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   LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14   

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LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14 (https://dejure.org/2015,13949)
LAG Saarland, Entscheidung vom 22.04.2015 - 2 Sa 103/14 (https://dejure.org/2015,13949)
LAG Saarland, Entscheidung vom 22. April 2015 - 2 Sa 103/14 (https://dejure.org/2015,13949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 612 BGB, § ... 307 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, §§ 280 Absatz 1, Absatz 2, 286 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 1, 288 Absatz 1 BGB, § 64 Absatz 2 b ArbGG, §§ 64 Absatz 6, 66 Absatz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 247 BGB, § 611 BGB, Nr. 2 BGB, § 4 a EFZG, §§ 3, 6 Mutterschutzgesetz, 6 MuSchG, Artikel 11 Nr. 2 der EG-Richtlinie 92/85, Richtlinie 96/34, § 307 BGB, § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB, § 306 Absatz 2 BGB, § 306 Absatz 1 BGB, § 151 BGB, § 242 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 97 ZPO, § 64 Absatz 4 ArbGG, § 72 Absatz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Vertragsklausel zur Kürzung von Sonderzuwendungen; Klage einer Assistentin der Geschäftsleitung auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld innerhalb des zeitlichen Rahmens der Elternzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Vertragsklausel zur Kürzung von Sonderzuwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    Hierdurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus welchem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (vgl. BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 60 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 47 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 44 bei juris).

    Die Frage, ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist muss im Einzelfall danach beurteilt werden, in wieweit Arbeitnehmer des Betriebs aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 61 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 48 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 45 bei juris).

    Wesentlich ist aber, dass ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur dann entstehen kann, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (vgl. BAG Urteil vom 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - in NZA 2005, 349-352 - Rn. 36 ff bei juris; BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 62 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 49 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 46 bei juris).

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der den Anspruch stellende Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 23.08.2011 - 3 AZR 650/09 - in NZA 2012, S. 37-44 - Rn 46 ff bei juris; BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 62 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 49 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 46 bei juris).

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 82/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    Hierdurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus welchem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (vgl. BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 60 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 47 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 44 bei juris).

    Die Frage, ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist muss im Einzelfall danach beurteilt werden, in wieweit Arbeitnehmer des Betriebs aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 61 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 48 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 45 bei juris).

    Wesentlich ist aber, dass ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur dann entstehen kann, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (vgl. BAG Urteil vom 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - in NZA 2005, 349-352 - Rn. 36 ff bei juris; BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 62 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 49 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 46 bei juris).

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der den Anspruch stellende Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 23.08.2011 - 3 AZR 650/09 - in NZA 2012, S. 37-44 - Rn 46 ff bei juris; BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 62 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 49 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 46 bei juris).

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 194/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    Hierdurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus welchem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (vgl. BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 60 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 47 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 44 bei juris).

    Die Frage, ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist muss im Einzelfall danach beurteilt werden, in wieweit Arbeitnehmer des Betriebs aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 61 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 48 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 45 bei juris).

    Wesentlich ist aber, dass ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur dann entstehen kann, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (vgl. BAG Urteil vom 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - in NZA 2005, 349-352 - Rn. 36 ff bei juris; BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 62 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 49 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 46 bei juris).

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der den Anspruch stellende Arbeitnehmer (vgl. BAG Urteil vom 23.08.2011 - 3 AZR 650/09 - in NZA 2012, S. 37-44 - Rn 46 ff bei juris; BAG Urteil vom 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - in NZA-RR 2014, S. 375-382 - Rn. 62 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 194/12 - Rn. 49 bei juris; BAG Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 46 bei juris).

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    Dies ist Ausdruck des im Arbeitsrecht vorherrschenden Vorleistungsprinzips, wonach der Arbeitnehmer zunächst seine Arbeitsleistung in der vertraglich vereinbarten Form zu erbringen hat, ehe ihm von Seiten des Arbeitgebers für diese erbrachte Arbeit die ebenfalls vereinbarte Vergütung zu zahlen ist (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - in NZA 1991, S. 318-320 - Rn. 27 bei juris m.w.N.; Thüsing in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. Köln 2014, Rn. 102 zu § 611 BGB m.w.N.).

    Aus dieser Überlegung erklärt sich dann, dass in der Vergangenheit vor dem Tag der Auszahlung fehlende Arbeitsleistung ohne Hinzutreten zusätzlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, nicht geeignet sein kann, dem Arbeitgeber ein Recht zur Kürzung zuzubilligen (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - in NZA 1991, S. 318-320 - Rn. 28 bei juris m.w.N.; Thüsing in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. Köln 2014, Rn. 102 zu § 611 BGB m.w.N.).

    Ebenso sprechen in der Rechtsgrundlage für die Sonderzuwendung eingearbeitete ausdrückliche Kürzungsregelungen gegen die rein an Fehlzeiten ohne Kürzungsvereinbarung festgemachte Möglichkeit der Reduzierung des auszuzahlenden Geldbetrages (vgl. BAG Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 156/89 - in NZA 1991, S. 318-320 - Rn. 30 bei juris m.w.N.; Thüsing in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. Köln 2014, Rn. 102 zu § 611 BGB m.w.N.).

