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   LAG Saarland, 01.02.2012 - 2 Sa 96/11   

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https://dejure.org/2012,5647
LAG Saarland, 01.02.2012 - 2 Sa 96/11 (https://dejure.org/2012,5647)
LAG Saarland, Entscheidung vom 01.02.2012 - 2 Sa 96/11 (https://dejure.org/2012,5647)
LAG Saarland, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 2 Sa 96/11 (https://dejure.org/2012,5647)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der in den Abrechnungen ausgewiesenen Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagsbeträge durch einen deutsch-französischen Grenzgänger gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch eines französischen Grenzgängers auf Auszahlung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach Insolvenzgeldzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 55 Abs. 2
    Geltendmachung der in den Abrechnungen ausgewiesenen Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagsbeträge gegenüber dem Insolvenzverwalter durch einen deutsch-französischen Grenzgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Kurzinformation)

    Zum gesetzlichen Übergang des Nettovergütungsanspruchs mit Antragstellung auf Insolvenzgeld

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grenzgänger hat Anspruch gegen die Insolvenzmasse auf Auszahlung der Lohnsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 591
  • NZI 2012, 504
  • NZS 2012, 637 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Auszug aus LAG Saarland, 01.02.2012 - 2 Sa 96/11
    Mit der Antragstellung auf Insolvenzgeld geht nach § 187 S.1 i.V.m. § 185 SGB III der Nettovergütungsanspruch eines Arbeitnehmers auf die Bundesagentur für Arbeit über, da das Insolvenzgeld letztlich auch nur in dieser Höhe gezahlt wird (so BAG v. 26.02.2002 - 8 AZR 459/01 - in NZA 2003, 328-323, 320).

    Es hat aber klargestellt, dass der Übergang lediglich das rückständige Netto-Arbeitsentgelt erfasse, da auch nur in dieser Höhe Insolvenzgeld gemäß § 185 Abs. 1 SBG III an den antragstellenden Arbeitnehmer gezahlt wird (vgl. BAG vom 26.2.2002 - 8 AZR 459/01 - in NZA 2003, S. 318 - 323, S. 320 unter II 1).

    Betrachtet man nun mit dem Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26.2.2002 (8 AZR 459/01 in NZA 2003, S. 318 - 323, S. 320 unter II 1) den sich aus § 187 S. 1 SGB III mit Antragstellung auf Insolvenzgeldzahlung ergebenden gesetzlichen Forderungsübergang unter dem Aspekt des Netto-Arbeitsentgeltübergangs in Höhe des gezahlten Insolvenzgeldes, muss sich gedanklich daraus ableiten lassen, dass zwar hinsichtlich der Frage der Errechnung der Höhe des dann steuerfrei an Arbeitnehmer ausgezahlten Insolvenzgeldes die deutsche gesetzliche Vorgabe aus § 185 Abs. 2 Ziff. 2 SGB III zur Anwendung gelangt mit ihrer fiktiven Berechnung einer deutschen Lohnsteuer und eines deutschen Solidaritätszuschlags.

  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 159/97

    Konkursausfallgeld und Lohnsteuer

    Auszug aus LAG Saarland, 01.02.2012 - 2 Sa 96/11
    Das die Klage abweisende erstinstanzliche Urteil vom 18.3.2011 (vgl. Bl. 45 - 51 d.A.) hat die Abweisung der Klage zunächst darauf gestützt, dass eine Aktivlegitimation der Klägerin nicht bestanden habe wegen des im Zeitraum der Antragstellung auf Insolvenzgeld eintretenden Übergangs des Anspruch auf die Bruttolohnforderung nach § 187 SGB III. Nach Bundesarbeitsgericht sei eine Beschränkung auf den Nettolohnanspruch nicht sinnvoll (vgl. BAG im Urteil vom 11.2.1998 - 5 AZR 159/97 - NZA 1998 Seite 710).

    Die Klägerin und Berufungsklägerin weist in zweiter Instanz darauf hin, dass ihrer Ansicht nach eine Übertragung der Rechtsprechung aus dem zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.2.1998 (5 AZR 159/97 - in NZA 1998 Seite 710) zu § 141 m AFG auf § 187 SGB III wegen des divergierenden Wortlautes dieser Bestimmung nicht möglich sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hatte zur Vorgängerbestimmung des § 187 SGB III den § 141 m AFG in seiner letzten bis 31.12.1998 gültigen Fassung noch die Auffassung vertreten, dass keineswegs nur der Nettolohnanspruch mit der Antragstellung übergeht, da die Gesetzessystematik gegen eine solche Annahme spreche (vgl. BAG vom 11.2.1998 - 5 AZR 159/97 - in NZA 1998, Seite 710 - 712, Rn. 22 bei juris).

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 97/00 R

    Konkursausfallgeld - Berechnung - Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für

    Auszug aus LAG Saarland, 01.02.2012 - 2 Sa 96/11
    Auch das Bundessozialgericht hatte zu dieser Bestimmung noch darauf hingewiesen, dass es ebenfalls der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts aus der vorgenannten Entscheidung dahingehend folgt, dass der Lohnsteueranteil am Bruttoarbeitslohn auf die Bundesagentur für Arbeit übergehe (vgl. BSG vom 20.6.2001 - B 11 AL 97/00 R - Rn. 23 bei juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 209/01

    Höhe des Insolvenzgeldes - Verminderung des Arbeitsentgelts um eine fiktive

    Auszug aus LAG Saarland, 01.02.2012 - 2 Sa 96/11
    Eine Erhöhung ihres Insolvenzgeldanspruches aus dem Status des Grenzgängers lässt sich daraus nicht ableiten, und zwar auch dann nicht, wenn entgegen der Verständigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik etwa französische Finanzbehörden ihrerseits dennoch eine Versteuerung des Insolvenzgeldbetrages vornehmen würden (vgl. LSG Rheinland/Pfalz Urteil v. 28.11.2002 - L1AL 209/01 - in NZS 2003, S. 385 = Becklink 87236).
  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 1. Februar 2012 - 2 Sa 96/11 - aufgehoben.
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