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   LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15   

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https://dejure.org/2015,30374
LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 (https://dejure.org/2015,30374)
LAG Saarland, Entscheidung vom 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 (https://dejure.org/2015,30374)
LAG Saarland, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 1 Sa 39/15 (https://dejure.org/2015,30374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 7 TV-ATZ, § 5 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), § ... 13 BUrlG, §§ 1, 2, 3 Absatz 1 BUrlG, § 3 Absatz 1 BUrlG, § 7 Absatz 2 TV-ATZ, § 7 Satz 2 TV-ATZ, § 7 Satz 1 TV-ATZ, § 520 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZPO, § 64 Absatz 6 Satz 1 ArbGG, § 5 Absatz 1 Buchstabe c BUrlG, § 13 Absatz 1 Satz 1 BUrlG, § 3 BUrlG, § 13 Absatz 1 BUrlG, § 7 Absatz 4 BUrlG, § 97 Absatz 1 ZPO, § 72 Absatz 2 Nummer 2 ArbGG, § 72 Absatz 2 Nummer 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Urlaubsanspruchs bei Wechsel von Arbeitsphase in Freistellungsphase im Wechselmodell; Anteiliger Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung in die Freistellung bei Altersteilzeit im Blockmodel; Wirksame tarifliche Urlaubsregelung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteiliger Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung in die Freistellung bei Altersteilzeit im Blockmodel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG München, 24.11.2005 - 4 Sa 646/05

    Befristung, HRG

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Diese tarifliche Regelung sei jedoch - so hat der Kläger, auch unter Hinweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Mai 2005 (4 Sa 646/05) - geltend gemacht, unwirksam, weil sie gegen § 13 BUrlG verstoße.

    Er verweist insbesondere auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Mai 2005 (4 Sa 646/05), die seine Auffassung bestätige.

    Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen geht in einem Urteil vom 19. Mai 2005 (4 Sa 646/05) davon aus, dass die Regelung in § 7 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit für den öffentlichen Dienst vom 5. Mai 1998, soweit sie auch gesetzliche Urlaubsansprüche erfasst, nach § 13 Absatz 1 Satz 1 BUrlG nichtig ist, weil sie den dem Arbeitnehmer nach § 3 BUrlG zustehenden gesetzlichen Urlaubsanspruch einschränke, eine solche Einschränkung nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen sei und insbesondere nicht der Fall des § 5 Absatz 1 Buchstabe c BUrlG vorliege.

    Die abweichende Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in dem Urteil vom 19. Mai 2005 (Aktenzeichen 4 Sa 646/05) werde daher nicht geteilt.

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13

    Altersteilzeit - Urlaub

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Zwar sei das Hessische Landesarbeitsgericht in zwei Entscheidungen vom 27. Mai 2013 (17 Sa 93/13) und vom 11. Juni 2013 (8 SaGa 224/13) zu dem gegenteiligen Ergebnis gelangt, gegen die zuerst genannte Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts sei aber Revision eingelegt worden, die bei dem Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 9 AZR 703/13 anhängig sei.

    In dem Termin zur mündlichen Verhandlung vom 25. Juni 2014 hatte das Berufungsgericht auf übereinstimmenden Antrag der Parteien das Ruhen des Verfahrens angeordnet, bis das Bundesarbeitsgericht in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 AZR 703/13 über die Revision gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Mai 2013 (17 Sa 93/13) entschieden hat.

    Eine andere Auffassung vertritt das Hessische Landesarbeitsgericht in zwei Entscheidungen vom 27. Mai 2013 (17 Sa 93/13, LAGE Nummer 5 zu § BUrlG) und vom 11. Juni 2013 (8 SaGa 224/13, abrufbar bei juris) zu inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen in dem Tarifvertrag zur Altersteilzeit in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 23. November 2004 beziehungsweise in dem Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken.

  • EuGH, 13.06.2013 - C-415/12

    Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Dass die von dem Hessischen Landesarbeitsgericht vertretene, mit der Auffassung des Arbeitsgerichts übereinstimmende Auffassung rechtlich nicht zutreffend sei, ergebe sich auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Juni 2013 (C-415/12).

    Aus der von dem Kläger angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Juni 2013 (C-415/12) kann dieser demgegenüber zu seinen Gunsten nichts herleiten.

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 19. Februar 2013, 9 AZR 543/11, AP Nummer 48 zu § 64 ArbGG 1979, mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere lässt sich - aufgrund einer solchen bloß pauschalen Bezugnahme - nicht erkennen, ob und inwieweit sich die Argumentation der in Bezug genommenen Entscheidung auf die tragenden Gründe der angefochtenen Entscheidung bezieht und damit geeignet ist, letztere in Frage zu stellen (auch dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 19. Februar 2013, 9 AZR 543/11, AP Nummer 48 zu § 64 ArbGG 1979, mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13

    Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Zwar sei das Hessische Landesarbeitsgericht in zwei Entscheidungen vom 27. Mai 2013 (17 Sa 93/13) und vom 11. Juni 2013 (8 SaGa 224/13) zu dem gegenteiligen Ergebnis gelangt, gegen die zuerst genannte Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts sei aber Revision eingelegt worden, die bei dem Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 9 AZR 703/13 anhängig sei.

    Eine andere Auffassung vertritt das Hessische Landesarbeitsgericht in zwei Entscheidungen vom 27. Mai 2013 (17 Sa 93/13, LAGE Nummer 5 zu § BUrlG) und vom 11. Juni 2013 (8 SaGa 224/13, abrufbar bei juris) zu inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen in dem Tarifvertrag zur Altersteilzeit in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 23. November 2004 beziehungsweise in dem Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken.

