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   LAG Sachsen, 21.10.2020 - 2 Sa 328/19   

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https://dejure.org/2020,44167
LAG Sachsen, 21.10.2020 - 2 Sa 328/19 (https://dejure.org/2020,44167)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21.10.2020 - 2 Sa 328/19 (https://dejure.org/2020,44167)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 2 Sa 328/19 (https://dejure.org/2020,44167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, §§ 247, 288 Abs. 1 BGB, Anlage 1 zum TVöD, § 307 Satz 1 ZPO, § 1 HRG, § 18 HRG, § 290 ZPO, § 288 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast für die Eingruppierung in eine tarifliche Aufbaufallgruppe Wirkung eines prozessrechtlichen Anerkenntnisses Prozessrechtliches Anerkenntnis und gerichtliches Geständnis

  • rechtsportal.de

    Darlegungslast für die Eingruppierung in eine tarifliche Aufbaufallgruppe Wirkung eines prozessrechtlichen Anerkenntnisses Prozessrechtliches Anerkenntnis und gerichtliches Geständnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungslast für die Eingruppierung in eine tarifliche Aufbaufallgruppe; Wirkung eines prozessrechtlichen Anerkenntnisses; Prozessrechtliches Anerkenntnis und gerichtliches Geständnis

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.10.2020 - 2 Sa 328/19
    Eine pauschale, summarische Prüfung ist ausreichend, soweit die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (BAG vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - Juris).

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (BAG vom 09.12.2015 a. a. O.).

    Erst wenn den jeweils in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmalen der zu vergleichenden Vergütungsgruppen zumindest hinsichtlich der Ausgangsvergütungsgruppe eine im weiteren Sinne (unstreitige) Bewertung einer vergleichbaren Tätigkeit zugrunde liegt, kann der - behauptete - Unterschied der jeweiligen besondere(n) Leistung anhand der genannten Maßstäbe bewertet werden (vgl. BAG vom 09.12.2015 a. a. O.).

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.10.2020 - 2 Sa 328/19
    Es hat vielmehr regelmäßig lediglich zur Folge, dass die anerkennende Partei dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen ist, ohne dass es noch auf die materiell-rechtliche Begründung des Klageanspruchs ankommt (BGH vom 27.05.1981 - IV b ZR 589/80 - Juris m. w. N.).
  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZN 1083/20

    Zutreffende Eingruppierung - Forstrevierleiter

    Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2020 - 2 Sa 328/19 - aufgehoben.
  • SG Ulm, 04.05.2023 - S 13 R 1102/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung einer großen Witwenrente aus der

    Der Rechtsauffassung von einer Doppelnatur des Anerkenntnisses ist nicht (mehr, vgl. BSG, Beschluss vom 10.03.2015 - B 1 KR 1/15 R -, juris m.w.N.) zu folgen (BSG, Urteil vom 08.09.2015 - B 1 KR 1 /15 R - juris Rn. 14 ff. m.w.N.; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2020 - 2 Sa 328/19 -, juris; Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.1981 - IVb ZR 589/80 -, juris).
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