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   LAG Sachsen, 29.10.2021 - 2 Sa 427/20   

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https://dejure.org/2021,53708
LAG Sachsen, 29.10.2021 - 2 Sa 427/20 (https://dejure.org/2021,53708)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2021 - 2 Sa 427/20 (https://dejure.org/2021,53708)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 2 Sa 427/20 (https://dejure.org/2021,53708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG ; § 241 Abs 2 BGB
    Verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarztes - fehlende Teilnahme an Rufbereitschaften - unterlassene Notfalloperation

  • rechtsportal.de

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG ; § 241 Abs 2 BGB
    Verhaltensbedingte Kündigung i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ; Erhebliche Pflichtverletzung als verhaltensbedingter Kündigungsgrund; Entbehrlichkeit einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Kündigung i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG; Erhebliche Pflichtverletzung als verhaltensbedingter Kündigungsgrund; Entbehrlichkeit einer Abmahnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2021 - 2 Sa 427/20
    a) Eine Kündigung ist i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat und dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht (BAG vom 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - juris m.w.N.).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer) ausgeschlossen ist (BAG vom 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - juris .w.N.).

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2021 - 2 Sa 427/20
    Ein Verhalten ist steuerbar, wenn es vom Willen des Arbeitnehmers beeinflusst werden kann (BAG vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 - juris m.w.N.).
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