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Da der Arbeitnehmer bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Rahmen des Blockmodells bereits aufgrund der mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen in der zweiten Hälfte des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, also während der Freistellungsphase, von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt ist, kann der Anspruch des Arbeitnehmers auf Bewilligung von Erholungsurlaub, der wiederum in einer Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestünde (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 16. Juli 2013, 9 AZR 50/12, abrufbar bei juris), nicht während der Freistellungsphase erfüllt werden, sondern lediglich während der Arbeitsphase.
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (BAG, Urteil vom 24. Juni 2003, 9 AZR 353/02, ZTR 2004, 141).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Darum geht es hier aber nicht, worauf das Hessische Landesarbeitsgericht - in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 22. April 2010 (C-486/08), eine Entscheidung, die der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung vom 13. Juni 2013 lediglich bestätigt hat - zu Recht hingewiesen hat.
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze mussten daher, wie auch von dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu Recht betont wird, von dem Bundesarbeitsgericht aus den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes erst entwickelt werden (dazu auch BAG, Urteil vom 14. Februar 1991, 8 AZR 97/90, NZA 1991, 777).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15
    Auch die Kammer ist zudem der Auffassung, dass - aus den von dem Hessischen Landesarbeitsgericht dargelegten Gründen, auf die verwiesen wird - unionsrechtliche Bedenken gegen eine solche Regelung nicht bestehen; das gilt insbesondere im Hinblick auf die auch von dem Hessischen Landesarbeitsgericht angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur "Kurzarbeit Null" (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2012 - C-229/11 und C-230/11).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Deshalb sind die Umrechnungsgrundsätze, die das Bundesarbeitsgericht für Teilzeitarbeitsverhältnisse entwickelt hat, auf das Blockmodell im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses als Ganzes entsprechend anwendbar (LAG Saarland 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 -, BeckRS 2015, 72674; LAG Hessen ).

    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur dabei umstritten, ob im Jahr des Wechsels von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden kann (verneinend: u.a. LAG Niedersachsen 19.05.2005 - 4 Sa 646/05 - Rittweger/ Petri/ Schweigert, Altersteilzeit, § 7 TV-ATZ, Rn. 2; bejahend: u.a. LAG Saarland 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 - LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 - LAG Heesen 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13 - Hock/ Klapproth, Probleme des TV ATZ, ZTR 200, 97 ,101; Nimscholz/ Oppermann/ Ostrrowicz, Altersteilzeit, Handbuch für die Personal- und Abrechnungspraxis, S. 80).

    Da aber in diesem Zeitraum eine Arbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers von vornherein nicht entstehen kann, wird hierfür auch kein Urlaubsanspruch begründet (Vogelsang in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 16. Auflage 2015, § 84 Rn. 10; LAG Saarland 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 -, BeckRS 2015, 72674).

    Wenn in der Freistellungsphase der verblockten Altersteilzeit zusätzliche Urlaubsansprüche entstehen würden, wäre der Arbeitnehmer besser gestellt als ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses, denn er hätte letztlich den doppelten Urlaubsanspruch beziehungsweise einen entsprechenden Urlaubsabgeltungsanspruch (so auch LAG Saarland 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 -, BeckRS 2015, 72674).

  • LAG Köln, 13.12.2018 - 7 Sa 269/18

    Anspruch Abgeltung Urlaub - Freistellungsphase Altersteilzeitvertrag im

    Auf die Ausführungen des LAG Düsseldorf vom 15.11.2016, 14 Sa 551/16 (Rn. 45 ff. bei juris) wird Bezug genommen (vgl. ferner LAG Saarland vom 22.07.2015, 1 Sa 39/15, BeckRS 2015, 72674).
  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes

    Es entsteht dann nur ein anteiliger Urlaubsanspruch (LAG Saarland 22. Juli 2015 - 1 Sa 39/15 - nv. Juris; HessLAG 11. Juni 2013 - 8 SaGa 224/13 - nv. Juris; HessLAG 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 - LAGE BurlG § 3 Nr. 5; Nimscholz/Oppermann/Ostrowicz 7. Aufl., S. 117; Schaub/Vogelsang 16. Aufl. § 84 Rn. 10; aA HessLAG 30. September 2015 - 12 Sa 1327/13 - ZTR 2016, 261 f.).

    Außerdem wären dann bei Beendigung jedes Altersteilzeitverhältnisses Urlaubsansprüche aus der Freistellungsphase abzugelten (LAG Saarland 22. Juli 2015 - 1 Sa 39/15 - nv. Juris; HessLAG 11. Juni 2013 - 8 SaGa 224/13 - nv. Juris; HessLAG 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 - LAGE BurlG § 3 Nr. 5).

    Die Urlaubsansprüche, die während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Rahmen eines Bockmodells entstehen, sind demgegenüber insgesamt einheitlich, nämlich im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses, zu betrachten (vgl. LAG Saarland 22. Juli 2015 - 1 Sa 39/15 - nv. Juris).

  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

    Deshalb sind die Umrechnungsgrundsätze, die das Bundesarbeitsgericht für Teilzeitarbeitsverhältnisse entwickelt hat, auf das Blockmodell im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses als Ganzes entsprechend anwendbar (LAG Saarland 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 -, BeckRS 2015, 72674; LAG Hessen).".

    Die Urlaubsdauer für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird nicht gekürzt, sondern entsprechend dem Arbeitszeitmodell angepasst (vgl. LAG Hessen vom 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 - LAG Saarland vom 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 - beck.online).

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