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   LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20   

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LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20 (https://dejure.org/2022,43818)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2022 - 9 Sa 405/20 (https://dejure.org/2022,43818)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 9 Sa 405/20 (https://dejure.org/2022,43818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O § 22 ; TVöD -VKA § 12
    Arbeitsentgelt; Tarifliche Einstufung - Eingruppierung einer Gesundheitsaufseherin/Hygieneinspektorin

  • rechtsportal.de

    BAT-O § 22 ; TVöD -VKA § 12
    Arbeitsentgelt; Tarifliche Einstufung - Eingruppierung einer Gesundheitsaufseherin/Hygieneinspektorin

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klageänderung im Zivilprozess; Tarifliche Eingruppierungssystematik nach § 22 BAT-O; Bestimmung des Arbeitsvorgangs als Bezugspunkt der tariflichen Eingruppierung; Prägender Einfluss einer Teiltätigkeit auf die tarifliche Bewertung der Gesamttätigkeit; Tätigkeit als ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81

    Eingruppierung eines Gesundheitsaufsehers - Schwierige Aufgaben - Fachkenntnisse

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    (ebenso zum Schulhausmeister, vgl. BAG 09. September 2020 - 4 AZR 161/20, juris; wohl noch anders im Urteil vom 19.10.1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975: dort hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines kommunalen Gesundheitsaufsehers in der Seuchenbekämpfung die Frage des Arbeitsvorgangs offengelassen.

    Bei den Vergütungsgruppen VIb Fg. 17, Vc Fg. 14 und Vb Fg. 13 handelt es sich nicht um "echte Aufbaufallgruppen", gleichwohl besteht ein innerer Zusammenhang, weil sie zunehmend höhere Anforderungen stellen (vgl. BAG, Urteil v. 19.10.1983 - 4 AZR 340/81 - juris).

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    Ergänzend dazu geht das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 9. September 2020 ( 4 AZR 161/20, juris) u.a. von folgendem Leitsatz aus:.

    (ebenso zum Schulhausmeister, vgl. BAG 09. September 2020 - 4 AZR 161/20, juris; wohl noch anders im Urteil vom 19.10.1983 - 4 AZR 340/81 - AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT 1975: dort hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines kommunalen Gesundheitsaufsehers in der Seuchenbekämpfung die Frage des Arbeitsvorgangs offengelassen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 2 Sa 170/21

    Überleitung - Entgeltordnung TVöD-VKA - Versäumung der Antragsfrist -

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    Die Überleitung in diese neue Entgeltordnung erfolgt dabei gemäß § 29a Abs. 1 TVÜ -VKA unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe, in die der Beschäftigte am 31.12.2016 nach dem für die tarifliche Eingruppierung im öffentlichen Dienst geltenden Grundsatz der Tarifautomatik eingruppiert ist (vgl. Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. Januar 2022 - 2 Sa 170/21 -, juris).

    Fehlt es an einem innerhalb der Ausschlussfrist (01.01.2017 31.12.2017) gestellten Antrag, scheitert eine höhere Eingruppierung unabhängig davon, ob sich nach der Anlage 1 - Entgeltordnung zum TVöD -VKA eine höhere Entgeltgruppe ergibt, bereits an der unterlassenen Antragstellung (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. Januar 2022 - 2 Sa 170/21 -, juris).

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    An diesen Voraussetzungen fehlt es, wenn er den Arbeitgeber nur um eine "Überprüfung" der Eingruppierung bittet (BAG, Urteil vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16, BeckRS 2018, 8962).

    Nur dann sind die Beschäftigten in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TVöD -VKA ergibt (vgl. zum Ganzen BAG, Urteil vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rz. 17 ff., m. w. N., zitiert nach Juris, zu den vergleichbaren Vorschriften des TVÜ-Bund ).

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    Ist dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne Weiteres errechenbar, entfällt auch die Verpflichtung, die Forderung in ungefährer Höhe beziffern zu müssen (BAG, Urteil vom 30.03.1989 - 6 AZR 769/85, BeckRS 2009, 66423; BAG, Urteil vom 18.02.2016 - 6 AZR 628/14, BeckRS 2016, 68160).

    Nicht auf unveränderter Lage beruhen eigenständige Ansprüche, die auf einem anderen Lebenssachverhalt beruhen (vgl. BAG, Urteil vom 18.02.2016 - 6 AZR 628/14, BeckRS 2016, 68160; Bredemeier/Neffke/Gerretz, 6. Aufl. 2022, TVöD § 37 Rn. 21-24).

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    Es kann offenbleiben, ob sie sachdienlich ist, weil die Klageänderung jedenfalls nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat (vgl. dazu BAG 25.01.2005, NZA 2005, 1365 (1368); GK -ArbGG/Vossen Rn. 78).

    Soweit § 67 ArbGG nicht eingreift, weil die Angriffs- und Verteidigungsmittel aufgrund des neuen Streitgegenstands im Berufungsverfahren im Verfahren vor dem Arbeitsgericht noch nicht vorzubringen waren, sind sie jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn sie den Rechtsstreit nicht verzögern (BAG, Urteil vom 25.01.2005, NZA 2005, 1365 (1368); BeckOK ArbR/Klose, 66. Ed. 1.12.2022, ArbGG § 67 Rn. 23).

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 450/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    2Der Antrag kann nur bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirkt auf den 1. Januar 2017 zurück; Die Tarifvertragsparteien haben es damit der Entscheidung bzw. Wahl des jeweiligen Beschäftigten überlassen, nach Abwägung der Vor- und Nachteile des Eintritts in die neue Entgeltordnung mit diesem eventuell verbundene Entgeltnachteile in Kauf zu nehmen oder solche gerade zu vermeiden (BAG, Urteil vom 19.11.2020 - 6 AZR 450/19, BeckRS 2020, 41410 Rn. 29, beck-online).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Aufbaufallgruppen sogar für die jeweils niedrigeren, wobei dort eine summarische Prüfung ausreichend ist, wenn die Parteien die Tätigkeit des Arbeitnehmers als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Fallgruppen als erfüllt erachtet (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06. Juni 1984, 4 AZR 203/83 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 155/21

    Vergütung eines Revisors bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung einer Vergütung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40 mwN., juris; alles Vorstehende: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2022 - 7 Sa 155/21 -, Rn. 208, juris).
  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 142/19

    Eingruppierung eines Leitstellendisponenten - Stellenbeschreibung und Bestimmung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20
    Ausgehend vom Vortrag der Parteien, wonach jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt die Tätigkeit der Klägerin den Darstellungen in der Arbeitsplatzbeschreibung aus dem Jahr 2011 entsprach (vgl. zur Bedeutung der Stellenbeschreibung bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge BAG 10. Juni 2020 - 4 AZR 142/19 - Rn. 15), die wiederrum im Wesentlichen (wenn auch nicht hinsichtlich der Zeitanteile) der Stellenbeschreibung aus dem Jahr 2002 mit Ausnahme der dortigen Nr. 5 entspricht, ist die Klägerin zu 100 % ihrer Arbeitszeit als Gesundheitsaufseherin tätig geworden.
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 485/89

    Eingruppierung: Fernmelderevisor

  • BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 20/97

    Eingruppierung: "Sachgebietsleiter" beim Amt für Wiedergutmachung

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03

    Korrigierende Rückgruppierung Schlossbereichsleiter

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04

    Nichtzulassungsbeschwerde; Berufungsverfahren

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

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