Rechtsprechung
LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 117 Abs. 1, 2 BetrVG, § ... 117 Abs. 2 BetrVG, §§ 87 Abs. 1, 91, 95, 97, 99, 112, 112 a BetrVG, Richtlinie 2002/14/EG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 81 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 87 ZPO, § 88 Abs. 2 ZPO, § 117 BetrVG, § 117 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, §§ 7 ff. BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens
- rechtsportal.de
BetrVG § 117
Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 04.03.2016 - 12 BV 53/15
- LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
- BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 18.12.2008 - C-306/07
Ruben Andersen - Unterrichtung der Arbeitnehmer - Richtlinie 91/533/EWG - Art. 8 …
Auszug aus LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
Dem Betriebsrat ist zuzugestehen, dass die Richtlinie 2002/14/EG verlangt, dass durch geeignete Rechts- und Verwaltungsvorschriften sichergestellt werden muss, dass alle Arbeitnehmer der Europäischen Union in vollem Umfang den Schutz der Richtlinie in Anspruch nehmen können, auch wenn sie keiner Gewerkschaft angehören (vgl. EuGH, Urteil vom 18.12.2008 - C-306/07 - Ruben Andersen/Kommunernes Landsforening, Rz. 26, NZA 2009, 95, 96). - BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 23/14
Beschlussverfahren - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
Auszug aus LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (so BAG, Beschluss vom 24.02.2016 - 7 ABR 23/14 - Rz. 12, m. w. N., NZA 2016, 567, 568). - BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse
Auszug aus LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
Er betrifft kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltenden § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 ABR 19/14 - Rz. 13, NZA 2016, 909, 910).
- BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb
Auszug aus LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
Eines Nachweises der Ordnungsmäßigkeit der erstinstanzlichen Bevollmächtigung bedurfte es gemäß § 88 Abs. 2 ZPO nicht, da die Beteiligten zu 1. bis 6. zu keinem Zeitpunkt bestritten haben, dass die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates erstinstanzlich ordnungsgemäß bevollmächtigt worden sind (vgl. BAG, Beschluss vom 15.10.2014 - 7 ABR 74/12 - Rz. 14, NZA 2015, 560, 561). - BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit
Auszug aus LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Beschluss vom 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 - Rz. 26, zitiert nach Juris) ist eine Betriebsratswahl nichtig bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht. - BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13
Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen
Auszug aus LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
Hiervon geht das Bundesarbeitsgericht in Kenntnis der hiergegen in Literatur und Rechtsprechung erhobenen Bedenken auch in neuerer Zeit unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung weiterhin aus (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.2015 - 1 ABR 59/13 - Rz. 31, m. w. N., zitiert nach Juris). - BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit
Auszug aus LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16
Nach den auch im Beschlussverfahren geltenden Vorschriften des § 81 ZPO i. V. m. § 46 Abs. 2 ArbGG ermächtigt die einmal erteilte Prozessvollmacht im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87 ZPO - zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. BAG, Beschluss vom 15.10.2014 - 7 ABR 53/12 - Rz. 12, NZA 2015, 1014, 1015).
- BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der …
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. November 2016 - 3 TaBV 16/16 - wird als unzulässig verworfen. - LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18
Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete …
§ 117 Absatz 2 BetrVG schließt die Errichtung eines Betriebsrats für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen aus (LAG Sachsen 8. November 2016 - 3 TaBV 16/16 - Rn. 33-34; LAG Berlin-Brandenburg 30. Oktober 2009 - 6 TaBVGa 2284/09 - zu Ziffer 2.4.2.1.2 der Gründe;… Bundesarbeitsgericht 5. November 1985 - 1 ABR 56/83 - Rn. 29).Ob diese "besser oder schlechter" als die im BetrVG enthaltenen Regelungen ist, hängt vom Inhalt des Tarifvertrages ab.§ 117 Abs. 2 BetrVG ist mit der Richtlinie 2002/14/EG vereinbar (LAG Sachsen 8. November 2016 - 3 TaBV 16/16 - Rn. 36, 37; LAG Berlin-Brandenburg 30. Oktober 2009 - 6 TaBVGa 2284/09 - zu Ziffer 2.4.2.1.2.1 der Gründe;… Hessisches Landesarbeitsgericht 19. September 2006 -4/9 TaBV 56/06- Rn. 27;… GK-Franzen, BetrVG, 10. Auflage, § 117 Rn. 10;… Richardi-Forst, BetrVG, 16. Auflage, § 117 Rn. 2;… im Ergebnis wohl auch -allerdings ohne nähere Begründung-: Bundesarbeitsgericht 17. März 2015 - 1 ABR 59/13 - Rn. 31).
- LAG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 TaBV 3/17
Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen?
Ähnlich "augenfällig" wie in dem vorgenannten Fall und deshalb nichtig war es, dass Mitglieder einer LPG im Mai 1991 und damit zu einem Zeitpunkt, als sie von Rechts wegen noch keine Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG waren, einen Betriebsrat wählten (vgl. BAG, Urteil vom 16. Februar 1995 - 8 AZR 714/93 -, juris), oder dass das Bodenpersonal und das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens entgegen § 117 BetrVG einen gemeinsamen Betriebsrat wählten (vgl. Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - 3 TaBV 16/16 -, Rn. 32, juris).