Rechtsprechung
   LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53930
LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15 (https://dejure.org/2016,53930)
LAG Saarland, Entscheidung vom 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15 (https://dejure.org/2016,53930)
LAG Saarland, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 2 TaBV 6/15 (https://dejure.org/2016,53930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    §§ 87, ... 98, 99 ff BetrVG, §§ 99, 100 BetrVG, § 99 BetrVG, §§ 5 Absatz 1 Satz 1, 1 Absatz 1 Satz 1 BetrVG, § 87 Absatz 1 Nrn. 2 und 3 BetrVG, § 98 Absatz 1 BetrVG, § 98 BetrVG, § 1 Absatz 1 Satz 1 BetrVG, §§ 87 Absatz 1 Nr. 2, 3 BetrVG, §§ 99 ff BetrVG, § 87 Absatz 1 BetrVG, § 5 Absatz 1 Satz 1 BetrVG, § 106 GewO, § 87 Absatz 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, § 18 Aktiengesetz, § 1 Absatz 3 Ziffer 2 AÜG, § 1 Absatz 3 AGG, Richtlinie 2008/104/EG, § 276 AEUV, Art. 267 AEUV, § 87 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Absatz 1 Nr. 5 BetrVG, § 87 I Nr. 2, § 87 I Nr. 1 BetrVG, § 87 I Nr. 5 BetrVG, §§ 99 ff. BetrVG, § 264 ZPO, § 263 ZPO, § 87 Absatz 1 ArbGG, § 87 Absatz 2 Satz 1 ArbGG, §§ 64 Absatz 6, 66 Absatz 1 ArbGG, §§ 519, 529 ZPO, § 84 ArbGG, § 193 BGB, § 256 ZPO, § 5 BetrVG, § 1 Absatz 3 Nr. 2 AÜG, § 99 Absatz 1 BetrVG, § 95 Absatz 3 BetrVG, § 99 Absatz 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG, § 99 Absatz1 Satz 1 BetrVG, § 2 Absatz 2 GKG, § 72 Absatz II ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Teilnahme von Arbeitnehmern einer slowakischen Tochtergesellschaft an Schulungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der deutschen Muttergesellschaft hinsichtlich Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Arbeitnehmer einer ausländischen Tochtergesellschaft (Slowakei), wenn die Schulung zwar innerhalb des in Deutschland stehenden Betriebes, aber außerhalb des normalen ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 -3
    Rechtsfolgen der Teilnahme von Arbeitnehmern einer slowakischen Tochtergesellschaft an Schulungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der deutschen Muttergesellschaft hinsichtlich Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.2016 - 1 ABR 21/14

    Betriebliche Bildungsmaßnahmen - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15
    Diese Ansicht ergebe sich trotz des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.2016 - 1 ABR 21/14 -, der im Rahmen der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12 - ergangen ist.

    b) Die von dem Beteiligten zu 1 angesprochene Schulungsmaßnahme im Zeitraum vom 26.08.2014 bis 12.12.2014 unterlag entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 1, wie dies in einem bereits zwischen denselben Beteiligten geführten Beschlussverfahrens auch vom Bundesarbeitsgericht bereits im Kalenderjahr 2016 entschieden wurde, gerade nicht der Mitbestimmung des Beteiligten zu 1 nach § 98 BetrVG, weil es sich nicht um eine Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift gehandelt hat (vgl. BAG Beschluss vom 26.04.2016 - 1 ABR 21/14 - in BB 2016, 1918-1920 - Rn. 20 ff bei juris ).

    Die Vorschrift will nämlich durch die gleichberechtigte Beteiligung des Betriebsrats an Fragen der Durchführung der Maßnahme letztlich sicherstellen, dass das berechtigte Interesse der Betroffenen an einer ihren Belangen entsprechenden Ausbildung gewahrt wird, wenn sich der Arbeitgeber für die Einführung einer solchen Berufsbildungsmaßnahme auf betrieblicher Ebene einmal entschieden hat (vgl. BAG Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - in NZA 2005, 371-375 - Rn. 37 und 45 bei juris; BAG Beschluss vom 26.04.2016 - 1 ABR 21/14 - in BB 2016, 1918-1920 - Rn. 26 bei juris).

    Der Begriff einer Maßnahme der betrieblichen Berufsbildung ist also letztlich funktional zu verstehen, sodass zwingende Voraussetzung ist, dass sie durchgeführt wird für beim Arbeitgeber selbst angestellte Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluss vom 26.04.2016 - 1 ABR 21/14 - in BB 2016, 1918-1920 - Rn. 22 bei juris).

