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   LAG Sachsen, 14.01.1998 - 2 Sa 684/97   

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https://dejure.org/1998,6822
LAG Sachsen, 14.01.1998 - 2 Sa 684/97 (https://dejure.org/1998,6822)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 14.01.1998 - 2 Sa 684/97 (https://dejure.org/1998,6822)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 2 Sa 684/97 (https://dejure.org/1998,6822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung einer Zusatzrente; Bedeutung der Anrechnungsregelung in § 5 Abs. 2 Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 09.03.1954 (Anordnung 54); Anzuwendende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzrente nach Anordnung 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54

    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.01.1998 - 2 Sa 684/97
    Gemeint sind damit alle Ansprüche aus privatrechtlichen Dienstverhältnissen (BAG vom 10.05.1955 - 2 AZR 7/54 -, AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Insofern ist die Verjährungsfrist keine andere wie bei Ruhegehaltsansprüchen (vgl. BAG vom 10.05.1955, a.a.O.; BAG vom 29.07.1966 - 3 AZR 20/66 -, AP Nr. 115 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 29.04.1994 - 3 AZB 18/93

    Anordnung 1954 - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.01.1998 - 2 Sa 684/97
    Ansprüche aus der Anordnung 54 sind nach der Rechtsprechung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (BAG vom 29.04.1994 - 3 AZB 18/93 [A] -, unter B 3 der Gründe, AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1979), resultieren demgemäß aus einem privaten Dienstverhältnis.
  • BAG, 29.07.1966 - 3 AZR 20/66

    Unterhaltsvergleich - Nettoruhegehaltsbeträge - Abtretung - Ermittlung des

    Auszug aus LAG Sachsen, 14.01.1998 - 2 Sa 684/97
    Insofern ist die Verjährungsfrist keine andere wie bei Ruhegehaltsansprüchen (vgl. BAG vom 10.05.1955, a.a.O.; BAG vom 29.07.1966 - 3 AZR 20/66 -, AP Nr. 115 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BGH, 14.05.1964 - II ZR 191/61
    Auszug aus LAG Sachsen, 14.01.1998 - 2 Sa 684/97
    Mit "Renten" meint § 197 BGB die Leibrente (§§ 759 ff., die Schadensersatzrente (§ 84 3 BGB ), die Überbaurente (§ 912 Abs. 2 BGB ), die Notwegrente (§ 917 Abs. 2 BGB ) sowie die rückständigen Leistungen aus einer Reallast oder einer Rentenschuld (§§ 1107, 1199 BGB ), vgl. statt vieler Palandt/Heinrichs, BGB , 57. Auflage, § 157 Rdnr. 7. Und mit "Ruhegehalten" meint § 197 BGB die vertraglichen Versorgungsansprüche von Organen von Kapitalgesellschaften oder ihrer Hinterbliebenen (vgl. BGH vom 14.05.1964 - II ZR 191/61 -, NJW 1964, 1620).
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