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   LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18 (8)   

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LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18 (8) (https://dejure.org/2018,45518)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2018 - 4 Ta 52/18 (8) (https://dejure.org/2018,45518)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 4 Ta 52/18 (8) (https://dejure.org/2018,45518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 278
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2006 - 2 Ta 268/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Entscheidungsreife, Zeitpunkt, Vermögen,

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18
    Ein wirksamer Prozesskostenhilfeantrag ist erst dann gestellt, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein 04.01.2006 - 2 Ta 268/05 -).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85

    Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18
    § 117 Abs. 2 ZPO verlangt auch in der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe-und Beratungshilferechts im Jahre 2013 geltenden Fassung nicht, dass die Erklärung, um wirksam zu sein, eigenhändig unterschrieben sein muss und im Original vorgelegt wird (so schon BGH 10.07.1985 - IV b ZB 47/85 - und OLG Karlsruhe 07.12.1995 - 2 WF 145/95 - zu § 117 Abs. 2 ZPO a. F.).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18
    Ein Prozesskostenhilfeantrag, der nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt, sondern schriftlich gestellt wird (§ 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO ), muss vom Antragsteller unterschrieben und mit der Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben versehen werden (BGH, Beschluss vom 04.05.1994 - XII ZB 21/94 -, Juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.11.2017 - OVG 11 N 10.17 - Rn. 2, Juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1995 - 2 WF 145/95

    Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18
    § 117 Abs. 2 ZPO verlangt auch in der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe-und Beratungshilferechts im Jahre 2013 geltenden Fassung nicht, dass die Erklärung, um wirksam zu sein, eigenhändig unterschrieben sein muss und im Original vorgelegt wird (so schon BGH 10.07.1985 - IV b ZB 47/85 - und OLG Karlsruhe 07.12.1995 - 2 WF 145/95 - zu § 117 Abs. 2 ZPO a. F.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.05.2017 - 6 Ta 67/17

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Ratenzahlungsanordnung, Erklärung über die

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18
    Ein solches Erfordernis stellt auch die PKHVordruckVO vom 22.01.2014 nicht auf (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.05.2017 - 6 Ta 67/17 - Rn. 14, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 11 N 10.17

    Unterschrift unter einen Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18
    Ein Prozesskostenhilfeantrag, der nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt, sondern schriftlich gestellt wird (§ 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO ), muss vom Antragsteller unterschrieben und mit der Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben versehen werden (BGH, Beschluss vom 04.05.1994 - XII ZB 21/94 -, Juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.11.2017 - OVG 11 N 10.17 - Rn. 2, Juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19

    Vorlage des Beratungshilfe-Berechtigungsscheins im Original bei einer

    Die unterbliebene Anpassung des Antragsformulars an die Verfahrensabläufe des elektronischen Rechtsverkehrs steht indes der elektronischen Übermittlung des Antrags auf Vergütungsfestsetzung nicht entgegen (ebenso Lissner/Dietrich, aaO, Rn. 344 aE; vgl. auch [zur elektronischen Übermittlung eines Prozesskostenhilfe-Erklärungsvordrucks] LAG Sachsen, NZA-RR 2019, 278 m. zust. Anm. Müller; Tiedemann, jurisPR-ArbR 10/2019 Anm. 7).
  • LAG Hamm, 06.12.2021 - 14 Ta 410/21

    Antrag; Computerfax; Erklärung; Formular; Prozesskostenhilfe; Unterschrift;

    Ein vollständig ausgefüllter Erklärungsvordruck kann auch in Form eines elektronischen Dokuments mit eingescannter Unterschrift vorgelegt werden, wenn die Erklärung unzweifelhaft vom Antragsteller stammt und er zu seinen Angaben steht (Sächsisches LAG 25. Oktober 2018 - 4 Ta 52/18 (8) - juris, Rn. 18).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2021 - 5 Ta 15/21

    PKH-Erklärung - Glaubhaftmachung - Originalunterschrift - auswärtiger

    Umstritten ist, ob das Formular im Original unterschrieben sein muss (so BFH, Beschluss vom 24. April 2001 - X B 56/00 - Rn. 10, juris = BFH/NV 2001, 1412; BFH, Beschluss vom 25. Mai 1999 - VII S 13/99 - Rn. 1, juris = BFH/NV 2000, 51; vgl. auch VerfG Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 3/18 - Rn. 12, juris) oder ob die Übermittlung eines elektronischen Dokuments bzw. eines Telefaxes genügt, sofern feststeht, dass die Erklärung von der Partei stammt (so LAG Sachsen, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 4 Ta 52/18 (8) - Rn. 17, juris = NZA-RR 2019, 278; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 6 Ta 67/17 - Rn. 14, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2018 - 4 W 325/18 - Rn. 6, juris = MDR 2018, 829; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. Dezember 1995 - 2 WF 145/95 - Rn. 9, juris = FamRZ 1996, 805; Zöller/Schulzky, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 117, Rn. 23; MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 117 Rn. 19).
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