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   LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14   

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LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14 (https://dejure.org/2015,33656)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.09.2015 - 6 Sa 221/14 (https://dejure.org/2015,33656)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. September 2015 - 6 Sa 221/14 (https://dejure.org/2015,33656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag; Hinweis auf sozialplanrechtliche Folgen (Sozialplanprivileg) i.R. eines Betriebsübergangs; Feststellung des (Fort-)Bestands eines Arbeitsverhältnisses; Widerspruch des Arbeitnehmers gegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Widerspruch gegen Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    Sie beschränkt sich vielmehr auf eine Neugestaltung der Tätigkeit, ohne dass der Vertragsinhalt grundlegend umgestaltet worden ist (vgl. hierzu BAG 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 36: Vereinbarung über Anpassung der betrieblichen Altersversorgung).

    (4) Aus der widerspruchslosen Weiterarbeit allein ergibt sich, auch wenn diese langjährig erfolgt, kein Vertrauenstatbestand (BAG 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 36: sechseinhalb Jahre).

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 178/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    Die Kündigungsschutzklage betreffend eine betriebsbedingte Kündigung der NSNS stellt gerade keine solche Disposition dar (vgl. BAG 02.04.2009 - 8 AZR 178/07 - Rn. 27).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    So erkennt der EuGH bspw. bei Ausschlussfristen das Interesse an Rechtssicherheit an, da mit solchen Fristen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird (vgl. EuGH 08.07.2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 977/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    Nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung setzt die Frist in Gang (BAG 20.05.2010 - 8 AZR 977/08).
  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, z.B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird, z.B. die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (BAG 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 - Rn 33, 34).
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 25 bis 27).
  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12

    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Betriebserwerberin -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    Zu den wirtschaftlichen Folgen i.S.v. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB gehören auch solche Veränderungen, die sich nicht als rechtliche Folge unmittelbar den Bestimmungen des § 613a Abs. 1 bis Abs. 4 BGB entnehmen lassen (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 29, 30).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    Es obliegt dem Arbeitnehmer, die Angaben des Arbeitgebers - und sei es nach weiteren Erkundigungen - in sein persönliches Arbeitsverhältnis umzusetzen (BAG 26.03.2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 25).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers ist in der Richtlinie nicht vorgesehen, jedoch vom EuGH als sich nach nationalem Recht bestimmend anerkannt (vgl. EuGH 24.01.2002 - C-51/00 - [Temco] Rn. 36 mwN).
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14
    Ein Zeitraum von mehr als fünf Jahren zwischen Unterrichtung und Abgabe der Widerspruchserklärung reicht hierfür auf jeden Fall aus (vgl. BAG 27.04.2008 - 8 AZR 175/07: 15 Monate).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. September 2015 - 6 Sa 221/14 - aufgehoben.
  • LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang

    b) Ob unter Zugrundelegung dieser Rechtsgrundsätze das Unterrichtungsschreiben vom 16. November 2007 deshalb nicht ordnungsgemäß ist, weil es weder auf die von der Beklagten gegebenen Finanzgarantien in Höhe von 280 Mio. Euro noch auf die von ihr gegebenen fünfjährigen garantierten Vertragsbeziehungen noch auf den von der Muttergesellschaft der ... gegebene Patronatserklärung noch auf die Sozialplanprivilegierung der ... hingewiesen hat (so Sächs. LAG 16. Mai 2014 - 3 Sa 9/14 - so auch LAG Sachsen-Anhalt 1. September 2015 - 6 Sa 221/14 -) oder ob das Fehlen solcher Informationen, wie das Arbeitsgericht Leipzig in seiner angefochtenen Entscheidung meint, unschädlich ist, kann hier dahinstehen.

    Der Verwirkung des Widerspruchsrechts steht nicht die Richtlinie 2001/23EG des Rates vom 12. März 2001 entgegen (LAG Sachsen-Anhalt 1. September 2015 - 6 Sa 221/14 - Rn. 71 m. w. N.).

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