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LAG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 Sa 201/15 |
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LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. September 2017 - 2 Sa 201/15 (https://dejure.org/2017,43805)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 4 Abs 1 EntgFG
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Berechnung - Mischwoche - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei schwankender Arbeitszeit; unbegründete Zahlungsklage eines Filmvorführers bei Berechnung der Entgeltfortzahlung nach dem Durchschnittsverdienst an sieben Tagen pro Woche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EntgFG § 3 Abs. 1 S. 1; EntgFG § 4 Abs. 1
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Berechnung - Mischwoche - rechtsportal.de
EFZG § 3 Abs. 1 S. 1; EFZG § 4 Abs. 1
Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei schwankender Arbeitszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 06.05.2015 - 11 Ca 2762/14
- LAG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 Sa 201/15
Papierfundstellen
- NZA-RR 2018, 66
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16
Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 Sa 201/15
Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig, da der Angriff gegen eine der Begründungen nicht ausreicht, um die Entscheidung insgesamt in Frage zu stellen (BAG 26.04.2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 12 bis 14). - BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10
Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 Sa 201/15
Der Anspruch setzt voraus, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall bildet (BAG 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 37). - BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00
Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 Sa 201/15
Hat das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit weniger als ein Jahr gedauert, ist dessen gesamter Zeitraum maßgebend (BAG 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - juris Rn. 31). - BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Überstunden
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 Sa 201/15
Unterliegt die Arbeitszeit und damit die Entgelthöhe vereinbarungsgemäß unregelmäßigen Schwankungen und kann deshalb der Umfang der ausgefallenen Arbeit nicht exakt bestimmt werden, bedarf es der Festlegung eines Referenzzeitraums, dessen durchschnittliche Arbeitsmenge maßgebend ist (BAG 26.06.2002 - 5 AZR 511/00 - Rn. 14 bis 16).