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   LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10   

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https://dejure.org/2010,27458
LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,27458)
LAG Saarland, Entscheidung vom 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,27458)
LAG Saarland, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 1 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,27458)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
    Davon gehe auch das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 12. August 2008 (9 AZR 1117/06, NZA 2009, 102) aus.

    Demgemäß habe das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 12. August 2008 (9 AZR 1117/06) auch ausdrücklich festgestellt, dass die Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein müsse, also eine Gefährdungsbeurteilung voraussetze.

    Demgemäß habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12. August 2008 (9 AZR 1117/06) auch ausgeführt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen habe und dass diese Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein müsse, dass die Unterweisung also eine Gefährdungsbeurteilung voraussetze.

    Gestützt wird diese Auffassung durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2008 (9 AZR 1117/06, NZA 2009, 102).

  • LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

    Auszug aus LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
    Diese Auffassung hätten auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 19. Februar 2009 (1 TaBV 1871/08), das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10) und das Hessische Landesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09) vertreten.

    Mangels einer Betroffenheit in einer eigenen Rechtsposition war daher der Gesamtbetriebsrat der Antragstellerin nicht (weiter) an dem Verfahren zu beteiligen (so zutreffend und ausführlich auch bereits: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2010, 16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris).

    Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.

  • LAG Hessen, 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09

    Nichtiger Einigungsstellenteilspruch zur Unterweisung über Sicherheit und

    Auszug aus LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
    Diese Auffassung hätten auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 19. Februar 2009 (1 TaBV 1871/08), das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10) und das Hessische Landesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09) vertreten.

    Dass der Antrag der Antragstellerin demgemäß so zu verstehen ist, dass der Spruch der Einigungsstelle (nur) insoweit für unwirksam erklärt werden soll, als er sich auf den Betrieb der Antragstellerin in H. bezieht, hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin in dem Termin zur mündlichen Anhörung vor der Kammer auf eine entsprechende Frage der Kammer hin auch ausdrücklich klargestellt (zu der selben Problematik für andere Betriebe der Antragstellerin auch das Hessische Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Juni 2010, 9 TaBV 247/09, und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, sowie das Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, jeweils abrufbar bei juris).

    Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08

    Zulässigkeit der Aufstellung von Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung

    Auszug aus LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
    Diese Auffassung hätten auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 19. Februar 2009 (1 TaBV 1871/08), das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10) und das Hessische Landesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09) vertreten.

    Auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vertritt in seiner Entscheidung vom 19. Februar 2009 (1 TaBV 1871/08, abrufbar bei juris) in einem im wesentlichen gleich gelagerten Fall die selbe Auffassung.

  • LAG Köln, 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09

    Ermessensfehler eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
    Diese Auffassung hätten auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 19. Februar 2009 (1 TaBV 1871/08), das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10) und das Hessische Landesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09) vertreten.

    Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.

  • LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10

    Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Verhältnis der Gefährungsbeurteilung nach §

    Auszug aus LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
    Dass der Antrag der Antragstellerin demgemäß so zu verstehen ist, dass der Spruch der Einigungsstelle (nur) insoweit für unwirksam erklärt werden soll, als er sich auf den Betrieb der Antragstellerin in H. bezieht, hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin in dem Termin zur mündlichen Anhörung vor der Kammer auf eine entsprechende Frage der Kammer hin auch ausdrücklich klargestellt (zu der selben Problematik für andere Betriebe der Antragstellerin auch das Hessische Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Juni 2010, 9 TaBV 247/09, und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, sowie das Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, jeweils abrufbar bei juris).

    Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10

    Unterweisung über Gefahren am Arbeitsplatz ohne vorherige Gefährdungsanalyse;

    Auszug aus LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
    Dass der Antrag der Antragstellerin demgemäß so zu verstehen ist, dass der Spruch der Einigungsstelle (nur) insoweit für unwirksam erklärt werden soll, als er sich auf den Betrieb der Antragstellerin in H. bezieht, hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin in dem Termin zur mündlichen Anhörung vor der Kammer auf eine entsprechende Frage der Kammer hin auch ausdrücklich klargestellt (zu der selben Problematik für andere Betriebe der Antragstellerin auch das Hessische Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Juni 2010, 9 TaBV 247/09, und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, sowie das Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, jeweils abrufbar bei juris).

    Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
    Daran ändert es auch nichts, dass eine formelle Beteiligung des Gesamtbetriebsrates in dem Verfahren bislang erfolgt war (dazu auch BAG, Beschluss vom 25. September 1996, 1 ABR 25/96, NZA 1997, 668).
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 13/11
    Auszug aus LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
    Rechtsbeschwerde ist eingelegt beim BAG, Az. 1 ABR 13/11.
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 13/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 8. Dezember 2010 - 1 TaBV 3/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 17.07.2023 - 4 TaBV 10/23

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen bedarf es keiner Vertiefung, dass der im Beschluss des Arbeitsgerichts bestimmte Regelungsauftrag über die im Rahmen von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 5 ArbSchG auszugestalten Handlungspflichten des Arbeitgebers hinaus ging (vgl. BAG, Beschluss v. 13.08.2019 - 1 ABR 6/18; LAG Saarland, Beschluss v. 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10).
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