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   LAG Sachsen, 17.03.2017 - 2 TaBV 33/16   

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https://dejure.org/2017,50844
LAG Sachsen, 17.03.2017 - 2 TaBV 33/16 (https://dejure.org/2017,50844)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.2017 - 2 TaBV 33/16 (https://dejure.org/2017,50844)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 17. März 2017 - 2 TaBV 33/16 (https://dejure.org/2017,50844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Form der Vereinbarung des vereinfachten Wahlverfahrens zur Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 4/57

    Gruppenwahl - Betriebsratsmitglieder - Ersatzmänner - Betriebsrat - Ungerade Zahl

    Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2017 - 2 TaBV 33/16
    Diesen Wunsch respektiert der Gesetzgeber, wenn er bei einem nachträglichen Absinken dieser Zahl Neuwahlen vorschreibt (BAG vom 11. April 1958 - 1 ABR 4/57 - Juris zur wortidentischen Regelung des § 22 Abs. 1 b BetrVG 1952 ).

    Denn wenn dort die Rede davon ist, dass die nächst niedrigere Betriebsgröße zugrunde zu legen sei, so schließt das nicht aus, in Fällen, in denen dies notwendig ist, auch noch weiter hinunterzugehen (BAG vom 11. April 1958, a. a. O. zu der mit Ausnahme einer Bezugnahme auf § 9 BetrVG 1952 mit § 11 BetrVG in der seit 28. Juli 2001 geltenden Fassung wortidentischen Regelung in § 11 BetrVG 1952 ).

    Ist es hiernach möglich, auch über die Vorschrift des § 11 BetrVG hinaus die Stärke des Betriebsrates zu vermindern, wie das z. B. der Fall sein kann, wenn mehrere Vorschlagslisten innerhalb einer Gruppe zusammen nicht die im Gesetz vorgesehene Zahl von Vorschlägen enthalten, so folgt hieraus, dass auch der Umstand die Anfechtbarkeit nicht begründet, dass etwa eine Vorschlagsliste lediglich vier Namen enthalten hat (so in dem vom BAG [vom 11. April 1958, a. a. O.] zu beurteilenden Sachverhalt) oder durch Ablehnung der Wahl, wie hier - weniger als fünf Gewählte verbleiben.

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