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   LAG Sachsen, 18.10.2019 - 5 Sa 181/18   

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https://dejure.org/2019,64385
LAG Sachsen, 18.10.2019 - 5 Sa 181/18 (https://dejure.org/2019,64385)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2019 - 5 Sa 181/18 (https://dejure.org/2019,64385)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2019 - 5 Sa 181/18 (https://dejure.org/2019,64385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst - sonstige Beschäftigte - entsprechende Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung der Beschäftigten im sozialpsychiatrischen Dienst; Eingruppierung bei Überleitung des BAT auf den TVöD ; Antrag auf Höhergruppierung gemäß § 29b TVÜ -VKA; Beanstandung der Richtigkeit der Eingruppierung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingruppierung der Beschäftigten im sozialpsychiatrischen Dienst; Eingruppierung bei Überleitung des BAT auf den TVöD; Antrag auf Höhergruppierung gemäß § 29b TVÜ-VKA; Beanstandung der Richtigkeit der Eingruppierung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.10.2019 - 5 Sa 181/18
    Eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung findet aufgrund der Überleitung in die Entgeltordnung für den Bereich VKA nicht statt (BAG, Urteil vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - AP Nr. 3 zu § 56 TVöD ).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.10.2019 - 5 Sa 181/18
    Sie bestimmt den Streitgegenstand (BAG, Urteil vom 14.09.2016 - 4 AZR 456/14 - AP Nr. 4 zu § 17 TVöD ).
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.10.2019 - 5 Sa 181/18
    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, dass "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall "entsprechende Tätigkeiten" ausüben, gleichwohl - anders als ein Mitarbeiter mit der in der 1. Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Fähigkeiten und Erfahrungen bzw. Erfahrung fehlen (BAG, Urteil vom 17.01.1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt; BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 105/99 - n. v.).
  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99

    Eingruppierung: Mitarbeiterin in neurologischem REHA-Zentrum

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.10.2019 - 5 Sa 181/18
    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, dass "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall "entsprechende Tätigkeiten" ausüben, gleichwohl - anders als ein Mitarbeiter mit der in der 1. Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Fähigkeiten und Erfahrungen bzw. Erfahrung fehlen (BAG, Urteil vom 17.01.1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt; BAG, Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 105/99 - n. v.).
  • BAG, 05.05.2021 - 4 AZR 666/19

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auf die Revision der Klägerin wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 2019 - 5 Sa 181/18 - hinsichtlich des Zahlungsantrags und soweit die Klägerin mit dem Antrag zu 1. die Feststellung einer Vergütungsverpflichtung des Beklagten nach Entgeltgruppe S 12 TVöD-BT-V begehrt aufgehoben.
  • LAG Hamm, 06.07.2022 - 3 Sa 1524/21
    Es wäre nicht nachzuvollziehen, einem Mitarbeiter, der nach den bisher geltenden Eingruppierungsbestimmungen fehlerhaft eingruppiert ist, die Möglichkeit der Höhergruppierung auf der Grundlage der Entgeltordnung zu versagen (LAG Sachsen, 18.10.2019, 5 Sa 181/18, Rn. 80).
  • LAG Hamm, 30.03.2022 - 3 Sa 1049/21

    Tarifliche Eingruppierungssystematik im TVöD -VKA; Arbeitsvorgang als

    Es wäre nicht nachzuvollziehen, einem Mitarbeiter, der nach den bisher geltenden Eingruppierungsbestimmungen fehlerhaft eingruppiert ist, die Möglichkeit der Höhergruppierung auf der Grundlage der Entgeltordnung zu versagen (LAG Sachsen, 18.10.2019, 5 Sa 181/18, Rn. 80).
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