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 138/02

    Weihnachtsgeld - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    Diese Zeiten der Beschäftigungsverbote sind den Beschäftigungszeiten gleichzustellen (vgl. EuGH Urteil vom 21.10.2009 - C-333/97 - in NZA 1999, S. 1325-1328 - Rn. 41 bei juris; BAG Urteil vom 04.12.2002 - 10 AZR 138/02 - in EzA § 611 BGB 2002 "Gratifikation, Prämie" Nr. 3 - Rn. 48 bei juris).

    Insoweit liegt während der Zeitspanne der Elternzeit das Ruhen der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis vor, sodass eine entsprechende Kürzung auch auf 0, 00 EUR weder Artikel 119 EWGVtr noch Artikel 11 Nr. 2 der EG-Richtlinie 92/85, noch § 2 Absatz 6 des Anhangs der Richtlinie 96/34 des Rates vom 03.06.1996 zu der von der UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub verletzt (BAG Urteil vom 04.12.2002 - 10 AZR 138/02 - in EzA § 611 BGB 2002 "Gratifikation, Prämie" Nr. 3 - Rn. 50 bei juris; Thüsing in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. Köln 2014, Rn. 109 zu § 611 BGB m.w.N.).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    Kürzungen, die allerdings auch für Zeiten der gesetzlichen Beschäftigungsverbote gemäß den §§ 3, 6 Mutterschutzgesetz zum Tragen kommen, sind mit Artikel 119 EWGVtr (Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft v.25.03.1957, gültig ab 01.01.1958) wegen des insofern geschlechtsdiskriminierenden Ansatzes nicht vereinbar (vgl. EuGH Urteil vom 21.10.2009 - C-333/97 - in NZA 1999, S. 1325-1328 - Rn. 38, 41-44 bei juris; bereits zuvor zu fehlender Kürzungsmöglichkeit bei Jahressonderleistung im Zusammenhang mit §§ 3, 6 MuSchG : BAG Urteil vom 12.05.1993 - 10 AZR 528/91 - in NZA 1993, S. 1002-1003 - Rn. 16 bei juris).

    Diese Zeiten der Beschäftigungsverbote sind den Beschäftigungszeiten gleichzustellen (vgl. EuGH Urteil vom 21.10.2009 - C-333/97 - in NZA 1999, S. 1325-1328 - Rn. 41 bei juris; BAG Urteil vom 04.12.2002 - 10 AZR 138/02 - in EzA § 611 BGB 2002 "Gratifikation, Prämie" Nr. 3 - Rn. 48 bei juris).

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    Mithin kann demnach, wie das Arbeitsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, weder die Tatsache, dass die Klägerin sich in Elternzeit befunden hat noch die Tatsache, dass die Klägerin im Kalenderjahr 2013 tatsächlich keinen Urlaub in Natur hat beanspruchen können, den Anspruch weder der Höhe danach beeinträchtigen noch vollständig ausschließen (vgl. BAG Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 225/99 - in NZA 2001, S. 512-514 - Rn. 35, 41 bei juris m.w.N.).

    Diese Überlegung hat, wie das Arbeitsgericht zutreffend dargestellt hat, auch Bedeutung dann, wenn eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer das gesamte Jahr Elternzeit genommen hat (vgl. BAG Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 225/99 - in NZA 2001, S. 512-514 - Rn. 35, 41 bei juris m.w.N.).

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 221/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    In der Regel ergibt sich ein Anspruch auf Gewährung einer Leistung basierend auf der Rechtsfigur der betrieblichen Übung dann, wenn seitens des Arbeitgebers eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung der Leistung erfolgt ist (vgl. BAG Urteil vom 21.01.2009 - 10 AZR 221/08 - Rn. 13 bei juris; BAG Urteil vom 21.01.2009 - 10 AZR 219/08 - in NZA 2009, S. 310-312 - Rn. 13 bei juris; Thüsing in Henssler / Willemsen / Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 6. Aufl. Köln 2014, Rn. 229 zu § 611 BGB m.w.N.).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    Sie hat damit vielmehr verdeutlicht, dass eine saisonale Sonderleistung vorliegt (vgl. zur saisonalen Sonderleistung BAG Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 522/09 - in NZA 2011, S. 695-698 - Rn. 23, 24 bei juris).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14
    Die Zerlegung einer nach ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbständige Regelungen ist allerdings nicht zulässig (vgl. BAG Urteil vom 21.06.2011- 9 AZR 238/10 - in EzA § 306 BGB 2002 Nr. 5 - Rn. 30, 31 bei juris; BAG Urteil vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 - in ZTR 2012, S. 103-106 - Rn. 27, 28 bei juris).
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

  • LAG Bremen, 09.12.2004 - 3 Sa 91/04

    Berechnungsgrundlage des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08

    Weihnachtsgratifikation - Elternzeit

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91

    Tarifliche Jahresleistungsprämie - Mutterschutzfristen - Erziehungsurlaub

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