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   LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17   

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LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17 (https://dejure.org/2018,7915)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2018 - 1 Sa 515/17 (https://dejure.org/2018,7915)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 1 Sa 515/17 (https://dejure.org/2018,7915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    § 64 Abs. 6 ArbGG, § ... 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 4 Abs. 1, 7 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Fristlose Kündigung nach menschenverachtendem Facebook-Post

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung eines Straßenbahnfahrers bei menschenverachtender Schmähung und Geringschätzung türkischer Mitbürgerinnen und Mitbürger auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen ausländerfeindlichem Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung eines Straßenbahnfahrers bei menschenverachtender Schmähung und Geringschätzung türkischer Mitbürgerinnen und Mitbürger auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Verhaltens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Menschverachtender Facebook-Post kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 25.04.2018)

    Kündigung wegen Facebook-Hetze ist rechtens

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Menschenverachtende Facebook Äußerung rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Facebook-Post führt zu fristloser Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rassismus auf Facebook als Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 792
  • NJ 2018, 256
  • MMR 2018, 626
  • K&R 2018, 430
  • NZA-RR 2018, 244
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).

    Dagegen führt eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - a. a. O. m. u. w. N.).

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Dies ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - BAGE 132, 72 ; BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 -).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Dies ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - BAGE 132, 72 ; BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 -).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (ständ. Rechtsprechung, BAG 20.11.2014 AP Nr. 249 zu § 626 BGB ; BAG 25.10.2012 AP Nr. 239 zu § 626; BAG 19.07.2012 - 2 AZR 989/11 - NZA 2013, 143 ).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Ebenso sind Formalbeleidigungen und Schmähkritiken, die die Diffamierung von Personen zum Ausdruck bringen, auch an sich geeignet, einen fristlosen Kündigungsgrund darzustellen (BAG 18.12.2014 AP Nr. 250 zu § 626 BGB ; BAG 31.07.2014 - 2 AZR 505/13 - BAGE 149, 1 ; BAG 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - AP Nr. 240 zu § 626 BGB , jeweils m. w. N.).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Ebenso sind Formalbeleidigungen und Schmähkritiken, die die Diffamierung von Personen zum Ausdruck bringen, auch an sich geeignet, einen fristlosen Kündigungsgrund darzustellen (BAG 18.12.2014 AP Nr. 250 zu § 626 BGB ; BAG 31.07.2014 - 2 AZR 505/13 - BAGE 149, 1 ; BAG 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - AP Nr. 240 zu § 626 BGB , jeweils m. w. N.).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17
    Dies ist der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - BAGE 132, 72 ; BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 - NZA 2011, 112 ; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 -).
  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    So hat jeder Arbeitgeber und im Besonderen der öffentliche ein berechtigtes Interesse daran, inhaltlich nicht einmal in die Nähe extremistischer Ansichten eines Arbeitnehmers gerückt zu werden (LAG Sachsen 27.02.2018 ‒ 1 Sa 515/17, NZA-RR 2018, 244, 246, Rn. 27; Hülsmann, RdA 2022, 228, 232; Picker, RdA 2021, 33, 39).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Wird freilich z. B. ein Arbeitskollege regelmäßig über mehrere Jahre nahezu täglich mit diskriminierenden ausländerfeindlichen Äußerungen wie Polensau, -fotze, -schwein oder Polacke herabgewürdigt, so stellt dies einen an sich zur außerordentlichen Kündigung geeigneten Umstand dar (ArbG Bln. 05.09.2006 - 96 Ca 23 147/05, AuR 2007, 183 LS; s.a. Sächs. LAG 27.02.2018 - 1 Sa 515/17; LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 74 = NZA-RR 2018, 244: Facebook; ArbG Hmb.
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