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   LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2007 - 9 Sa 40/07   

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https://dejure.org/2007,9810
LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2007 - 9 Sa 40/07 (https://dejure.org/2007,9810)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.08.2007 - 9 Sa 40/07 (https://dejure.org/2007,9810)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. August 2007 - 9 Sa 40/07 (https://dejure.org/2007,9810)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines zwischenzeitlich nach Bestehen der Abschlussprüfung beendeten Ausbildungsverhältnisses; Verdacht einer Straftat oder einer erheblichen Vertragsverletzung als Grund für eine außerordentliche Kündigung; Berechtigung zur ...

  • Judicialis

    BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 1; ; BBiG § 22 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 1
    Unbegründete Verdachtskündigung einer Auszubildenden bei Überwiegen entlastender Umstände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2007 - 9 Sa 40/07
    Letztlich kann dies jedoch dahin stehen, da jedenfalls der Verdacht einer Straftat oder einer erheblichen Vertragsverletzung nur dann ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand ist, wenn er objektiv durch bestimmte Tatsachen begründet ist und sich aus Umständen ergibt, die so beschaffen sind, dass sie einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber zum Ausspruch der Kündigung veranlassen können (vgl. etwa BAG 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 - NZA 2005, 1056).
  • LAG Köln, 19.09.2006 - 9 Sa 1555/05

    Berufsausbildungsverhältnis; Verdachtskündigung; wiederholte Verspätung im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2007 - 9 Sa 40/07
    Überwiegend (LAG Köln 10.09.2006 - 9 Sa 1555/05 - LAGE § 22 BBiG 2005 Nr. 1; KR-KSchG/Weigandt, 8. Aufl., §§ 21, 22 BBiG, RZ 48; Erfurter Kommentar/Schlachter, § 22 BBiG RZ 4) wird die Auffassung vertreten, dass Verdachtskündigungen im Berufsausbildungsverhältnis grundsätzlich nicht zulässig seien und eine nur in einem sehr engen Rahmen denkbare Ausnahme nur möglich sei, wenn der besondere Charakter des Ausbildungsverhältnisses eine vertiefte Vertrauensbasis zwischen den Vertragspartnern erfordere.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2007 - 9 Sa 271/07

    Berufungsausbildungsverhältnis: Anspruch auf Ausbildungsvergütung und

    Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte nach Ausspruch einer fristlosen (Verdachts-)Kündigung vom 08.03.2006, die Gegenstand des Verfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 9 Sa 40/07 ist, verpflichtet ist, an die Klägerin Ausbildungsvergütung für die Monate April, Mai, Juni und Juli 2006 sowie Urlaubsabgeltung zu zahlen.

    Zur Begründung ihrer Berufung macht die Beklagte geltend, ausweislich ihrer Ausführungen im Berufungsverfahren Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 9 Sa 40/07 sei das Ausbildungsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 08.03.2006 wirksam beendet worden, so dass eine weitere Ausbildungsvergütung nicht geschuldet werde.

    Wie im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31.08.2007, Az.: 9 Sa 40/07 ausgeführt, hat die fristlose Kündigung der Beklagten vom 08.03.2006 das Ausbildungsverhältnis der Parteien nicht beendet.

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