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   LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19   

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https://dejure.org/2019,41828
LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19 (https://dejure.org/2019,41828)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 03.07.2019 - 2 Sa 5/19 (https://dejure.org/2019,41828)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 2 Sa 5/19 (https://dejure.org/2019,41828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, Art. 101 GG, § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 520 Abs. 1 ZPO, 520 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 2 und 3 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 60 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 60 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, § 362 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verkündungsmangel wegen Abwesenheit der Ehrenamtlichen Richter bei der Verkündung eines Urteils; Nachholbarkeit der Unterschriftsleistung unter Urteilsformel

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Wirksame Urteilsverkündung bei Abwesenheit der ehrenamtlichen Richter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es etwa nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. aus jüngerer Zeit BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - Juris; weiter BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - Juris sowie vom 05.03.2011 - 9 AZR 813/09 - Juris).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es etwa nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. aus jüngerer Zeit BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - Juris; weiter BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - Juris sowie vom 05.03.2011 - 9 AZR 813/09 - Juris).
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19
    Für die Ziele der Prüfung auch der Begründetheit einer Berufung kann deren Zulässigkeit (anders als die Zulässigkeit einer Klage) aus prozessökonomischen Gründen (hilfsweise) zugunsten der die Berufung führenden Partei unterstellt werden, wenn ihre Berufung jedenfalls auch als unbegründet zurückzuweisen ist (für die Revision BAG vom 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 - Juris).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19
    Anderenfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG vom 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - Juris).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19
    Zur Begründung der tariflichen Arbeitsverlängerung muss die Dauer der Arbeitsbereitschaft grundsätzlich für jeden einzelnen Arbeitnehmer dargelegt und nicht nur als statistischer Durchschnittswert errechnet werden (BAG vom 09.03.2005 - 5 AZR 385/02 - Juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es etwa nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. aus jüngerer Zeit BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - Juris; weiter BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - Juris sowie vom 05.03.2011 - 9 AZR 813/09 - Juris).
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Nach herrschender Meinung steht der Wirksamkeit der Urteilsverkündung die fehlende Unterschrift nicht entgegen und ein solcher Mangel ist heilbar (vgl. ErfK/Koch ArbGG § 60 Rn. 4 mwN, GMP/Schleusener ArbGG § 60 Rn. 23 mwN, LAG Sachsen 3. Juli 2019 - 2 Sa 5/19 - Rn. 29) , wobei im Falle der Nachholung der Unterschriften eine erneute Zustellung des Urteils bei ordnungsgemäß eingelegtem Rechtsmittel überflüssig wäre (vgl. Schwab/Weth/Tiedemann § 60 Rn. 29).
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