    In der Konsequenz bedeutet dies aber, dass § 98 BetrVG dann keine Anwendung findet, wenn es um Schulungen und Fortbildungen geht, die zwar im Betrieb des Arbeitgebers stattfinden, die aber ausschließlich externe Arbeitnehmer betreffen (vgl. BAG Beschluss vom 26.04.2016 - 1 ABR 21/14 - in BB 2016, 1918-1920 - Rn. 23 bei juris).

    Das Mitbestimmungsrecht greift also auch dann nicht ein, wenn es ausschließlich um Schulungen, Fort- oder Ausbildung von entsandten Arbeitnehmern für deren Beschäftigung bei dem entsendenden Vertragsarbeitgeber geht (vgl. BAG Beschluss vom 26.04.2016 - 1 ABR 21/14 - in BB 2016, 1918-1920 - Rn. 27 bei juris).

    Dies gilt insbesondere mit Blick auf die gerade erst in einem Beschlussverfahren zwischen denselben Beteiligten am 26.04.2016 ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Beschluss v. 26.04.2016 - 1 ABR 21/14 - in BB 2016, 1918-1920).

  • LAG Saarland, 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats -

    Auszug aus LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15
    Die Entscheidung des LAG Saarland vom 26.03.2014 im Verfahren 1 TaBV 9/12 stehe nach Überzeugung des Beteiligten zu 1 dieser Ansicht nicht entgegen, weil die rechtlichen Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts zum sogenannten Konzernprivileg dort fehlerhaft wiedergegeben seien.

    Insoweit nimmt der Beschluss Bezug auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Saarland, in dessen Beschluss vom 26.03.2014 zwischen den gleichen Beteiligten mit dem Aktenzeichen 1 TaBV 9/12.

    Insoweit halte der Beteiligte zu 1 die Entscheidung des LAG Saarland im Beschluss vom 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12 - für fehlerhaft, soweit dort von der Unanwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zwischen Konzernunternehmen im Sinne des § 18 Aktiengesetz ausgegangen werden.

    Diese Ansicht ergebe sich trotz des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.2016 - 1 ABR 21/14 -, der im Rahmen der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12 - ergangen ist.

  • LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16

    Die portugiesischen Arbeitnehmer können bei der Firma DURA Automotive am Samstag

    Auszug aus LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15
    Zur Annahme, dass die für die Eingliederung in den Betrieb und damit zum Vorliegen einer Einstellung im Sinne von § 99 Absatz1 Satz 1 BetrVG notwendigen arbeitgeberseitigen bzw. bei Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Betriebsinhaber gegebenen Weisungen im Sinne von § 106 GewO gegeben sind, reicht nämlich die Weitergabe von Weisungen mit dem ausschließlichen Zweck des Anlernens und der Schulung noch nicht aus (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16 - Rn. 11 bei juris).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 62/12

    Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf Rote-Kreuz-Schwestern

    Auszug aus LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15
    Damit kann von einer Einstellung auch dann gesprochen werden, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit auch zu verwirklichen (vgl. BAG im Vorlagebeschluss an den EuGH vom 17.03.2015 - 1 ABR 62/12 - in ZTR 2015, 400-402 - Rn. 8 bei juris; BAG Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - in NZA 2010, 1302-1304 - Rn. 13 bei juris; Thüsing in Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 15. Aufl. München 2016, Rn. 29 ff sowie 53 ff zu § 99 BetrVG m.w.N.).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15
    Damit kann von einer Einstellung auch dann gesprochen werden, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit auch zu verwirklichen (vgl. BAG im Vorlagebeschluss an den EuGH vom 17.03.2015 - 1 ABR 62/12 - in ZTR 2015, 400-402 - Rn. 8 bei juris; BAG Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - in NZA 2010, 1302-1304 - Rn. 13 bei juris; Thüsing in Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 15. Aufl. München 2016, Rn. 29 ff sowie 53 ff zu § 99 BetrVG m.w.N.).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Saarland, 07.12.2016 - 2 TaBV 6/15
    Die Vorschrift will nämlich durch die gleichberechtigte Beteiligung des Betriebsrats an Fragen der Durchführung der Maßnahme letztlich sicherstellen, dass das berechtigte Interesse der Betroffenen an einer ihren Belangen entsprechenden Ausbildung gewahrt wird, wenn sich der Arbeitgeber für die Einführung einer solchen Berufsbildungsmaßnahme auf betrieblicher Ebene einmal entschieden hat (vgl. BAG Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - in NZA 2005, 371-375 - Rn. 37 und 45 bei juris; BAG Beschluss vom 26.04.2016 - 1 ABR 21/14 - in BB 2016, 1918-1920 - Rn. 26 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht