Rechtsprechung
LAG Saarland, 11.01.2017 - 2 Sa 6/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1 AGG, § 3 AGG, § 6 AGG, § 7 AGG, § 15 Abs 2 AGG
Zur Frage eines Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 2 AGG im Bewerbungsverfahren - Alter - IWW
§ 15 Absatz 2 AGG, § ... 1 AGG, § 15 Absatz 4 AGG, § 61 b Absatz 1 ArbGG, § 3 Absatz 1 AGG, § 22 AGG, § 64 Absatz 2c ArbGG, §§ 64 Absatz 6, 66 Absatz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 61b ArbGG, § 261 Abs. 1 ZPO, § 15 Absatz 1 AGG, § 15 Absatz 1 Satz 1 AGG, § 15 Absatz 2 Satz 1 AGG, § 15 Absatz 2 Satz 2 AGG, § 7 Absatz 1 AGG, § 6 Absatz 1 Satz 2 AGG, § 6 AGG, § 242 BGB, § 3 AGG, § 3 Absatz 2 AGG, Art. 33 GG, § 7 AGG, § 97 ZPO, § 64 Absatz 4 ArbGG, § 72 Absatz 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungsbegehren eines Bewerbers wegen Diskriminierung bzgl. des Lebensalters; Nichtberücksichtigung bei der Einladung zu Bewerbungsgesprächen; Ernsthaftigkeit der Bewerbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage eines Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 2 AGG im Bewerbungsverfahren - Alter
- rechtsportal.de
AGG § 15 Abs. 2
Treuwidrigkeit der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen Altersdiskriminierung bei mangelnder Ernsthaftigkeit der Bewerbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 2 AGG im Bewerbungsverfahren
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Keine Entschädigung - kein Indiz für eine Altersdiskriminierung
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 15.12.2015 - 4 Ca 1392/14
- LAG Saarland, 11.01.2017 - 2 Sa 6/16
Papierfundstellen
- NZA-RR 2017, 463
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15
Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus LAG Saarland, 11.01.2017 - 2 Sa 6/16
Für die erfolgreiche Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs wegen Altersdiskriminierung als Folge der Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bei der Stellenvergabe ist die mangelnde Ernsthaftigkeit der Bewerbung zwar zunächst keine Voraussetzung für die Anspruchsentstehung; sie kann aber dazu führen, dass die Geltendmachung des Anspruches sich als treuwidrig erweist (vgl. schon BAG Urteil v. 11.08.2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 38 bei juris).Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom August 2016 dieses Kriterium in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung fallen gelassen, unter Hinweis darauf, dass sich gerade der Aspekt der geforderten Ernsthaftigkeit der Bewerbung weder aus dem Wortlaut von § 6 AGG und dem dadurch vermittelten Wortsinn, noch aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung oder ihrem Sinn und Zweck ableiten lasse (vgl. BAG Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 38 bei juris).
Hat sich nämlich eine Person nicht beworben, um die ausgeschriebene Stelle ernsthaft zu erhalten, sondern ging es dieser Person nur darum, den formalen Status als Bewerber im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, eine Entschädigung geltend zu machen, kann die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs im Ergebnis treuwidrig sein (vgl. BAG Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 44-46 bei juris).
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07
Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung
Auszug aus LAG Saarland, 11.01.2017 - 2 Sa 6/16
Ausreichend ist nämlich auch, wenn ein in § 1 AGG genannter Grund ein Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat; ein in § 1 AGG genannter Grund muss also letztlich nicht allein entscheidend gewesen sein, für die Erfolglosigkeit einer Bewerbung (vgl. BAG Urteil vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - in NZA 2009, 945-954 - Rn. 37 bei juris). - BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund …
Auszug aus LAG Saarland, 11.01.2017 - 2 Sa 6/16
Dabei war in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass einerseits eine subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung verlangt wird, und dass die Person andererseits auch objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt (…vgl. BAG Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 536/08 -in NZA 2009, 1016-1022 - Rn. 25 bei juris; BAG Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - in NZA 2010, 383-387 - Rn. 16 bei juris). - BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08
Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat
Auszug aus LAG Saarland, 11.01.2017 - 2 Sa 6/16
Dabei war in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass einerseits eine subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung verlangt wird, und dass die Person andererseits auch objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt (vgl. BAG Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 536/08 -in NZA 2009, 1016-1022 - Rn. 25 bei juris;… BAG Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - in NZA 2010, 383-387 - Rn. 16 bei juris). - BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10
Bewerber - Benachteiligung - Behinderung
Auszug aus LAG Saarland, 11.01.2017 - 2 Sa 6/16
Er ist vielmehr nur der Höhe nach begrenzt (vgl. BAG Urteil vom 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - in EzA § 15 AGG Nr. 16 - Rn. 24 bei juris).