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   LAG Sachsen, 26.02.2007 - 3 Sa 305/06   

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https://dejure.org/2007,7519
LAG Sachsen, 26.02.2007 - 3 Sa 305/06 (https://dejure.org/2007,7519)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2007 - 3 Sa 305/06 (https://dejure.org/2007,7519)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 3 Sa 305/06 (https://dejure.org/2007,7519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei arbeitgeberseitigem Abfindungsangebot - höher oder niedriger bemessen als in § 1 a Abs. 2 KSchG - auf vertraglicher Grundlage im Kündigungsschreiben; § 1a KSchG als eine weitere "standardisierte unbürokratische ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 a; ; KSchG § 1 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1a Abs. 2
    Keine gesetzliche Abfindung neben vertraglichem Abfindungsangebot der Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abfindung: Vertrag geht vor Gesetz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Angebot einer geringeren Sozialplanabfindung bei

    Auszug aus LAG Sachsen, 26.02.2007 - 3 Sa 305/06
    Die gesetzliche Abfindung des § 1 a KSchG ist aber lediglich dann geschuldet, wenn der Arbeitnehmer diese Vertragsabsicht dem Kündigungsschreiben nicht entnehmen könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2006 - 4 Sa 24/06 -, LAGE Nr. 4 zu § 1 a KSchG = AuR 06, 614).
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Februar 2007 - 3 Sa 305/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen, 30.05.2008 - 2 Sa 841/06

    Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung/Angebot einer der Höhe nach

    Durch die Formulierung "wir bieten an" bringt der Arbeitgeber regelmäßig zum Ausdruck, dass er abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 1 a KSchG die Zahlung einer Abfindung auf vertraglicher Grundlage anbietet (so auch Sächs. LAG vom 26.02.2007 - 3 Sa 305/06 - dok. in JURIS).
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