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   LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20   

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https://dejure.org/2020,46721
LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20 (https://dejure.org/2020,46721)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25.11.2020 - 2 Sa 37/20 (https://dejure.org/2020,46721)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25. November 2020 - 2 Sa 37/20 (https://dejure.org/2020,46721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG, § ... 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 286 ZPO, § 144 ZPO, § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 176 SGB IX, § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 3 Abs. 9 BDSG, § 174 Abs. 3 Satz 3 SGB IX, § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § 91 Abs. 3 Satz 3 SGB IX, § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 97 Abs. 1 ZPO

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung: Häufige Kurzerkrankungen - negative Gesundheitsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20
    Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können indiziell für eine entsprechende künftige Entwicklung sprechen (erste Stufe), BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 - Juris.

    Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen pro Jahr übersteigende Entgeltfortzahlungskosten, zu einer solchen Beeinträchtigung führen (zweite Stufe), BAG vom 25.04.2018 a. a. O. Ist eine Arbeitnehmervertretung gebildet, ist auf die letzten drei Jahre vor Einleitung des Beteiligungsverfahrens abzustellen (BAG vom 25.04.2018 a. a. O.).

    Trifft Vorstehendes zu, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen (dritte Stufe), BAG vom 25.04.2018 a. a. O. Um darzutun, dass die Kündigung dem Verhältnismäßigkeitsprinzip genügt und ihm keine milderen Mittel zur Überwindung der krankheitsbedingten Störung des Arbeitsverhältnisses als die Beendigung als die Beendigungskündigung offenstehen, muss der Arbeitgeber ggf. auch die objektive Nutzlosigkeit eines in concreto erforderlichen betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM, § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ) darlegen (BAG vom 21.11.2018 - 7 AZR 374/17 - Juris).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20
    In Kenntnis der von der Klägerin angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.10.2015 ( 2 AZR 381/14 - Juris) habe der Gesetzgeber bei der jüngsten Änderung des SGB IX für außerordentliche Kündigungen mit notwendiger Auslauffrist die Regelung über die Zustimmungsfiktion unverändert gelassen.
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20
    Nur bei entsprechender Unterrichtung kann vom Versuch der ordnungsgemäßen Durchführung eines BEM die Rede sein (BAG vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Juris).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20
    Das Unterlassen des BEM ist dann "kündigungsneutral" (BAG vom 13.05.2015 - 2 AZR 565/14 - Juris).
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20
    Das gilt nicht nur für die ausdrückliche Entscheidung des Integrationsamtes nach § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX , sondern auch für die Zustimmungsfiktion des § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX (vgl. BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 - Juris).
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