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   LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16 (6)   

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LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16 (6) (https://dejure.org/2017,39006)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06.07.2017 - 4 Ta 162/16 (6) (https://dejure.org/2017,39006)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 4 Ta 162/16 (6) (https://dejure.org/2017,39006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    §§ 46 Abs. 2 Satz 3, ... 78 Satz 1 ArbGG, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 567 ff. ZPO, § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 a ZPO, § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO, § 44 Abs. 1 SGB V, § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 47 SGB V, § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 47 b SGB V, § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, § 115 Abs. 2 ZPO, Nr. 8614 KVGKG, §§ 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 S. 1 ArbGG, §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 568 Satz 1, 127 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerbstätigenfreibetrag bei der Prozesskostenhilfe; Versagung der Abzugsfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbstätigenfreibetrag bei der Prozesskostenhilfe; Versagung der Abzugsfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hinaus

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchst. b)
    Erwerbstätigenfreibetrag bei der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16
    In diesem Fall hat das Krankengeld keinen Bezug zur Erwerbstätigkeit und damit zum Erwerbseinkommen (vgl. BAG, 22.04.2009, 3 AZB 90/08, Juris, Rn. 6 f.).

    Das Gesetz geht davon aus, dass derartige Aufwendungen solange anfallen, wie der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht (vgl. BAG, 22.04.2009, 3 AZB 90/08, Juris, Rn. 8 f.).

    Dem hat sich auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - zitiert in Juris) im Ergebnis angeschlossen und in seiner Entscheidung vom 15.12.2016 - 8 AZB 35/16 - klargestellt, dass bei dem Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht darauf ankommt, ob nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis begründet worden ist.

    Vielmehr ist der Entscheidung zu entnehmen, dass neben der Berechnungsgrundlage auch ein Bezug zur Erwerbstätigkeit gegeben sein muss (vgl. BAG 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - Rn. 7, letzter Satz).

    Dabei geht es um nicht näher spezifizierbare und damit zu pauschalierende Aufwendungen, für die das Gesetz davon ausgeht, dass sie solange anfallen, wie der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht (BAG 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - Rn. 9 m. w. N.).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in dem genannten Beschluss unter Bezugnahme auf die Systematik des Krankengeldrechts angenommen hat, solange der Arbeitnehmer Krankengeld erhalte, das sich nach § 47 SGB V anhand seines Einkommens berechne, müsse davon ausgegangen werden, dass er aktiv im Erwerbsleben stehe (BAG 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - Rn. 9), ist dies begrenzt auf die Fälle zu verstehen, in denen ein Arbeitsverhältnis besteht.

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Ratenzahlung, Höhe der, Abänderung,

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16
    Vielmehr kommt ein Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist (vgl. LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09 - Juris, Rn. 9; LAG Köln, 20.10.2014 - 1 Ta 324/14 - Juris Rn. 6 f.; LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2001 - 11 Ta 265/11 - Juris, Rn. 15; LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2010 - 2 Ta 91/10 - Juris, Rn. 12; offen gelassen von LAG SchleswigHolstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15 - Juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16
    Dementsprechend kommt es auf mit der Erwerbstätigkeit verbundene Mehraufwendungen an (vgl. auch, bezogen auf die Steuerfreiheit des Existenzminimums, BVerfG 25.09.1992 - 2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91 - zu C I 3 a der Gründe, BVerfGE 87, 153 ).
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09

    Erwerbstätigenfreibetrag bei Bezug von Krankengeld im Rahmen der

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16
    Vielmehr kommt ein Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist (vgl. LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09 - Juris, Rn. 9; LAG Köln, 20.10.2014 - 1 Ta 324/14 - Juris Rn. 6 f.; LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2001 - 11 Ta 265/11 - Juris, Rn. 15; LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2010 - 2 Ta 91/10 - Juris, Rn. 12; offen gelassen von LAG SchleswigHolstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15 - Juris, Rn. 21).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2010 - 2 Ta 91/10

    Prozesskostenhilfe - Fahrtkosten zur Arbeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16
    Vielmehr kommt ein Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist (vgl. LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09 - Juris, Rn. 9; LAG Köln, 20.10.2014 - 1 Ta 324/14 - Juris Rn. 6 f.; LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2001 - 11 Ta 265/11 - Juris, Rn. 15; LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2010 - 2 Ta 91/10 - Juris, Rn. 12; offen gelassen von LAG SchleswigHolstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15 - Juris, Rn. 21).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2011 - 11 Ta 265/11

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeldbezug

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16
    Vielmehr kommt ein Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist (vgl. LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09 - Juris, Rn. 9; LAG Köln, 20.10.2014 - 1 Ta 324/14 - Juris Rn. 6 f.; LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2001 - 11 Ta 265/11 - Juris, Rn. 15; LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2010 - 2 Ta 91/10 - Juris, Rn. 12; offen gelassen von LAG SchleswigHolstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15 - Juris, Rn. 21).
  • LAG Köln, 20.10.2014 - 1 Ta 324/14

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens für die Prozesskostenhilfe bei Bezug von

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16
    Vielmehr kommt ein Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist (vgl. LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09 - Juris, Rn. 9; LAG Köln, 20.10.2014 - 1 Ta 324/14 - Juris Rn. 6 f.; LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2001 - 11 Ta 265/11 - Juris, Rn. 15; LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2010 - 2 Ta 91/10 - Juris, Rn. 12; offen gelassen von LAG SchleswigHolstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15 - Juris, Rn. 21).
  • LAG Nürnberg, 15.02.2019 - 2 Ta 10/19

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld

    Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO kann nicht vom Einkommen abgesetzt werden, wenn der Antragsteller Krankengeld bezieht, das Arbeitsverhältnis beendet ist und ein neues nicht begründet worden ist (wie LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16 (6) unter Bezugnahme auf BAG 15.12.2016 - 8 AZB 35716).

    Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO kann jedoch nicht vom Einkommen abgesetzt werden, wenn der Antragsteller Krankengeld bezieht, das Arbeitsverhältnis beendet ist und ein neues nicht begründet worden ist (LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16 (6) unter Bezugnahme auf BAG vom 15.12.2016 - 8 AZB 35716 und vom 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 sowie zahlreichen weiteren Nachweisen).

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