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   LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16   

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https://dejure.org/2016,52547
LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16 (https://dejure.org/2016,52547)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 30.11.2016 - 8 Sa 401/16 (https://dejure.org/2016,52547)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 30. November 2016 - 8 Sa 401/16 (https://dejure.org/2016,52547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L, Art. ... 3 Abs. 1 GG, § 16 Abs. 3 TV-L, § 16 Abs. 2 TV-L, § 16 Abs. 2, 3 TV-L, Abs. 3 TV-L, § 17 Abs. 2 TV-L, § 40 Nr. 5 TV-L, § 64 Abs. 2 b ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 16 Abs. 3 S. 1 TV-L, § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L, §§ 16, 17 TV-L, § 40 TV-L, § 44 Nr. 2a Ziff. 1 TV-L, § 4 Abs. 2 S. 3 TzBfG, Art. 45 AEUV, Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011, § 16 TV-L, Art. 9 GG, 40 Nr. 5 TV-L, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Berufserfahrung und Restlaufzeiten bei der Stufenzuordnung eines Hochschulmitarbeiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Berufserfahrung und Restlaufzeiten bei der Stufenzuordnung eines Hochschulmitarbeiters

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Berufserfahrung und Restlaufzeiten bei der Stufenzuordnung eines Hochschulmitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16
    Eine Zusammenrechnung der Berufserfahrungszeiten bei der Stufenzuordnung, wie sie in § 44 Nr. 2a Ziff. 1 TV-L für Lehrkräfte ausdrücklich angeordnet ist, sieht § 16 Abs. 2 i. d. F. des § 40 Nr. 5 TV-L nicht vor (BAG v. 21.02.2013 - 6 AZR 524/11 - NZA 2013, 625 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 21.02.2013 ( 6 AZR 524/11) erkannt, dass § 16 Abs. 3 TV-L nach dem Gebot der gesetzeskonformen Auslegung dahingehend zu verstehen ist, als dass die Stufenlaufzeit mit der Zuordnung des Beschäftigten zu einer Stufe seiner Entgeltgruppe nach seiner Einstellung nicht neu zu laufen beginnt, wenn er zuvor bereits befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war und keine schädliche Unterbrechung i. S. d. Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 3 TV-L vorliegt.

    Das Staatsministerium der Finanzen erhebt - lediglich - "keine Bedenken, wenn in allgemeiner Konsequenz des Urteils des BAG vom 21.02.2013 - Az. 6 AZR 524/11 - Restzeiten unter den nachfolgenden Maßgaben auf die Stufenlaufzeit des § 16 Abs. 3 TV-L angerechnet werden ...".

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16
    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 05.12.2016 - C-514/12 - und dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sei die Klage begründet.

    Verboten ist nach den bezeichneten Regelungen aber nicht nur die offensichtliche Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit, sondern auch die Anwendung anderer Unterscheidungskriterien, die de facto auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung hinauslaufen, also mittelbar diskriminieren (EuGH v. 05.12.2013 Az. C-514/12 "Zentralbetriebsrat", zitiert nach Juris).

    Darüber hinaus muss in einem derartigen Fall die Anwendung der diskriminierenden Regelung geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zieles zu gewährleisten und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (EuGH v. 05.12.2013, C-514/12 Rn. 36).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16
    Vorliegend kommt ein Verstoß der tariflichen Regelungen in § 16 Abs. 2 und 3 TV-L schon deshalb nicht in Betracht, weil es dem für die Anwendung der europarechtlichen Vorschriften maßgeblichen Auslandsbezug der tariflichen Normen fehlt (so auch Sächs. LAG v. 13.01.2016 - 2 Sa 260/15 - u. v. 25.05.2016 - 2 Sa 452/15 - LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - ZTR 2016, 199 ; LAG Düsseldorf v. 22.01.2016 - 6 Sa 901/15 - ZTR 2016, 323 ).

    Jedenfalls aber - und insoweit schließt sich das Sächsische Landesarbeitsgericht den Auffassungen der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Berlin-Brandenburg in den Urteilen vom 22.01.2016 und 08.10.2015 (a. a. O.) an - wäre eine Ungleichbehandlung nach den bereits dargestellten Vorgaben sachlich gerechtfertigt.

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16
    Satz 4 des § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L ist eine Ergänzung zu Satz 1, der die Zuordnung bei Einstellung regelt (BAG v. 27.03.2014 - 6 AZR 571/12 - BAGE 148, 1 ), gehört also zu § 16 Abs. 2 TV-L .

    In diesem Bereich ist besondere Mobilität erwünscht und auch erforderlich (BAG v. 27.03.2014 a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15

    Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TV-L; Anrechnung einschlägiger

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16
    Vorliegend kommt ein Verstoß der tariflichen Regelungen in § 16 Abs. 2 und 3 TV-L schon deshalb nicht in Betracht, weil es dem für die Anwendung der europarechtlichen Vorschriften maßgeblichen Auslandsbezug der tariflichen Normen fehlt (so auch Sächs. LAG v. 13.01.2016 - 2 Sa 260/15 - u. v. 25.05.2016 - 2 Sa 452/15 - LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - ZTR 2016, 199 ; LAG Düsseldorf v. 22.01.2016 - 6 Sa 901/15 - ZTR 2016, 323 ).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt" (so ebenfalls BAG vom 05.10.1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16
    Wie das Arbeitsgericht Dresden richtig festgestellt hat, folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich auch das Landesarbeitsgericht anschließt, den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG vom 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 - NZA 2007, 167 ; BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 337/00 - DB 2002, 538 ).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16
    Wie das Arbeitsgericht Dresden richtig festgestellt hat, folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich auch das Landesarbeitsgericht anschließt, den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG vom 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 - NZA 2007, 167 ; BAG vom 29.08.2001 - 4 AZR 337/00 - DB 2002, 538 ).
  • LAG Sachsen, 13.01.2016 - 2 Sa 260/15

    Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung einer angestellten

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16
    Vorliegend kommt ein Verstoß der tariflichen Regelungen in § 16 Abs. 2 und 3 TV-L schon deshalb nicht in Betracht, weil es dem für die Anwendung der europarechtlichen Vorschriften maßgeblichen Auslandsbezug der tariflichen Normen fehlt (so auch Sächs. LAG v. 13.01.2016 - 2 Sa 260/15 - u. v. 25.05.2016 - 2 Sa 452/15 - LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - ZTR 2016, 199 ; LAG Düsseldorf v. 22.01.2016 - 6 Sa 901/15 - ZTR 2016, 323 ).
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 30. November 2016 - 8 Sa 401/16 - aufgehoben.
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