 BVGa 52/15

    Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit - Mitbestimmung

    Insoweit verweist die Beteiligte zu 2) auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland Pfalz vom 30.10.2009, 6 TaBV 33/09.

    Es lässt sich auch eine Vielzahl weiterer Situationen vorstellen, in denen die Nutzung des Mobiltelefons und die Erbringung der Arbeitsleistung vereinbar sind (ebenso Weinbrenner, in: Anmerkung zu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.10.2009, 6 TaBV 33/09, AiB 2010, 691, 694).

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2022 - 3 TaBV 24/22

    Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens im

    Nach alledem ist vorliegend ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht gegeben (ebenso LAG Hessen 16.07.2020 - 5 TaBV 178/19 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09 - Rn. 30 ff.).
  • ArbG Siegen, 17.02.2022 - 1 BV 5/21

    Erfassung von Fehlverhalten - der Betriebsrat bestimmt mit

    Das Arbeitsverhalten betrifft alle Weisungen, die bei der Erbringung der Arbeitsleistung selbst zu beachten sind (BAG v. 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 - NZA 1997, 785; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09 - ZTR 2010, 549) .

    Das Arbeitsverhalten ist berührt, wenn der Arbeitgeber kraft seiner Organisations- und Leitungsmacht näher bestimmt, welche Arbeiten auszuführen sind und in welcher Weise das geschehen soll (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 - NZA 2012, 685; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - NZA 2003, 166; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09 - ZTR 2010, 549) .

    Danach unterliegen nur solche Weisungen nicht der Mitbestimmung, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 - NZA 2012, 685; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - BAGE 109, 235; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09 - ZTR 2010, 549) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal

    Diese Entscheidung wurde vom LAG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09 - bestätigt, wobei das LAG die Auffassung vertreten hat, dass es zu den selbstverständlichen Pflichten der betreffenden Arbeitnehmer gehört, dass diese Arbeitnehmer während der Arbeitszeit von der aktiven und passiven Benutzung des Privathandys absehen.
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