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LAG Sachsen, 04.09.2003 - 10 Sa 104/02 |
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Verfahrensgang
- LAG Sachsen, 04.09.2003 - 10 Sa 104/02
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 75-IV-03
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Mit Urteil vom 4. September 2003 (- 10 Sa 104/02 -) hat das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten erneut zurückgewiesen. - VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 75-IV-03 Das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 2003 (Az.: 10 Sa 104/02) verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Art. 78 Abs. 2 und 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf. Das Urteil wird aufgehoben, soweit die Berufung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen wurde.
: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 4. November 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das ihren Prozessvertretern am 7. Oktober 2003 zugestellte Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 2003 (10 Sa 104/02).
- VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03 Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 07. November 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen das seinen Prozessvertretern am 07. Oktober 2003 zugestellte Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 04. September 2003 (10 Sa 104/02).
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 31-IV-03 : I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am Montag, dem 07. Juli 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2003 (10 Sa 104/02), soweit darin ein den Vorsitzenden Richters der 10. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts betreffendes Befangenheitsgesuch zurückgewiesen wurde.
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 64-IV-02 Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 29. November 2002 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2002 (10 Sa 104/02), mit welchem die Ablehnung des Vorsitzenden Richters der 10. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen wurde.
- VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 32-IV-0
Beschwerde gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Richters; Erforderlichkeit …
Der Beschwerdeführer wendet sich mit am 07. Juli 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangener Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2003 (10 Sa 104/02), soweit darin die Ablehnung des Vorsitzenden Richters der 10. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen wurde. - VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 32-IV-03 Der Beschwerdeführer wendet sich mit am 07. Juli 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangener Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2003 (10 Sa 104/02), soweit darin die Ablehnung des Vorsitzenden Richters der 10. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen wurde.
- VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 9-IV-02 Dort ist der Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 10 Sa 104/02 insoweit noch anhängig.