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   LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11   

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https://dejure.org/2011,42217
LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11 (https://dejure.org/2011,42217)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.06.2011 - 3 Sa 126/11 (https://dejure.org/2011,42217)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 3 Sa 126/11 (https://dejure.org/2011,42217)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11
    Je nach Einlassung des Arbeitgebers besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 10, zu V 1 der Gründe).

    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148, zu II 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - aaO).

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11
    Das BAG hat entschieden, dass die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" nicht dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügt, wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt (Urteil vom 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 - NZA 10/201 Seite 575).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der zuvor zitierten Entscheidung vom 01.09.2010 - 5 AZR 517/09 ausgeführt:.

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11
    Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die spätere Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG, AP BGB § 630 Nr. 17; BAG AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 46).

    Mit der Verwirkung wird die illoyale verspätete Geltendmachung von Rechten unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ausgeschlossen (BAG ZinzO 2000, 411; BAG AP BGB § 242 Verwirkung Nr. 46).

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11
    Der Umfang der Leistungspflichten muss so bestimmt oder zumindest durch die konkrete Begrenzung der Anordnungsbefugnis hinsichtlich des Umfangs der zu leistenden Überstunden so bestimmt sein, dass der Arbeitnehmer bereits bei Vertragsabschluss erkennen kann, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" und welche Leistung er für die vereinnahmte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. BAG, NZA 2009, 1105 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 85 = EZA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 10 Rn. 14; BAG NZA 2007, 87 = NJW 2007, 536 = AP BGB § 308 Nr. 6 = EZA BGB 2002, § 308 Rn. 6, Rn. 28).".
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 2 Sa 498/09

    Vergütung für Bereitschaftszeiten - Berufskraftfahrer auf längeren Touren -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11
    Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben seien jedoch dann anzuerkennen, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich brächten, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen sei und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben könne (BAG vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289 zu II und 1 der Gründe; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2010 - 2 Sa 498/09 und 2 Sa 889/09 - zitiert nach Juris Rn. 57 ff.; andere Ansicht Müller NZA 2008, 977, 980).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11
    Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben seien jedoch dann anzuerkennen, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich brächten, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen sei und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben könne (BAG vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289 zu II und 1 der Gründe; ähnlich LAG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2010 - 2 Sa 498/09 und 2 Sa 889/09 - zitiert nach Juris Rn. 57 ff.; andere Ansicht Müller NZA 2008, 977, 980).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11
    Weder der Klausel selbst noch den arbeitsvertraglichen Bestimmungen im Übrigen im streitgegenständlichen Arbeitsvertrag ist eine Begrenzung auf die nach § 3 ArbZG zulässige Höchstarbeitszeit zu entnehmen (vgl. zu dieser Auslegungsmöglichkeit BAGE 116, 66 = NZA 2006, 149).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11
    Der Umfang der Leistungspflichten muss so bestimmt oder zumindest durch die konkrete Begrenzung der Anordnungsbefugnis hinsichtlich des Umfangs der zu leistenden Überstunden so bestimmt sein, dass der Arbeitnehmer bereits bei Vertragsabschluss erkennen kann, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" und welche Leistung er für die vereinnahmte Vergütung maximal erbringen muss (vgl. BAG, NZA 2009, 1105 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 85 = EZA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 10 Rn. 14; BAG NZA 2007, 87 = NJW 2007, 536 = AP BGB § 308 Nr. 6 = EZA BGB 2002, § 308 Rn. 6, Rn. 28).".
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 126/11
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148, zu II 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - aaO).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - 24 U 119/11

    Haftungsausfüllende Kausalität von Beratungsfehlern des Rechtsberaters;

    Außerdem musste die Klägerin darüber aufgeklärt werden, dass der Arbeitnehmer, der in einem Prozess von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, beim Bestreiten der Überstunden im Einzelnen darlegen muss, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden ist (BAG, NZA 2002, 1340; LAG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09.06.2011 - 3 Sa 126/11, juris; LAG Hamm, Urt. v. 11.07.2007 - 6 Sa 410/07, juris; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 611 BGB Rdnr. 492).

    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG, NZA 2002, 1340; LAG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09.06.2011 - 3 Sa 126/11, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.06.2010 - 15 Sa 166/10, juris; LAG Hamm, Urt. v. 11.07.2007 - 6 Sa 410/07, juris).

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