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   LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19   

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https://dejure.org/2019,33367
LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19 (https://dejure.org/2019,33367)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06.08.2019 - 3 Sa 135/19 (https://dejure.org/2019,33367)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 06. August 2019 - 3 Sa 135/19 (https://dejure.org/2019,33367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 TVG
    Tarifliche Eingruppierung - Kassiererin Lebensmittelmarkt - Tarifvertrag Konsum-Tarifgemeinschaft Sachsen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Sinne einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Eingruppierungssystematik im ETV Konsum; Erfüllung der Anforderungen der Entgeltgruppe; Anwendung des Tätigkeitsbeispiels "Kassiererinnen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Sinne einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Eingruppierungssystematik im ETV Konsum; Erfüllung der Anforderungen der Entgeltgruppe; Anwendung des Tätigkeitsbeispiels "Kassiererinnen"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 33/09

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19
    Eines Rückgriffs auf die vorangestellten (allgemeinen) Gruppenmerkmale bedarf es auch nicht deshalb, weil das maßgebliche Tätigkeitsbeispiel "Kassiererinnen" selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, oder dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Entgeltgruppen genannt ist und damit als Kriterium für die Anforderungserfüllung einer bestimmten Entgeltgruppe ausscheidet (vgl. hierzu z. B. BAG, Urteil vom 22.09.2010 - 4 AZR 33/09 - Rz. 23, m. w. N., zitiert nach Juris).

    Es handelt sich vielmehr um einen branchenspezifischen Begriff, der so angewendet werden muss, wie er im Handels- und Wirtschaftsleben verstanden wird und den Anschauungen der beteiligten Berufskreise und dem Handelsbrauch (§ 346 HGB ) entspricht (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2010 - 4 AZR 33/09 - Rz. 28, m. w. N., zitiert nach Juris).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19
    Dies ist nicht nur im Bereich des öffentlichen Dienstes, sondern auch für die Privatwirtschaft anerkannt (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 17.04.2003 - 8 AZR 482/01 - Rz. 38, m. w. N., zitiert nach Juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 17.04.2003 (- 8 AZR 482/01 - Rz. 52, zitiert nach Juris) zu der nahezu wortgleichen Regelung des § 11 Ziff. 2 des Manteltarifvertrages für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des Einzelhandels in ... vom 13.01.1994 entschieden, dass aus deren Wortlaut nicht der Schluss gezogen werden könne, dass die von den Tarifvertragsparteien selbst aufgestellten Tätigkeitsbeispiele für die Eingruppierung nicht maßgeblich sein sollten, denn ansonsten sei nicht ersichtlich, welchen Regelungsgehalt die Tätigkeitsbeispiele haben sollten.

  • LAG Sachsen, 08.09.2016 - 6 Sa 365/15

    Eingruppierung einer Kassiererin an einer Scannerkasse nach dem Tarifvertrag zu

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19
    Die Bezeichnung als "Erste" verdeutlicht vielmehr eine mit Überwachungs- und Kontrollaufgaben verbundene Heraushebung gegenüber den "normalen" Kassiererinnen, wie sie in der Entgeltgruppe G III genannt sind (so auch die 6. Kammer des Sächs. LAG im Urteil vom 08.09.2016 - 6 Sa 365/15 - Rz. 68, zitiert nach Juris; anders noch Sächs. LAG , Urteil vom 28.11.2014 - 3 Sa 226/14 - Rz. 77, zitiert nach Juris).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04

    Nichtzulassungsbeschwerde; Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19
    Letzteres richtet sich im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren nicht nach §§ 530 f. ZPO , sondern nach § 67 ArbGG (vgl. BAG, Beschluss vom 15.02.2005 - 9 AZN 892/04 - Rz. 25, m. w. N., NZA 2005, 484, 486).
  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 251/15

    Eingruppierung eines Maschinisten

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen sind die Anforderungen einer Entgeltgruppe regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Vergütungsgruppe genannten Beispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. z. B. Urteil vom Urteil vom 24.08.2016 - 4 AZR 251/15 - Rz. 19, m. w. N., NZA 2016, 1472, 1474).
  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19
    Eine Bezifferung der Forderung ist entbehrlich, wenn sie dem Schuldner der Höhe nach bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (so BAG, Urteil vom 26.09.2017 - 1 AZR 717/15 - Rz. 36, m. w. N., NZA 2018, 803, 806).
  • LAG Sachsen, 28.11.2014 - 3 Sa 226/14

    Tarifvertrag zu Entgelten, Sonderzahlungen und Ausbildungsvergütungen für die

    Auszug aus LAG Sachsen, 06.08.2019 - 3 Sa 135/19
    Die Bezeichnung als "Erste" verdeutlicht vielmehr eine mit Überwachungs- und Kontrollaufgaben verbundene Heraushebung gegenüber den "normalen" Kassiererinnen, wie sie in der Entgeltgruppe G III genannt sind (so auch die 6. Kammer des Sächs. LAG im Urteil vom 08.09.2016 - 6 Sa 365/15 - Rz. 68, zitiert nach Juris; anders noch Sächs. LAG , Urteil vom 28.11.2014 - 3 Sa 226/14 - Rz. 77, zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 280/20

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

    Im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren richtet sich die Zulässigkeit von neuem Tatsachvortrag nicht nach §§ 530 f. ZPO, sondern nach § 67 ArbGG (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 2 AZR 574/18, Rn. 13, juris; BAG, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 9 AZN 892/04, Rz. 25 m. w. N., NZA 2005, 484, 486; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 6. August 2019 - 3 Sa 135/19, Rn. 125, juris).
  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 692/19

    Zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste, Sozialplan,

    Im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren richtet sich die Zulässigkeit von neuem Tatsachvortrag nicht nach §§ 530 f. ZPO, sondern nach § 67 ArbGG (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 2 AZR 574/18, Rn. 13, juris; BAG, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 9 AZN 892/04, Rz. 25 m. w. N., NZA 2005, 484, 486; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 6. August 2019 - 3 Sa 135/19, Rn. 125, juris).
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