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   LAG Sachsen-Anhalt, 11.07.2017 - 2 Sa 156/16   

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https://dejure.org/2017,43804
LAG Sachsen-Anhalt, 11.07.2017 - 2 Sa 156/16 (https://dejure.org/2017,43804)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.07.2017 - 2 Sa 156/16 (https://dejure.org/2017,43804)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 2 Sa 156/16 (https://dejure.org/2017,43804)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichbehandlung bei Abschluss von Altersteilzeitverträgen trotz Überschreitung der Überlastquote; Klage einer Gymnasiallehrerin auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bei unzureichenden Darlegungen des beklagten Landes zur wirksamen Einstellung der freiwilligen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeitvertrag - Überlastquote - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Lehrer

  • rechtsportal.de

    Gleichbehandlung bei Abschluss von Altersteilzeitverträgen trotz Überschreitung der Überlastquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 11.07.2017 - 2 Sa 156/16
    Diese Bestimmung des AltTZG ist auch im Anwendungsbereich des TV ATZ LSA zu berücksichtigen (BAG 13.12.2016 - 9 AZR 606/15).

    Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG 13.12.2016 - 9 AZR 606/15 - Rn. 26 f).

    Die sich aus den jeweiligen von der Lehrkraft unterrichteten Fächern ergebenden Besonderheiten sind vielmehr bei der Frage, ob dem Abschluss eines ATZ-Vertrages dringende dienstliche Gründe i. S. d. § 2 Abs. 3 TV ATZ LSA entgegenstehen, zu berücksichtigen (vgl. insoweit BAG 13.12.2016 a.a.O., wonach eine Vergleichbarkeit von Bediensteten des beklagten Landes ungeachtet der von diesen im Geschäftsbereich der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau ausgeübten unterschiedlichen Funktionen bejaht worden ist).

    Mithin dient die Altersteilzeit gerade nicht der Einsparung von Arbeitsplätzen, sondern deren Besetzung mit Arbeitsuchenden (BAG 13.12.2016 a.a.O. - Rn. 31, 36).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 11.07.2017 - 2 Sa 156/16
    Eine solche zufällige Auswahl wäre sachlich nicht gerechtfertigt, sondern willkürlich (BAG 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 53 f).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 115/14

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 11.07.2017 - 2 Sa 156/16
    Nach dem sich bietenden Sachverhalt war die Überlastquote von 5 % im Bereich der Schulverwaltung des beklagten Landes zum maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich der Entscheidung über den ATZ-Antrag (BAG 10.02.2015 - 9 AZR 115/14) überschritten.
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 479/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Blockmodell

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 11.07.2017 - 2 Sa 156/16
    Der Arbeitgeber hat deshalb die ihr zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BAG 21.02.2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 16).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - 5 Sa 150/17

    Altersteilzeitarbeitsvertrag - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Die sich aus den jeweiligen von der Lehrkraft unterrichteten Fächern ergebenden Besonderheiten sind vielmehr bei der Frage, ob dem Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages dringende dienstliche Gründe i. S. d. § 2 Abs. 3 TV ATZ LSA entgegenstehen, zu berücksichtigen (vgl. insoweit BAG 13. Dezember 2016, aaO, wonach eine Vergleichbarkeit von Bediensteten des beklagten Landes ungeachtet der von diesen im Geschäftsbereich der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau ausgeübten unterschiedlichen Funktionen bejaht worden ist; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.07.2017 - 2 Sa 156/16, II. 1 a der Entscheidungsgründe).

    Diesen Vorgaben entsprechend hat auch die Schulverwaltung des beklagten Landes im Jahr 2015 weitere Altersteilzeitverträge "ausnahmsweise" abgeschlossen (zutreffend Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.07.2017, 2 Sa 156/16 unter II. 1 b).

    Dieser Einstellungskorridor war jedoch nicht derart gestaltet, dass der Personalbestand an Lehrkräften "1 zu 1" aufrecht erhalten werden konnte (vgl. Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 11.07.2017 - 2 Sa 156/16 unter II. 2 a bb der Entscheidungsgründe).

    Vielmehr haben sowohl die 2., die 4. als auch 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt den Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages in vergleichbaren Fällen bejaht (Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, 11.07.2017 - 2 Sa 156/16 - Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 19.06.2017 - 6 Sa 318/15 - Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 21.04.2017 - 4 Sa 472/15 -).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.09.2017 - 5 Sa 145/16

    Altersteilzeitvertrag - Überlastquote - arbeitsrechtlicher

    Die sich aus den jeweiligen von der Lehrkraft unterrichteten Fächern ergebenden Besonderheiten sind vielmehr bei der Frage, ob dem Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages dringende dienstliche Gründe i. S. d. § 2 Abs. 2 TV ATZ LSA entgegenstehen, zu berücksichtigen (vgl. insoweit BAG 13. Dezember 2016, aaO, wonach eine Vergleichbarkeit von Bediensteten des beklagten Landes ungeachtet der von diesen im Geschäftsbereich der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau ausgeübten unterschiedlichen Funktionen bejaht worden ist. Die Kammer folgt den zutreffenden Ausführungen der 2. Kammer des LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.07.2017 - 2 Sa 156/16, II. 1 a der Entscheidungsgründe).

    Diesen Vorgaben entsprechend hat auch die Schulverwaltung des beklagten Landes im Jahr 2015 weitere Altersteilzeitverträge "ausnahmsweise" abgeschlossen (zutreffend Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.07.2017, 2 Sa 156/16 unter II. 1 b).

    Dieser Einstellungskorridor war jedoch nicht derart gestaltet, dass der Personalbestand an Lehrkräften "1 zu 1" aufrecht erhalten werden konnte (vgl. Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 11.07.2017 - 2 Sa 156/16 unter II. 2 a bb der Entscheidungsgründe).

    Vielmehr haben sowohl die 2., die 4. als auch 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt den Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages in vergleichbaren Fällen bejaht (Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, 11.07.2017 - 2 Sa 156/16 - Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 19.06.2017 - 6 Sa 318/15 - Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 21.04.2017 - 4 Sa 472/15 -).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.08.2017 - 3 Sa 458/16

    Altersteilzeit - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Eine Beendigung der Bewilligung von Altersteilzeitanträgen ist damit aber gerade nicht verbunden, sondern lediglich eine Beschränkung der zukünftig noch abzuschließenden Altersteilzeitarbeitsverträge im Bereich des Landesschulamtes (so auch: LAG Sachsen-Anhalt 11. Juli 2017 - 2 Sa 156/16) .

    Andernfalls könnte sich das beklagte Land den Versagensgrund selbst schaffen und quasi eine tariflich nicht vorgesehene, "verkappte" Überlastregelung schaffen (vgl. in diesem Sinne auch: LAG Sachsen-Anhalt 11. Juli 2017 - 2 Sa 156/16) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 5 Sa 280/17

    Altersteilzeitarbeitsvertrag - Überlastquote - Antragsfrist

    Zwar hat das Land gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, indem es mit mehreren Arbeitnehmern Altersteilzeitverträge abgeschlossen hat, obwohl die Überlastquote überschritten war, dies aber gegenüber dem Kläger verweigert hat (vgl. u. a. LAG Sachsen-Anhalt 06.12.2017 - 5 Sa 3/17; LAG Sachsen-Anhalt 06.12.2017 - 5 Sa 469/16 und 5 Sa 9/17; LAG Sachsen-Anhalt 11.07.2017 - 2 Sa 156/16; LAG Sachsen-Anhalt 19.06.2017 - 6 Sa 318/15; LAG Sachsen-Anhalt 22.03.2018 - 2 Sa 182/16).
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