Rechtsprechung
LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Schadensersatzansprüche gegen eine Finanzdirektorin wegen Überweisung von Geldmitteln infolge einer Täuschung durch Trickbetrug
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Haftung von Arbeitnehmern bestätigt
Besprechungen u.ä.
- arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitnehmerin zum Schadensersatz in Höhe von 150.000 EUR verurteilt
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 04.10.2016 - 13 Ca 895/16
- LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
- BAG - 8 AZR 379/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober …
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
Der betriebliche Charakter der Tätigkeit geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer bei der Durchführung der Tätigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Verhaltenspflichten verletzt, auch wenn ein solches Verhalten grundsätzlich nicht im Interesse des Arbeitgebers liegt (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - Rz. 14, m.w.N., NZA 2011, 345, 347).Eine feste, summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung gibt es nicht, sie festzulegen wäre dem Gesetzgeber vorbehalten (vgl. BAG, Urteile vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - Rz. 25, m.w.N., NZA 2011, 345, 348 …und vom 15.11.2012 - 8 AZR 705/11 - Rz. 26 ff., m.w.N., zitiert nach Juris).
(aa) Unter Berücksichtigung, dass sich das Verschulden des Schädigers sowohl auf die pflichtverletzende Handlung als auch auf den Eintritt des Schadens beziehen muss (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - Rz. 20, m.w.N., NZA 2011, 345, 347), fällt der Beklagten insgesamt (nur) grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11
Arbeitnehmerhaftung - Trunkenheitsfahrt - grobe Fahrlässigkeit - …
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten können zu berücksichtigen sein (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2012 - 8 AZR 705/11 - Rz. 25, m.w.N., zitiert nach Juris).Eine feste, summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung gibt es nicht, sie festzulegen wäre dem Gesetzgeber vorbehalten (…vgl. BAG, Urteile vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - Rz. 25, m.w.N., NZA 2011, 345, 348 und vom 15.11.2012 - 8 AZR 705/11 - Rz. 26 ff., m.w.N., zitiert nach Juris).
- ArbG Chemnitz, 04.10.2016 - 13 Ca 895/16
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 04.10.2016 - 13 Ca 895/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin vom Schadenersatzanspruch der ...GmbH in Höhe von 150.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2017 freizustellen.das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 04.10.2016 - 13 Ca 895/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
Haftung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
(a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG GS, Beschluss vom 27.09.1994 - GS 1/89 (A) - NZA 1994, 1083 ) ist die Haftung des Arbeitnehmers in entsprechender Anwendung von § 254 BGB bei allen Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind, begrenzt. - OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 39/96
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
Als Erfüllungsgehilfe wird tätig, wer auf Veranlassung des Geschäftsherrn Aufgaben wahrnimmt, die nach dem Vertrag dem Geschäftsherrn als Schuldner obliegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997 - 24 U 39/96 - Rz. 6, zitiert nach Juris). - BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10
Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung …
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
Ein Zahlungsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner besteht grundsätzlich nicht (so BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 144/10 - Rz. 21, m.w.N., zitiert nach Juris). - BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
Schadensersatz - Asbestbelastung
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
Dabei ist es jedoch erforderlich, dass die schuldhafte Handlung des als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers handelnden Mitarbeiters in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben steht, die der Arbeitgeber ihm als Erfüllungsgehilfen zugewiesen hat (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.2011 - 8 AZR 769/09 - Rz. 46, zitiert nach Juris). - BGH, 15.03.2012 - III ZR 148/11
Zur Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres …
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
In diesem Rahmen haftet der Arbeitgeber selbst dann, wenn die Hilfsperson seinen Weisungen oder Interessen vorsätzlich zuwiderhandelt (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2012 - III ZR 148/11 - Rz. 19, m.w.N., zitiert nach Juris). - BGH, 19.03.2013 - XI ZR 46/11
Vermittelter Kredit zu Finanzierung einer Kapitalanlage: Treuwidriges Verhalten …
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
Maßgeblich ist der konkrete Pflichtenkreis, der durch Art und Inhalt des zwischen Schuldner und Gläubiger bestehenden Schuldverhältnisses bestimmt wird (so BGH, Urteil vom 19.03.2013 - XI ZR 46/11 - Rz. 17, m.w.N., zitiert nach Juris). - BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12 - Rz. 55, m.w.N., zitiert nach Juris) wird die haftungsrechtliche Zurechnung nicht schlechthin dadurch ausgeschlossen, dass außer der in Rede stehenden Verletzungshandlung noch weitere Ursachen zur Rechtsgutsverletzung beigetragen haben. - BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14
Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten