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   LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18   

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LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18 (https://dejure.org/2019,42057)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.2019 - 2 Sa 299/18 (https://dejure.org/2019,42057)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - 2 Sa 299/18 (https://dejure.org/2019,42057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 275 Abs 3 BGB, § 613 BGB, § 1627 BGB
    Verhaltensbedingte Kündigung - Leistungsverweigerungsrecht - Pflichtenkollision

  • IWW

    § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, § ... 45 SGB V, § 275 Abs. 3 BGB, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 1, 2 KSchG, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 613 BGB, § 1627 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 275 Abs. 3 ZPO, § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG, § 5 BUrlG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverweigerung; Fremdbetreuung; Geburt; Kinderbetreuung; Leistungsverweigerungsrecht; Pflichtenkollision; Rechtfertigungsgrund; Selbstbeurlaubung; Verhaltensbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Kraftfahrers wegen Arbeitsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18
    27 § 275 Abs. 3 BGB betrifft das Spannungsverhältnis von Vertragstreue und Unzumutbarkeit der Leistung ( BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 42, NZA 2018, 646; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 26, NZA 2016, 417 ).

    35 a) An die Erhebung der Einrede nach § 275 Abs. 3 BGB sind keine strengen Anforderungen zu stellen ( BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 44, NZA 2018, 646 ).

    Die Einrede kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz erhoben werden ( BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 44, NZA 2018, 646 ).

  • LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07

    Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18
    Die Erforderlichkeit der Betreuung von Kindern kann als "entgegenstehendes Hindernis" zur vorübergehenden Leistungsverweigerung berechtigen ( LAG Hamm 27. August 2007 - 6 Sa 751/07 - Rn. 31, juris ).

    Vielmehr lag jedenfalls bis zu einem angemessenen Zeitraum nach der Geburt und der Entlassung seiner Ehefrau aus dem Krankenhaus, der nach Einschätzung der behandelnden Ärztin und der nachbetreuenden Hebamme etwa drei Wochen betragen hat, ein "entgegenstehendes Hindernis" i.S.v. § 275 Abs. 3 ZPO in der persönlichen Sphäre des Klägers vor ( vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. August 2007 - 6 Sa 751/07 - Rn. 31, juris ).

    Aus ihrem Vortrag geht aber nicht hervor, dass sie in besonderer Weise auf die Arbeitsleistung des Klägers im April 2018 angewiesen war und dringende betriebliche Belange i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG dem Urlaubswunsch des Klägers, den dieser aufgrund seines persönlichen Leistungshindernisses geäußert hatte, entgegenstanden ( vgl. hierzu auch LAG Hamm 27. August 2007 - 6 Sa 751/07 - Rn. 35, juris ).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18
    27 § 275 Abs. 3 BGB betrifft das Spannungsverhältnis von Vertragstreue und Unzumutbarkeit der Leistung ( BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 42, NZA 2018, 646; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 26, NZA 2016, 417 ).

    Nur die im Rahmen der insofern abgestuften Darlegungs- und Beweislast vom Arbeitnehmer behaupteten Tatsachen hat der Arbeitgeber zu widerlegen ( vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 23, NZA 2016, 417 ).

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18
    Zwar kann sich ein Arbeitnehmer gegenüber der bestehenden Arbeitspflicht auf eine Pflichtenkollision wegen der Personensorge für sein Kind (§ 1627 BGB) und damit ein Leistungsverweigerungsrecht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zur alten Rechtslage vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 275 Abs. 3 BGB) nur dann berufen, wenn - unabhängig von der in jedem Fall notwendigen Abwägung der zu berücksichtigenden schutzwürdigen Interessen beider Parteien - überhaupt eine unverschuldete Zwangslage vorliegt ( BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - NZA 1993, 115 ).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18
    Eine Kündigung ist i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat und eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht ( BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24, NZA 2016, 540 ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2023 - 5 Sa 139/22

    Weisungsrecht - generelle Freistellung von Früh- und Spätschichten sowie

    Die Erforderlichkeit der Betreuung von Kindern kann grundsätzlich als "entgegenstehendes Hindernis" zur vorübergehenden Leistungsverweigerung berechtigen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 Sa 299/18 - Rn. 27, juris; LAG Hamm, Urteil vom 27. August 2007 - 6 Sa 751/07 - Rn. 31, juris = ArbuR 2008, 117).

    Allerdings kann sich ein Arbeitnehmer nur dann gegenüber der bestehenden Arbeitspflicht auf eine Pflichtenkollision wegen der Personensorge für sein Kind und damit auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn eine unverschuldete Zwangslage vorliegt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 Sa 299/18 - Rn. 27, juris).

  • LAG Thüringen, 19.07.2022 - 1 Sa 191/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht -

    Die Erforderlichkeit der Betreuung von Kindern kann dabei als "entgegenstehendes Hindernis" zur vorübergehenden Leistungsverweigerung berechtigen (LAG Rheinland-Pfalz 31.07.2019 - 2 Sa 299/18, Rn. 23; LAG Hamm 27.08.2007 - 6 Sa 751/07, zu II.2.2.2.2 der Gründe).

    Allerdings kann sich ein Arbeitnehmer nur dann gegenüber der bestehenden Arbeitspflicht auf eine Pflichtenkollision wegen der Personensorge für sein Kind und damit auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn eine unverschuldete Zwangslage vorliegt (LAG Rheinland-Pfalz 31.07.2019 - 2 Sa 299/18, Rn. 23 unter Berufung auf BAG 21.05.1992 2 AZR 10/92).

    Im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast obliegt es dem Arbeitnehmer, zu dem Bestehen eines Rechtfertigungsgrundes - wie etwa dem eines Leistungsverweigerungsrechts - substantiiert vorzutragen (LAG Hamm 12.11.2021 - 14 Sa 357/21, Rn. 44; LAG Rheinland-Pfalz 31.07.2019 - 2 Sa 299/18, Rn. 23).

  • LAG Thüringen, 16.08.2022 - 1 Sa 197/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitnehmerkündigung - pharmazeutisch-technische

    Im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast obliegt es dem Arbeitnehmer, zu dem Bestehen eines Rechtfertigungsgrundes substantiiert vorzutragen (LAG Hamm 12.11.2021 - 14 Sa 357/21, Rn. 44; LAG Rheinland-Pfalz 31.07.2019 - 2 Sa 299/18, Rn. 23).
  • LAG Hessen, 12.11.2021 - 14 Sa 357/21

    'Wichtiger Grund' i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Verstoß gegen

    Insoweit ist zwar die Klägerin gehalten, einen Rechtfertigungsgrund für ihre unterbliebene Arbeitsleistung - etwa in Form eines Leistungsverweigerungsrechts- substantiiert und einlassungsfähig vorzutragen, darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass kein Leistungsverweigerungsrecht vorlag und die Klägerin mit ihrem Fehlen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ohne Rechtfertigung verletzt hat, ist jedoch sodann im Kündigungsschutzprozess, was sie verkennt, die Beklagte (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 -, BAGE 153, 111-125 Rz. 23; LAG Rheinland-Pfalz 31. Juli 2019 - 2 Sa 299/18 - Juris, Rz. 28).
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