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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20   

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https://dejure.org/2021,60595
LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20 (https://dejure.org/2021,60595)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.11.2021 - 8 Sa 190/20 (https://dejure.org/2021,60595)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. November 2021 - 8 Sa 190/20 (https://dejure.org/2021,60595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 613a Abs 4 S 1 BGB, § 613a Abs 6 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers - Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a; KSchG § 1
    Wegfall des Beschädigungsbedarfs; Betriebsübergang; Sozialauswahl; Standortschließung; Widerspruch; Betriebsbedingte Kündigung, Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit nach Betriebsübergang und Widerspruch des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    BGB § 613 a; KSchG § 1
    Wegfall des Beschädigungsbedarfs; Betriebsübergang; Sozialauswahl; Standortschließung; Widerspruch; Betriebsbedingte Kündigung, Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit nach Betriebsübergang und Widerspruch des Arbeitnehmers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Dies setzt voraus, dass ein freier Arbeitsplatz zu vergleichbaren oder zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist (BAG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 721/12, Rn. 15; Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 -, Rn. 27; Ascheid/Preis/Schmidt/Kiel, 6. Aufl. 2021, KSchG § 1 Rn. 542).

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine solche Beschäftigung nicht möglich war (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 30; Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 28; Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 -, Rn. 19).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Maßgebend ist demnach, ob der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, einen Einsatz ohne Änderung des Arbeitsvertrags auf dem anderen Arbeitsplatz rechtlich zulässt (BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 -, Rn. 49).

    46 Auch Arbeitnehmer, die einem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf einen Betriebserwerber nach § 613a BGB widersprochen haben, können sich bei einer nachfolgenden, vom Betriebsveräußerer erklärten Kündigung auf eine mangelhafte Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG berufen (BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06-, Rn. 50).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99

    Widerspruch bei Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Diese Norm greift nicht ein, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat und der Betriebsveräußerer das Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit für den widersprechenden Arbeitnehmer wegen des Betriebsübergangs geltend macht (BAG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 -, Rn. 27).
  • LAG München, 05.05.2021 - 5 Sa 938/20

    Corona-Pandemie - kein dauerhafter Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Der Arbeitgeber hat deshalb den dauerhaften Rückgang des Arbeitsvolumens nachvollziehbar darzustellen (BAG, Urteil vom 23. Februar 2012, 2 AZR 548/10, Rn. 20; LAG D-Stadt, Urteil vom 05. Mai 2021 - 5 Sa 938/20 -, Rn. 36).
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Nur wenn die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen, also auch an anderen Standorten, geregelt ist, verhindert dies regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (BAG, Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 -, Rn. 18; Urteil vom 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 15).
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Der Arbeitgeber hat deshalb den dauerhaften Rückgang des Arbeitsvolumens nachvollziehbar darzustellen (BAG, Urteil vom 23. Februar 2012, 2 AZR 548/10, Rn. 20; LAG D-Stadt, Urteil vom 05. Mai 2021 - 5 Sa 938/20 -, Rn. 36).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrere Arbeitnehmer entfällt (BAG, Urteil vom 18. Mai 2006, - 2 AZR 412/05, Rn. 16, zitiert nach juris, ebenso im Folgenden).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Nur wenn die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen, also auch an anderen Standorten, geregelt ist, verhindert dies regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (BAG, Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 -, Rn. 18; Urteil vom 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 15).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine solche Beschäftigung nicht möglich war (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 30; Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 28; Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 -, Rn. 19).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 190/20
    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine solche Beschäftigung nicht möglich war (BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 30; Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 28; Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 721/12 -, Rn. 19).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2023 - 5 Sa 175/22

    Urlaubsabgeltung - Überstundenvergütung - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Das Arbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 25. Juni 2020 (6 Ca 102/20) abgewiesen, das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung der Klägerin mit Urteil vom 30. November 2021 ( 8 Sa 190/20 ) zurückgewiesen.

    Sie hat insbesondere mit ihrer Kündigungsschutzklage vom 7. Februar 2020 im Vorprozess (6 Ca 102/20; 8 Sa 190/20 ) keinen konkreten anderweitigen Urlaubswunsch in diesem Sinne angemeldet.

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