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LAG Saarland, 01.12.1993 - 2 Sa 154/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen (Verdachts-) Kündigung; Beschäftigung als EDV- und Büroleiter in einem Fachliteraturdienst; Dringender Tatverdacht der Implantation eines Computer-Virus in die EDV-Anlage als Kündigungsgrund; Voraussetzungen ...
- JurPC-Archiv
Implantierung eines Virus als Kündigungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; StGB §§ 303a, 303b
Kündigung: Verdachtskündigung - Auftreten eines Computer-Virus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neunkirchen, 28.07.1992 - 3 Ca 378/91
- LAG Saarland, 01.12.1993 - 2 Sa 154/92
Papierfundstellen
- BB 1994, 14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63
Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …
Auszug aus LAG Saarland, 01.12.1993 - 2 Sa 154/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern schon der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen schweren arbeitsvertraglichen Verfehlung des Arbeitnehmers einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn gerade der Verdacht das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstört oder zu einer unerträglichen Belastung des Arbeitsverhältnisses geführt hat (vgl. BAG, Urteil vom 4.6.1964, AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung und vom 27.1.1972, AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).Deshalb hat das Gericht etwaigen Entlastungsbeweisen des Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits nachzugehen (vgl. BAG, Urteil vom 4.6.1964, AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
- ArbG Neunkirchen, 28.07.1992 - 3 Ca 378/91
Auszug aus LAG Saarland, 01.12.1993 - 2 Sa 154/92
unter Abänderung des Teilurteils des Arbeitsgerichts Neunkirchen vom 28.7.1992, Az.: 3 Ca 378/91,.