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   LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12   

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https://dejure.org/2012,47857
LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12 (https://dejure.org/2012,47857)
LAG Saarland, Entscheidung vom 14.11.2012 - 1 Sa 13/12 (https://dejure.org/2012,47857)
LAG Saarland, Entscheidung vom 14. November 2012 - 1 Sa 13/12 (https://dejure.org/2012,47857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Verdienstsicherung für leistungsgeminderte ältere Beschäftigte; Zahlungsklage bei zeitlicher Beschränkung der Arbeitstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; TV Verdienstsicherung § 2 Nr. 1
    Tarifliche Verdienstsicherung für leistungsgeminderte ältere Beschäftigte; unbegründete Zahlungsklage bei zeitlicher Beschränkung der Arbeitstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 374/81

    Verdienstsicherung - Akkordlohn

    Auszug aus LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12
    Kann diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden, so erfolgt die Verdienstsicherung dadurch, dass der Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird, auf dem er gleich viel verdient wie vorher (zu einem ähnlich gelagerten Fall: BAG, Urteil vom 30. November 1983, 4 AZR 374/81, DB 1984, 886).

    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn die "Leistungsfähigkeit" des Beschäftigten - aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt (zu dem Schutzzweck von Tarifverträgen zur Verdienstsicherung leistungsgeminderter älterer Arbeitnehmer beispielsweise BAG, Urteil vom 13. März 2007, 1 AZR 232/06, NZA-RR 2007, 411 und BAG, Urteil vom 30. November 1983, 4 AZR 374/81, DB 1984, 886) - vermindert ist.

    Demgemäß hat das Bundesarbeitsgericht auch im Zusammenhang mit der Auslegung eines Tarifvertrages zur Verdienstsicherung eine Abgrenzung zur Erschwerniszulage vorgenommen (BAG, Urteil vom 30. November 1983, 4 AZR 374/81, DB 1984, 886).

    Mit anderen Worten: Auch bereits dieser Tarifvertrag war bei zutreffender Beurteilung - hinsichtlich der Frage, ob der bloße Wechsel von der Nachtschicht zur Tagschicht ohne Veränderung des Arbeitsplatzes einen Anspruch auf Verdienstsicherung begründet - so auszulegen, wie dies nach dem neuen Tarifvertrag vom 8. Dezember 2005 der Fall ist (zu einem ähnlich gelagerten Fall, in dem es um den Wechsel vom Akkordlohn zum Zeitlohn ging, auch bereits: BAG, Urteil vom 30. November 1983, 4 AZR 374/81, DB 1984, 886).

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 303/08

    Verdienstsicherung

    Auszug aus LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12
    In einer Entscheidung vom 18. März 2009 mit dem Aktenzeichen 5 AZR 303/08 befasse sich, so führt der Kläger weiter aus, auch das Bundesarbeitsgericht mit dem Anspruch auf Verdienstsicherung bei einem Wegfall der Nachtschichtzuschläge.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2009 (5 AZR 303/08, AP Nummer 208 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12
    Eine Veränderung der Arbeitszeit führt zwar zu einer Veränderung der Umstände, unter denen die Arbeit zu erbringen ist; die Arbeit selbst ändert sich dabei jedoch selbst dann nicht, wenn mit der Änderung der Arbeitszeit oder Arbeitsrhythmus Belastungen verbunden sind (vgl. BAG Beschluss v. 23.11.1993 - 1 ABR 38/93 - NZA 1994, 718 m.w.N.).

    Dem entspricht, dass das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Versetzung im Sinne von § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegt, davon ausgegangen ist, dass sich allein durch eine geänderte Arbeitszeit die Tätigkeit nicht ändert (BAG, Beschluss vom 23. November 1993, 1 ABR 38/93, NZA 1994, 718 mit weiteren Nachweisen; zur Anknüpfung an die "Arbeitsaufgabe" im Zusammenhang mit der Auslegung eines Tarifvertrages zur Verdienstsicherung auch bereits BAG, Urteil vom 6. Februar 1985, 4 AZR 155/83, DB 1985, 1481).

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 155/83

    Berechnung eines verdienstgesicherten Tariflohns - Wechsel vom Stundenlohn zum

    Auszug aus LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12
    Dem entspricht, dass das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Versetzung im Sinne von § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegt, davon ausgegangen ist, dass sich allein durch eine geänderte Arbeitszeit die Tätigkeit nicht ändert (BAG, Beschluss vom 23. November 1993, 1 ABR 38/93, NZA 1994, 718 mit weiteren Nachweisen; zur Anknüpfung an die "Arbeitsaufgabe" im Zusammenhang mit der Auslegung eines Tarifvertrages zur Verdienstsicherung auch bereits BAG, Urteil vom 6. Februar 1985, 4 AZR 155/83, DB 1985, 1481).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 4. April 2001, 4 AZR 180/00, BAGE 97, 271, und BAG, Urteil vom 18. April 2007, 4 AZR 661/05, abrufbar bei juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Wegfall einer übertariflichen Zulage - § 9 MTV

    Auszug aus LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12
    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn die "Leistungsfähigkeit" des Beschäftigten - aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt (zu dem Schutzzweck von Tarifverträgen zur Verdienstsicherung leistungsgeminderter älterer Arbeitnehmer beispielsweise BAG, Urteil vom 13. März 2007, 1 AZR 232/06, NZA-RR 2007, 411 und BAG, Urteil vom 30. November 1983, 4 AZR 374/81, DB 1984, 886) - vermindert ist.
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 661/05

    Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 4. April 2001, 4 AZR 180/00, BAGE 97, 271, und BAG, Urteil vom 18. April 2007, 4 AZR 661/05, abrufbar bei juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15

    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

    Zeitliche Komponenten lassen sich dem Begriff nicht entnehmen (ebenso LAG Saarland 14. November 2012 - 1 Sa 13/12 - Rn. 100 zu einer vergleichbaren tariflichen Verdienstsicherungsregelung) .
  • LAG München, 25.03.2015 - 8 Sa 851/14

    Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

    Die Beklagte hat sich im Wesentlichen auf die Erwägungen des LAG Saarbrücken in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 1 Sa 13/12 - berufen und die Auffassung vertreten, diese würden für die hier in Rede stehende bayerische Tarifnorm entsprechend gelten.
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